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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-06-24 · Heft 26 (24.6.1850) · p. Seite 365

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 26 (24.6.1850)
Date
1850-06-24
Page
Seite 365 (sequence 13)
Language
German
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365 gerechten Anerkennung aus den entferntesten Gegenden unseres Vaterlandes: nun so wollen wir auch diesmal Berathungen pflegen über die Verbesserung der Lage israelitischer Schulmänner, denen nach dem Wortlaute der Verfassung, die nur Verhältnisse öffentlicher Schulen bespricht, noch keine heitere Zukunft entgegenleuchtet; über die Möglichkeit der Errichtung einer mit den nöthigen Eigenschaften ausgestatteten israelitischen Lehrerbildungsanstalt in der Rheinprovinz; über die Hebung des Gottesdienstes, der in seiner veredelten, aber auf historischem Boden des Judenthums unverrückt stehenden Form und Gestatt veredelnd auf 'die ganze Erziehung znrückwirkt; endlich über Einführung trefflicher Schulbücher, die vermöge ihrer einfachen Methode des Guten schon so viel versprechen, daß wir sie ohne Verletzung unserer Berusspflicht unseren Schulen nicht vorenthalten dürfen. Mögen wir in diesen wenigen Stunden, die uns zum vertraulichen Besprechen so wichtiger Angelegenheiten vergönnt sind, unsere ganze Aufmerksamkeit den Behandlungen schenken, und die Resultate, meine Herren, werden mit dem Segen desjenigen gekrönt sein, dessen Name mächtig ist auf der ganzen Erde, und der seinen Glanz in dem Himmel offenbart: nn 'ii frrs vw “O Es wurde nun zur Wahl eines Präsidenten und eines Sekretärs geschritten; Erstere fiel auf den Herrn Oberrabbiner, Letztere auf Fischbein, welcher dieselbe jedoch nur für diesen Tag annahm, da Amtsgeschäfte es ihm unmöglich machten, länger als heute der Konferenz beizuwohnen. Präs Nachdem nun die Verfassung festgestellt und beschworen, und durch dieselbe das Prinzip der Gleichstellung aller Konfessionen anerkannt sei, müssen wir das Unsrige thun, damit dieses Prinzip auch auf jüdische Schulen Anwendung finde. Er stellt den Antrag, die Versammlung wolle in Berathung ziehen, welche Schritte zu thun, um dem israelitischen Lehrer die Stellung zu erreichen, welche die Verfassung allen Lehrern zusichert; daß namentlich die jüdischen Schulen öffentliche werden, und alsdann auch die israelitischen Lehrer Anspruch auf eine Unterstützung aus dem von dem Ministerio für dürftige Lehrer bestimmten Unterstützungsfonds haben. Der Oderrabbiner theilt die ihm von den verschiedenen königl. Regierungen auf seine Eingaben, um Gewährung einer Unterstützung an einige jüdische Lehrer, gewordenen Antworten mit, welche leider so bezeichnend für unsere Lage sind, daß wir sie hier wörtlich geben müssen. I. Aus dem, von dem königl. Ministerio der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten zur Unterstützung würdiger, dürftiger Schullehrer bewilligten Fonds, haben wir, wie Ihnen bekannt geworden, mehrere Lehrer in dem dortigen Konsistorialbezirke und andere mit einer Unterstützung bedacht, und sind bereit, auch in diesem Jahre wieder die israelitischen Lehrer nach Verhältniß zu berücksichtigen. Da aber die Beschränktheit der Mittel uns die größte Vorsicht zur Pflicht macht, und namentlich nur solche Lehrer in Betracht kommen können, die von den Gemeinden förmlich angenommen sind, so nehmen wir von Ihrer Eingabe vom 15. d. Veranlassung, Sie bei dem häufigen Wechsel des Personals zu ersuchen, das Verzeichniß der von Ihnen als der Unterstützung bedürftigen Lehrer durch Angabe des Datums der von den israelitischen Gemeinden mit ihnen abgeschlossenen Vertrage zu vervollständigen, wodurch wir irr den Stand gesetzt werden, die hier geführten Verzeichnisse zu vergleichen oder zu vervollständigen. Düsseldorf, den 23. April 1850. Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. An den Oberrabbiner Herrn Bodenheimer in Krefeld. H. Auf Euer Wohtgeboren Eingabe vom 18. v. Mts. erwidern wir ergebenst, daß wir uns außer Stande sehen, aus dem uns von des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten Exzellenz pro 1850 überwiesenen UnterstützungSsonds den Lehrern israelitischen Glaubens Unterstützungen zuzuwenden, da der gedachte Fonds nur für unbemittelte öffentliche Elementarlehrer bestimmt ist, die israelitischen Lehrer in unserm Verwaltungsbezirke aber zur Zeit nur in dem Verhältnisse von Privatlehrern stehen. Es muß daher abgewartet werden, was das in Aussicht gestellte neue Unterrichtsgesetz in dieser Beziehung bestimmen wird. Köln, den 3. Mai 1850. Königl. Regierung. Abth. des Innern. An den k. Spater ging folgende Antwort von der Regierung zu Aachen ein: (Schluß folgt.)

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