Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 22 (27.5.1850)
- Date
- 1850-05-27
- Page
- Seite 296 (sequence 8)
- Language
- German
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29« beschrankt, zu harten und mittelalterlichen Ausnahmegesetzen waren sie unterworfen, und die Bevölkerung ist in vielen Lheilen des Staates noch zu sehr zurück, noch zu roh und ungebildet, um nicht voraussctzen zu können, daß sich aus verschiedenen Schichten viel Widerstand echeben wird, wobei nicht eben die, welche zuschlagen, die Urheber sind. Es ist ja sehr natürlich: einerseits waren die Leute gewöhnt, die Juden als «in niederes Geschöpf anzusehen, Regierung und Volk, Gesetz und Verwaltung behandelten, drückten, quälten ihn als Solches, das sie drücken und quälen dürften, und nun mit Einem Male gleichberechtigt— das geht über zu Vieler Horizont! Und ohne daß der Jude dafür gezahlt, tüchtig geblecht hätte? Wie ist dies möglich! Andrerseits hat man zu viele Monopole gegen die Juden besessen und wird mit Einem Male deren beraubt. Jetzt kauft sich der Jude auch ein Haus, legt auch ein Geschäft an, u. dgl. Da werden die persönlichen Interessen oft sehr nahe berührt. Der Jude ist ein gefürchteter Konkurrent, denn er ist gewandt und hat Muth... Die nächste Methode ist da — die Abschreckungstheorie. Diese, welche die Kriminalistik anfängt aufzugeben, soll den Juden die Emanzipation verleiden. Man macht ein Krawallchen, ein Emeutchen, schlägt Fenster ein, zerstört Läden — nun werden es die Juden bleiben lassen. Aber so wenig jene Abschreckungstheorie die Verbrechen verhindert — so wenig können diese Manoeuvres die Juden abhalten, sich der ihnen gewordenen Freiheit zu bedienen Denn erstens darf die Regierung solche Vorgänge nicht dulden, ohne eine gefährliche Schwäche zu zeigen, zweitens ist solchen Dingen nur mit Ausdauer zu begegnen. Ein Paar Jahre, und Niemand denkt mehr daran, die Juden in der Ausübung ihrer Rechte zu behindern. Jndeß müßte man den Juden doch etwas mehr Vorsicht anrathen. Es ist unklug, mit einem Male zu scharf hervorzutreten und ein Erlangtes ausbeuten zu wollen — noch dazu wenn sie bedenken, daß ja auch das Prinzip noch nicht so fest und verjährt ist, als daß mit einer Veränderung des Ministeriums nicht noch eine Veränderung eintreten könnte, die sich dann „auf den Wunsch des Volkes" stützen möchte- oder hält man das jus possessionis für noch stärker? Wir geben nun nähere Berichte aus Mähren. Trebitsch, 5. Mai. Unterm Heutigen beginnt hier der Verlauf der Kriminaluntersuchung wegen des bekannten Vorfalles. Die öffentliche Sicherheit wird einstweilen durch das in Eilmärschen aus Jglau requirirte Militär gewährleistet. —. Wie dem C. Bl. aus Brünn, tz. Mai, geschrieben wird, hat in Straßnitz ein ähnlicher Exzeß wie in Trebitsch stattgefunden, der von einem Sturm auf das Judenhaus begleitet war, wobei Thüren, Fenster und Maaren zum Opfer sielen. Die herbeigeeilten Regierungsorgane konnten nur die Ermittlung der Schuldigen anordnen, zu hemmen war Nichts mehr. In Triesch ist hingegen der Vorsteher der dortigen jüdischen Gemeinde in die Zahl der städtischen Gemeinderäthe ausgenommen worden. Das neue Gemeinderathsmitglied wurde in der Synagoge feierlich beeidet. Aus dem iglauer Kreise, 13. Mai. (Lloyd.) Die in unserer Gegend sich kundgebende feindliche Stimmung gegen achtbare israelitische Handelsleute ist geeignet, di« Aufmerksamkeit der Staatsbehörden im besondcrn Grade zu erregen; denn abgesehen von den bereits in Jglau, Trebitsch und Pirnitz stattgefundenen Exzessen, bei welchen das Leben und Eigenthum einzelner Staatsbürger mehr oder minder gefährdet wurde, wird durch ähnliche Demonstrationen die Ehrfurcht vor den Gesetzen in einer für das Staatswohl sehr bedrohlichen Weise hintangesetzt und der Geist zügelloser Gesetzlosigkeit in den unteren Volksschichten genährt. Böse Beispiele verderben nicht blos gute Sitten, sondern sie eifern auch zu ähnlichen Heldenthaten an. Trebitsch hat zwar in der Kulturgeschichte Mährens nie einen hohen Rang angestrebt, ist aber nichtsdestoweniger maßgebend für die Aeußerung des langgehegten und wohl gepflegten vorfündfluthlichen Kramerneides gewesen, welcher einem Mitkonkurrcnten allen möglichen Schabemak an den Hals zu werfen erlaubt hält. Kaum war der erste Stein in die Fenster eines Juden geworfen, so hieß es aller Orten: steinigt sie. In der That wurden am Abend des 8. Mai mehrere Häuser, wo Juden wohnen, mit Wurfgeschützen bestrichen und einzelne alte Leute, die sich nicht schnell genug zu retten vermocht, durch Steinwürfe verletzt. Der k. k. kommandirende Major that, was in Lolchen Fällen möglich ist, und verhütete weitere RoWeiten. Mittlerweile sahen sich alle Hausbesitzer veranlaßt, den Juden ihre Wohnungen zu