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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-05-27 · Heft 22 (27.5.1850) · p. Seite 294

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 22 (27.5.1850)
Date
1850-05-27
Page
Seite 294 (sequence 6)
Language
German
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SS4 Vorsehung aus für unser und der ganzen Menschheit Leben ist, je höher sie uns erhebt und sichert, desto mehr muffen Sie mir nun eingestehen, daß wir mit dem Leben in der Natur und der Lehre aus der Natur nicht auskommen, und daselbst nur eine sehr beschrankte Überzeugung gewinnen können. §}. Ich fürchte, daß ich allerdings werde nachgeben müssen. Doch gehen wir in dieses Thema noch Etwas naher ein, um es ganz überschauen zu können. <J\. Sehr gern. So bald wir den Handlungen des Menschen einen sittlichen Werth beilegen, und Gott in einem bestimmten Verhältniß zu diesen Handlungen und ihrem sittlichen Werthe erkennen, nämlich in dem Verhältniß, daß der freie Wille des Menschen dem höhecn Zwecke der sittlichen Vervollkommnung dienen soll — so müssen wir auch annehmen, daß Gott die Handlung des Individuums nach ihrem sittlichen Werthe nicht ohne bestimmte, auf das Individuum selbst zurückgehende Folge lassen kann. p. Sicher, und darum sagen wir: Gott richtet der Menschen Thun, und laßt den Menschen Lohn und Strafe treffen nach dessen sittlichem Verhalten, wenn wir auch natürlich diesen Lohn und diese Strafe nicht mit dem gewöhnlichen Maße des so genannten „Glücks" und „Unglücks" bemessen. <A. Nun werden wir aber auch für dieses Richten Gottes und für seine Gerechtigkeit gar kein Analogon in der Natur finden. Hier, wo Alles nach dem Gesetze der Nothwendigkeit vor sich gehet, und diesem Altes willenlos unterworfen ist, giebt es keinen sittlichen Werth der Handlung, giebt es keine Verpflichtung, keine Verantwortlichkeit, also auch kein Gericht und keine Gerechtigkeit. D. Dies ergiebt sich von selbst. Der Wolf, der das Lamm zerreißt, trabt befriedigt von dannen, und es ist nicht eine Sache der Gerechtigkeit, daß vielleicht denselben Wolf der Schäfer erschlägt, sondern nur ein Akt der Selbsterhaltung von Seiten des Schäfers, der sein Eigenthum schützen will. Der Mensch tobtet den Sperling, weil er ihm seine Kirschen schädigt, läßt ihn aber leben, weil er die Raupen und Fliegen tilgt. A. Sie werden mir aber zugeben, daß ohne die Ueberzeugung vom Gerichte Gottes unser ganzes Sittlichkeitssystem zusammenfällt, und was auch für dieses die Philosophen als anderweitige Stütze aufzustellen suchen, ist haltungslos. A. Sicher; ich habe auch stets der Philosophen gelacht, welche in diesem Verhältniß des Menschen eine Erniedrigung desselben sahen; als ob es eine Erniedrigung des Menschen wäre, wenn ec sich nur erhalten kann, indem ec der Natur die Mittel dazu entlehnt; als ob es überhaupt eine Erniedrigung wäre, seinen persönlichen Willen mit dem Willen der Allgemeinheit in Streit zu wissen und ihn deshalb dem Willen der Allgemeinheit in freier Entschließung zu opfern und hinzugeben. Die Tugend, die Enthaltsamkeit ist die höchste Bekundung der Freiheit des Menschen, während das Laster, das Verbrechen eine Unterordnung unter die blinde Gewalt der Leidenschaft, eine wahre Knechtschaft ist. A. Sie sprechen mir aus der Seele. Die Natur aber giebt Ihnen blos die Beweise für die Letztere, und bleibt jeden Beweis für den Werth der Tugend schuldig. In der Natur wird nur der sinnliche Trieb, den sie selbst in das Individuum hineingelegt, befriedigt, weshalb sie auch diesem Triebe ein bestimmtes Maß eingesenkt hat, um nicht durch das Uebermaß das Individuum zu gefährden, ein Maß, das bei dem freier gestalteten Menschen viel schwankender und unsichrer ist. — Doch erheben wir uns nur noch höher, erkennen wir das Gericht und die Gerechtigkeit gewissermaßen als eine sittliche Nothwendigkeit: so tritt uns auch die Religions- Lehre mit der sittlichen Freiheit in Gott entgegen, mit der Barmherzigkeit, mit der Sündenvergebung, mit der Läuterung der Menschenseele ganz unabhängig von der Lage der Dinge in der menschlich-irdischen Wirklichkeit. Die Religion erkennt die Selbstständigkeit des menschlichen Individuums in seinem geistigen Wesen an, löst es aus der Gesammtheit heraus, läßt es nach der Entfaltung des Jchs ringen, und erkennt seine Erhebung in der durch die göttliche Sündenvergebung bewirkten Läuterung, über sein Verhältniß zur Gesammtheit hinaus an, wodurch eben seine Fortdauer nach dem Tode den bestimmten Boden gewonnen hat. Ich brauche kaum hinzuzufügen, daß dies das Gegentheil aller Erscheinungen in der Natur ist. Diese hält auf immer alle ihre Individuen in der Gesammtheit fest, ein Heraustreten derselben aus dieser widerspricht ihr ganz und gar, und ein Verhältniß anders als zur Gesammtheit ist in ihr nicht einen Augenblick denkbar. Wir müssen hier verzichten, auch die entfernteste Aehnlichkeit auszufinden. K. Ich bekenne gern, daß meine Ansicht durch Ihre Auseinandersetzung sehr modisizirt worden. A. Lassen Sie mich daher die Resultate, die uns geworden sind, zusammenfassen. Es begegnen uns auf

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