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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-06-17 · Heft 25 (17.6.1850) · p. Seite 344

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 25 (17.6.1850)
Date
1850-06-17
Page
Seite 344 (sequence 8)
Language
German
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344 Auch die Israeliten Algeriens stehen im Staatsbudget, denn der Staat bezahlt einen Großrabbinen in Algier mit 4000 Fr., einen Sekretär des Konsistoriums mit 1800 Fr., zwei Rabbinen mit 6000 Fr., für Lokal 2800 Fr., zusammen 14,600 Fr. (3893*/? Thlr.). Eine Note der Regierung zeigt übrigens an, daß sie an der Verbesserung der rabbinischen Schule zu Metz arbeitet, und 1851 eine ziemliche Summe zu diesem Zwecke fordern werde. — Die Wähler vom Oberrhein haben zu ihrem Stellvertreter im Zentralkonsistorium Cremieux gewählt; um ihn zur Annahme zu bewegen, hat sich der Rabbiner Dreyfuß nach Paris begeben. — Der Moniteur vom 13. Mai publizirt das Verwaltungsreglement zur Ausführung des ersten Artikels des neuen Unterrichtsgesetzes. Es heißt darin: Art. 1. Sobald zur Wahl der Mitglieder des Oberschulrathes geschritten werden soll, macht der Minister die Erzbischöfe und Diözesanbischöfe, die Konsistorien der reformirten Kirche und der augsb. Konfession und das israelitische Zentralkonststorium mit der Zahl der Mitglieder bekannt, welche sie zu wählen haben. Art. 10. Das israelitische Zentralkonsistorium kann nur zur Wahl schreiten, wenn die Hälfte seiner Mitglieder und eines mehr gegenwärtig sind. Die Wahl hat mit geheimen Skrutinium und absoluter Majorität zu geschehen. — Die Kommission zur Verschmelzung der beiden Riten hat mehrere Sitzungen gehalten und schon einige Punkte festgestellt, wie die definitive Annahme der portugiesischen Aussprache, und die Annahme oder Aufgabe mehrerer Gebete in beiden Liturgieen. (L’Univ. isr.) Großbritanien. London, im Mai. Die Wahl der neuen Repräsentanten der Israeliten Englands fand am 14. April statt. Gewählt wurden: 1) für die Synagoge der Sephardim: Sir Moses Montcfiore, die Herren Jsak Foligno, Juda Aloos, Emanuel Lausada, I. M. Montesiore, N. Lindo, Jakob Montesiore. 2) Für die Great Synagoge: Baron L. v. Rothschild, Sir Antony v. Rothschild, Louis Cahen, D. M. Samuel, Louis Jacobs, Josua Alexander, Samuel Moses. 3) Für die New Synagoge: Lorenz Levy, Louis Lucas, Lorenz Myers, Alderman Salomons. 4) Für die Hambro' Synagoge: Salomon Cohen, Hyam Hyams, Jonas Levy, I. A. Jones. 5) Für die Western Synagoge: S.A.Hart, kl. A., A. Abr. Goldsmid. (Jew. Chrcn.) London, 31. Mai. So fängt denn im englischen Parlament noch einmal das schon so oft erfolglos abgeleierte Stück von der Zulassung der Juden in's Parlament zu spielen an. Wird auch diesmal die Ausdauer der Verweigernden der Ausdauer der Fordernden gleichkommen? In der gestrigen Sitzung des Unterhauses bat Lord I. Rüssel umErlaubniß, eine Bill in Betreff der parlamentarischen Eidesleistung mit Rücksicht auf die Juden einbringen zu dürfen. Er erklärte, er wolle sich jetzt nicht weiter auf Begründung der Bill cinlasscn, sondern dies erst dann thun, wenn er die zweite Verlesung beantragen werde. Nach einer sehr kurzen Opposition der Herren Newdegate und Plumptre ward der Antrag angenommen. Italien. Rom, im Mai. Das Ghetto von Rom umschließt fünf verschiedene Gemeinden: die älteste nennt sich „Gemeinde des Tempels" b2'tin nvra, zu welcher noch die 8ouola Siciana und die Scuola Nuova gehören. Sie folgen dem italienischen Ritual, während die 8cuvla Castigliana und Catalana den spanischen Ritus haben. So enthält das Ghetto noch Ueberreste der Juden von Jerusalem, Sizilien, und zweier Partieen der spanischen Halbinsel. Außerdem giebt es ungefähr 50 fromme Gesellschaften nvian, die sich zum Studium oft in ihren 'uwa 'a versammeln. (Jew. Chron.) —. Auch in dem Ghetto (Judenviertel) sollen Nachsuchungen nach Bibeln gehalten worden sein. — Der Papst hat an den Bischof von Luyon ein Belobungsschreiben wegen seines Verhaltens in der Angelegenheit des israelitischen Gymnasiallehrers Cahen erlassen. Der Bischof hatte bekanntlich das Gymnasium^ an dem der Professor Cahen als Lehrer der Philosophie angestellt worden war, mit Interdikt belegt und dadurch dessen Entfernung durch die Regierung durchgesetzt. Die Anwesenheit des israelitischen Lehrers an dem katholischen Gymnasium wird in dem päpstlichen Schreiben als Skandal bezeichnet.

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