Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 22 (27.5.1850)
- Date
- 1850-05-27
- Page
- Seite 299 (sequence 11)
- Language
- German
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299 so zwar, daß kürzlich Einer derselben sich in Olmütz sammt Montur und Rüstung beim Aufziehen auf die Wacht von einer Brücke in die March stürzte. Der sonst so ministeriell gesinnte „Lloyd" sieht sich daher zu folgendem Leitartikel bewogen, der in die Sachlage einen nähern Einblick gestattet, und überhaupt die schwachen Fäden zeigt, an denen noch das Ganze hängt. „Die Judenverfolgungen, welche in einer kleinen mährischen Stadt begonnen haben, breiten sich nach verschiedenen Richtungen jener Provinz aus, und mögen leicht eine bedeutende Ausdehnung annchmrn, falls denselben nicht auf die energischste Weise gesteuert wird. Wenn die gehörigen Maßnahmen genommen werden, so ist Nichts leichter, als dieselben auf ein Mal und für immer zu ersticken. Wenn eine Ortschaft die praktische Erfahrung macht, daß die Regierung nicht gesonnen ist, mit ihren Verfügungen spielen zu lasten, wenn sie weiß, daß strenge Untersuchungen und Ahndungen, daß die Last einer langen und kostspieligen Einquartirung den in ihr begangenen Vergehen auf dem Fuße Nachfolgen, so wird ihr ihr erster Versuch, die Märzverfaffung in der Praxis umzustoßen, auch der letzte sein. — Was sich bei jenen Krawallen wiederum herausgestellt hat, ist die häufige Nutzlosigkeit der sogenannten Nativnalgarde, um Ruhe und Ordnung in ihren Städten zu erhalten. Hier war eine Gelegenheit gegeben, auf praktische Weise die Brauchbarkeit der Bürgerwehr an den Tag zu legen. Aber sie ist unbenutzt vorübergegangen. Die Herren Nationalgarden jener Städte und Flecken und ihre Kommandanten betrachten es wahrscheinlich nur als ihre Pflicht, bei mildem Wetter und klarem Himmel auf die Parade zu ziehen. Wir halten uns auch davon überzeugt, daß ein Korporal mit zehn Mann von dem ersten besten Infanterieregiment jede dieser Empörungen binnen zehn Minuten bezwungen hätte, was freilich einem ganzen Bataillon Nationalgarde nicht zuzumuthen war. Es sind jetzt mehr als vierzehn Monate seit der Zeit verflossen, da das Grundgesetz des Landes, welches den Genuß bürgerlicher Rechte von dem religiösen Glaubensbekenntnisse unabhängig machte, verkündet wurde. Wenn es in Jglau und in Prag, in Krakau und in Lemberg, wie in hundert anderen Städten, noch nicht zu einer Wahrheit geworden, so vermögen wir die Regierung von aller Schuld hieran nicht freizusprechen. Man hat es unterlassen, was ja so schnell, so kinderleicht hatte geschehen können, die mit dem 8. 1 der Grundrechte unverträglichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches mit ausdrücklichen Worten außer Kraft zu setzen. Hinter diesen nehmen die Magistrate der Städte, nehmen viele politische Beamte Schutz, wenn sie sich weigern, die bürgerliche Gleichstellung der Juden praktisch in's Leben zu führen. Wenn die Negierung vor Einem Jahre ihren Willen, jene Paragraphen der Grundrechte sofort in Ausführung bringen zu lassen, verkündet hätte, es hätte Niemand gewagt, weder Bürgermeister, noch Stadtrath, noch politischer Beamter, ihrem Willen zu trotzen. Wartet sie noch ein Jahr, ehe sie eine solche Verfügung trifft, so wird sie auf Schwierigkeiten stoßen, welche man jetzt kaum ahnt. Die Halbheit, die Zweideutigkeit, die Rathlosigkeit mancher unteren Regicrungsorgane wird bald den schmutzigen Eigennutz, den Zunftgeist, den Zelotismus und die Intoleranz zum Widerstande gegen die höheren Organe der Regierung anstacheln. Ein Ministerium, welches soeben trotz der stürmischsten und lärmendsten Protcstationen das Prinzip, welches der ß. 1 der Grundrechte vertritt, nach einer Seite hin zur Geltung brachte, wird es sich nicht nachsagen lassen, daß es dasselbe nach einer andern Seite zur Geltung zu bringen unterließ, weil nicht die Großen und Mächtigen, sondern die Geringen und Unmächtigen cs verlangen. Wir sind davon überzeugt, daß der Herr Minister des Innern, wenn er von seiner Erholungsreise zurückkehrt, mit einem Federstriche jene Hindernisse beseitigen wird, welche bisher die Ausführung eines Theiles des Grundgesetzes vom 4. März erschwert haben. Prag, 5. Mai. (Privatmitth. ^Zufällig verspätet.j) Oesterreich über Alles, wenn es nur will. Mit diesen Worten, welche Einer unserer besten Dichter und Publizisten schon in der vormärzlichen Zeit schrieb, beginne ich meinen heutigen Bericht, um meinem Versprechen gemäß anzuzeigen, daß die Gemeindeordnung für Prag bereits erschienen. Gleich aus dem ersten Paragraph ist ersichtlich, daß der ehemalige Ghetto nicht nur seinen Namen sondern auch sein Wesen verloren, er lautet wörtlich: „Die Gemeinde Prag umfaßt die bereits vereinigten vier prager Städte, nämlich die Altstadt, Neustadt, die Kleinseite und den