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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-06-17 · Heft 25 (17.6.1850) · p. Seite 340

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 25 (17.6.1850)
Date
1850-06-17
Page
Seite 340 (sequence 4)
Language
German
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34D der „Wanderer" haben, über die bedauerlichen Vorfälle in der Stadt Trebitsch in so übertriebener und entstellter Weise berichtet, daß der gefertigte Gemeinderath diese Berichte nicht mit Stillschweigen übergehen zu können, sondern dieselbe nachstehends berichtigen zu müssen erachtet. Die israelitischen Ehegatten Franz und Saly Neumann erkauften die Stadthäuser Nr. 34 und 35 und hatten dieselben nach anstandslos erfolgter Eigenthumszuschreibung im Monat April d. I. bezogen. Zugleich hatten sie als Marktsieranten mit dem Gesellschafter Kantor ihre Tuchwaaren in das, in dem Hause Nr. 34 befindliche Gewölb übertragen, und unterhielten hier, ungeachtet hiezu nicht berechtigt, einen förmlichen Tuchhandel und Luchausschnitt. Einige Tage nach ihrem Einziehen wurde ihnen von einem oder einigen muthwilligen Buben eine Scheibe an dem ebenerdigen Fenster eingeschlagen, und das Haus mit Koth beworfen, ohne daß es dem Polizeikommissär, bei welchem diesfalls Beschwerde geführt wurde, gelingen konnte, die Thäter zu ermitteln. Da die Neumannischen Ehegatten, ungeachtet der an sie unterm 1. März 1850, Z. 207, ergangenen Warnung, den Tuchhandel bei offenem Gewölbe sortbetrieben, und laut einer am 22. April d. Z., Z. 390, gepflogenen Verhandlung und erfolgten Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft in dem unbefugten Gewerbsbetriebe nicht nur beharrten, sondern auch noch einer neuerlichen Warnung des Gemeindevorstandes von Seite des Kompagnon Kantor Grobheiten entgegengesetzt wurden, überdies aber eine Deputation von vier Bürgern bei der Kreisregierung ein Gesuch mit der Bitte überreicht hatte, Wohnungen und Gcwölber an Israeliten vermiethen zu dürfen, so war beim Bekanntwerden dieser Umstande die Mißstimmung gegen die Israeliten so gestiegen, daß den Neumannschen Ehegatten am 30. April d. I. eine Katzenmusik gebracht wurde. In Folge dieses Vorfalles und einer von der Bezirkshauptmannschaft am 1. Mai d. I. eingelangten Beschwerde des Neumann trat der Gemeinderath sogleich zusammen, und hat noch an demselben Tage laut Beschluß vom 1. Mai d. I., Z. 434, solche Verfügungen getroffen, von denen er überzeugt zu sein glaubte, daß einer Ruhestörung durch mulhwillige Lehrjungen wirksam begegnet werden könne. Ungeachtet der eingeleiteten Vorkehrungen sammelten sich am 1. Mai nach neun Uhr mehrere Menschen vor dem Neumannschen Hause, deren Entfernung der ausgestellten Wache gewiß gelungen sein würde, wenn nicht, wie allgemein behauptet wird, aus den Fenstern des ersten Stockes mit Steinen herabgeworfen worden wäre. Diese Handlung erbitterte die in Kurzem auf viele hundert Personen angewachsene Menge, das Einschreiten der Wache war unmöglich, und ehe andere Hilfe aufgeboten werden konnte, waren die Fenster zertrümmert, das Hausthor und die Gewölbthüre erbrochen, aus zwei Bettstätten die Betten zerrissen, die Federn am Platze ausgestreut, und einige Stück Tuch ergriffen. Ungeachtet eines fortdauernden Steinwerfens hatte sich der Herr Nationalgardekommandant mit mehreren herzugeeilten Bürgern mit persönlicher Gefahr unter den Haufen gewagt, und weiteren Zerstörungen kräftigst und derart Einhalt gethan, daß in einem zweiten offenen Zimmer gar Nichts beschädigt, und in allem nur 14 Stück Tücher theils zerrissen, theils entwendet wurden. Ueber diesen bedauerlichen Eigcnthumsangriff wurde unverwcilt die Anzeige an die Bezirkshauptmannschast und an das Kriminalgericht erstattet, und mittlerweile gleich am 2. Mai vom Magistrate die Thatbestandserhebung begonnen. Außerdem hatte der Gemeinderath laut Beschluß vom 2. Mai d. I., sä Nr. 434, die Kundmachung der bezüglichen tztz. des Strafgesetzbuches, die Schließung der Schank- und Gasthäuser um neun Uhr Abends, das Beihausehalten der Gesellen, Lehrjungen und Dienstboten verfügt, das Verbot wegen Zusammentreten mehrerer Personen erlassen, und das allfällig nothwendig werdende Einschreiten der Nationalgarde angesucht. Der am 2. Mai etwa nach fünf Uhr Abends eingetroffene Herr Bezirkshauptmann ließ sich über den Vorfall des vorigen Abends, so wie über die getroffenen Vorkehrungen berichten, und fand dieselben als dem Gesetze und den Verhältnissen entsprechend. Nichtsdestoweniger sammelten sich wieder mehrere Menschen an verschiedenen Plätzen zusammen, drangen in Massen auf den Hauptplatz, und es war weder dem Einschreiten der Bürgerschaft, noch dem persönlichen Einwirken des Herrn Bezirkshauptmannes möglich, das Zertrümmern der Fenster und das Erbrechen der Thüre im Schankladen des Israeliten Felix und des Bestandhauspächters Tausik abzuwehren, da mehr als tausend erbitterten Menschen nicht eine genügende Macht entgegengesetzt werden konnte. Die Beschä-

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