Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 21 (20.5.1850)
- Date
- 1850-05-20
- Page
- Seite 285 (sequence 9)
- Language
- German
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285 um ihnen unerschöpflichen Stoff zu liefern. Seit Jahren genießen unsere Juden das Privilegium, für jedes am Donauufer landende Frachtschiff 10—12 Gulden K. M. Standgeld zu bezahlen; sobald die Gleichberechtigung der Nationalitäten und Konfessionen ausgesprochen war, eilten sie herbei und bestürmten den städtischen Magistrat, daß er sie dieses theuern Privilegiums entledige. Der Magistrat, im Prinzipe mit den Bittstellern einig, erklärte jedoch, vor der Hand keinen praktischen Gebrauch von seiner nachmärzlichen Gesinnung machen zu können: der im vormärzlichen Geiste abgefaßte Vertrag mit dem Pächter stelle sich der Ausführung dieser revolutionären Errungenschaft als juridisch vollgiltige Potenz entgegen. Das Volk aus Egypten, unter Geduld groß geworden, harrte ruhig aus, bis der neue Verpachtungstermin herankam, und verfaßte nun eine diesen Gegenstand besprechende Petition. Die Art, wie diese vom Vizebürgermeister Sagody entgegengenvmmen worden, bildete gestern die Unterhaltung unserer Börsenwelt, und in der That entsprechen die darüber kursirenden Erzählungen so wenig den Anforderungen, welche Regierung und Volk an den Beamten eines konstitutionellen Landes stellen, daß ich sie mindestens nach ihren Hauptmomenten hier berühren will. Die Deputation hatte einen Anwalt als Begleiter mitgenommen, der Herr Vizebürgermeister aber verlangte seine Entfernung, und kaum hatte derselbe das Zimmer verlassen, als Herr v. Sagody seinem Unmuthe gegen die Judengemeinde freien Lauf ließ. Vom Bedienten durch die Nachricht unterbrochen, daß die Herren Magistratsräthe bereits zu einer Kommission versammelt wären, wandte er sich von den Deputirlen ab, und eilte in die Kommissionssitzung. An seiner Statt erschien jetzt ein Kommissionsmitglied, und empfahl in freundlicher Weife die Zurücknahme des Bittgesuches: es wäre dasselbe, meinte er, etwas derb abgefaßt, und könnte in dieser Form seinen Unterzeichnern eher Nach-, denn Vortheil dringen. Die Deputirlen sollen jedoch bei ihrem Vorhaben beharren und sich, wie ich höre, unmittelbar an den kaiserlichen Kommissär wenden wollen. In diesem werden sie nun hoffentlich den biedern Vertheidiger der Gleichberechtigung finden, als welchen er sich bisher bei jeder Gelegenheit kundgegeben. —. Die bei Sr. Maj. eingereichte Petition der pesther Israeliten, an den dortigen Zünften theilnehmen zu dürfen, ist dieser Tage der pesther Stadtbehörde zur Begutachtung eingcsendet worden. Diese hat das Gesuch den Zunftmeistern, und diese wieder einem Ausschüsse übergeben. Das Magyar Hirlap bevorwortet die Gewährung des Gesuches. (Ob aber auch die pesther Zunftmeister es befürworten?) —. Aus Abony, einer vier Stunden von Pesth entfernten Station der Zentraleisenbahn, berichtet man, daß die dortigen Israeliten in dem Entschlüsse sich vereinigt haben, den Hausirhandel aufzugeben und sich dem Ackerbaue zu widmen. Sie werden hierin, wie der heutige „Magyar Hirlapp" versichert, von den Grundherren Orczy und Tallian unterstützt. —. Die Judengemeinde in Gran, welche dem Kapitel für ihre Synagoge und ihren Friedhof «ine Art jährlicher Steuer von 25 Dukaten zahlen mußte, hat, wie wir in einem hiesigen Blatte lesen, den weitern Erlag verweigerte, und als nun das Kapitel die Synagoge gerade vor dem eintretenden Pessachfeste sperren ließ, in einem andern, dem Kapitel nicht gehörenden Stadttheile eine Stube zur Abhaltung des Gottesdienstes gemiethet. Die Streitenden sollen sich endlich zu einem Vergleich entschlossen haben, Kraft dessen die Gemeinde jährlich einen Dukaten zu entrichten hat. —. Aus Trentschin schreibt man uns, daß dort der erste Fall der Erwerbung von Grund und Boden durch einen Juden, mit Feierlichkeit begangen wurde. Herr Joseph Kostyal, ein geachteter Bürger und Hausbesitzer, fand sich über Aufforderung des israelitischen Pottaschenfabriksbesitzers, Herrn Moses Kätscher, bereit, demselben sein Haus und die damit verbundene Perennalität abzutreten. Der Stuhlrichtersadjunkt Julius v. Simon und Herr Kostyal hielten Reden, und der Letztere drückte seine Freude darüber aus, der Erste zu sein, welcher seinen Mitbürgern in Befolgung eines so billigen und freisinnigen Prinzipes voranginge. Ein fröhliches Mahl und ein Herrn Kostyal zum Andenken überreichter goldener Ring mit einer hebräischen Inschrift bezeichnete das Ende dieses Aktes. — Dem Letztcrn gegenüber berichtet man aus Preßburg, daß der Ankauf vieler Häuser durch Juden dort sehr viel Unlust erweckt. —. In Sechshaus hatten zwei Israeliten ohne Bewilligung Kinderschulen errichtet. Der schon zu wiederholten Malen stattgefundene Unterricht ward behördlich eingestellt. 21*