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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-05-20 · Heft 21 (20.5.1850) · p. Seite 282

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 21 (20.5.1850)
Date
1850-05-20
Page
Seite 282 (sequence 6)
Language
German
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282 ein wahrer Freund und Wohlthäter in großartigem Stile. Zu bemerken ist noch, daß Herr Kuhn, Kunst- und Antiquitätenhändler, und sein Sohn, vor mehren Jahren schon das genfcrsche Staatsbürgerrecht erlangt haben. Auch die übrigen Juden Genfs würden es ohne Mühe erlangen, sobald sie sich entschlössen ihr französisches Bürgerrecht aufzugebcn. Bon Basel muß ich Ihnen noch schnell sagen, daß die dortige Regierung den Synagogenbau nur insofern gestattet, wenn ein Privatmann den Bau auf seinen Namen nimmt, aber nicht als einer Korporation gehörend. Mit anderen Worten: sie gestattet einen Privatbau aber keine Synagoge. Von Bern und anderen jüdischen Gemeinden der Schweiz ein ander Mal mehr. Deutschland. Berlin, 10. Mai. Die hiesige Genossenschaft für Reform im Judenthum hat, nachdem alle Versuche einer gütlichen Vereinigung und Auseinandersetzung mit der altern jüdischen Gemeinde fehlgeschlagen, sich nunmehr als eine von letzterer abgesonderte Gemeinde unter dem Namen „jüdische Reformgemeinde in Berlin" konftituirt und ihre Anerkennung als Solche, so wie die Verleihung von Korporationsrcchten oder doch der Rechte einer juridischen Person beider Staatsrcgierung nachgesucht. —. Mittwoch den 8. d. Abends fand in dem festlich erleuchteten Hörsaal der jüdischen Gemeindeknabenschule die Stiftungsfeier des 17jährigen Bestehens des jüdischen Waisencrzichungsinstituts für Knaben im Kreise einer zahlreichen ausgewählten Versammlung statt. Nachdem das Fest zuvörderst durch eine Todtenfeier für die verstorbenen Wohlthäter eingeleitet worden, hielt der Gründer, Direktor B. Auerbach, eine tief ergreifende Erbauungsrede. Nach Beendigung der Feier wurden sämmtliche Waisenkinder, Knaben und Mädchen, wie alljährlich, durch die Frau Hosagentin und Ehrenmutter Henriette Arnoldt, gebvrne Borchardt, festlich bewirthet. Paderborn, 3. Mai. Gestern Morgens wurde ein hiesiger jüdischer Lehrer von der Polizei aus der Schule gerufen, erhielt einen Verhaftsbefehl, wurde in einen Wagen gesetzt, und fort ging es mit Gensd'armerkebegleitung nach Arnsberg. Man fragte sich verwundert: was hat der arme Mann denn so Schweres verbrochen? Er soll vor einem Jahre eines Abends in einem Gasthause zu Rüthen einige Worte gegen den König geäußert haben. Sein Verhaftbefehl lautet: „Der Rabbinatskandidat Jakob Meyer aus Gesecke ist wegenMajestätsbeleidigung in den Anklagestand versetzt und soll deshalb nach dem Beschlüsse des Unterzeichneten Gerichts verhaftet werden. Arnsberg, 23. April 1850. Königl. Kreisgericht I. Abtheilung. v. Schwarzkoppen." Wegen einiger Worte, die Jemand in der aufgeregten Zeit des vorigen Frühjahrs über den König geäußert, wird er jetzt, nachdem ein Jahr darüber verflossen, plötzlich verhaftet und sechszehn Stunden weit in's Gefängniß gebracht! Das widerfuhr sonst nur gefährlichen Staatsverbrechern. (3. f. N.) Wollstein im Großherzogthum Posen. sEingesandt. *)] Mit tiefer Entrüstung habe ich den Aufsatz in No. 17 d. Bl. gelesen. Ich würbe hierauf keine Erwiderung folgen lassen, wenn er nicht Personen beträfe, welche die größte Hochachtung verdienen. Zuerstziehcn „die Freunde der Wahrheit" (G.) über den hochergrauten Rabbinen Herrn Wolf zu Meseritz her. Das Faktum mit dem Privatgottesdienste ist richtig, doch den Herrn Wolf deswegen der Charakterlosigkeit zu zeihen, ist meines Erachtens nach sehr inhuman. Herr Wolf ist mehr als 70 Jahre alt, fast 40 Jahre Seelenhirt der Gemeinde Meseritz. Wol genügt er nicht den Anforderungen der Jetztzeit; dies ist jedoch nicht seine Schuld, sondern die der Zustände des Judcnthums vor einem 3[t Jahrhundert. Soll der greise Rabbi etwa bei einem Jüngling in die Schule gehen, um zeitgemäß predigen zu lernen. Ebenso wenig kann es dem Rabbi übel genommen werden, daß er gegen den Privatgottesdienst, der an und für sich sehr ersprießlich gewesen sein mag, eiferte. Sagt doch der Artikel selbst, in Folge dessen wurde die Synagoge leer. Kann der Rabbi dies ruhig ansehen? Daß nicht ähnliche Einrichtungen in der Synagoge eingesührt wurden, muß der religiösen Ansicht und dem hohen Alter des Rabbi, nicht aber der Charakterlosigkeit zugeschrieben werden. In *) Wir geben der Unparteilichkeit wegen noch diesen Artikel, können aber fortan auf derartige Streitigkeiten nicht weiter eingehen lassen. Redakt.

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