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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-05-13 · Heft 20 (13.5.1850) · p. Seite 271

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 20 (13.5.1850)
Date
1850-05-13
Page
Seite 271 (sequence 7)
Language
German
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271 Die Schweiz. Walkringen bei Bern, 19. April. (Privatmitth.) Vor wenig Wochen hatte ich die Ehre, Ihnen einen Aufsatz über die bürgerliche Aufnahme des Herrn Professors Valentin, über die wahrscheinliche Nichtaufnahme der aargauischen Juden in's Bürgerrecht von Seiten des dortigen Verfaffungsraths rc. einzusenden *). Es ist Ihnen aber, wie es mir scheint, ein falscher Bericht zugekommen, daß Herr Professor Valentin nicht angenommen worden sei. Sie werden es aber aus meinem Berichte ersehen haben. Seither habe ich mit einem Mitgliede des Verfassungsrathes des Kantons Aargau gesprochen, der in Bern als Mitglied des eidgenössischen Nationalraths verweilt, daß keine Rede davon sei, daß die Sache der aargauischen Juden im Schooße des Verfassungsrathes erledigt werde, sondern vor die gesetzgebende Behörde, den Großen Rath, müsse. Auch dieser sonst sehr humane Mann/ der die jüdischen Verhältnisse seines Heimathkantons genau kennt, ist ganz erbost über das heuchlerische und elende Treiben des Rabbinen Wyler und glaubt, cs werde einer Korporation schaden und moralisch den Juden im Allgegemeinen einen solchen Rabbinen zu haben. In Bern hat Herr Bloch, nach Verfluß seiner festgesetzten Zeit, sein Vorsteheramt niedergelegt, aber durch einstimmige Bitten es wieder auf drei Jahre angenommen. Daß Herr Dr. Baswitz (Jude aus Preußen), Arzt in St. Immer, im dortigen Einwohnergemeinderath sitzt, wird Ihnen sicherlich als eine Anomalie Vorkommen, insofern er nicht eingebürgert ist, und dennoch ist es seit einigen Jahren so. Von mir kann ich Ihnen nur noch sagen, daß mich das Departement des Innern zum Kreisimpfarzt meines Distrikts ernannt hat. Simon Weil, mell. Großbritanien. London, 1. Mai. Der Bericht des Komitös über die Eidesformel der Parlamentsmitglieder bei ihrer Zulassung in's Unterhaus ist erschienen. Bis zur Regierung Elisabeths wurde von den Parlamentsmitgliedern kein Eid verlangt. Unter Elisabeth ward der Supremakieeid eingeführt, unter dem Protektorat mußten die Parlamentsmitglieder schwören, nach allen ihren Kräften die wahre reformirte protestantisch-christliche Religion in ihrer Reinheit zu erhalten. Die erste Spur indeß von der Absicht, Nichtchristen von dem Parlament auszuschließen, findet sich erst in der s. g. Tolerationsakte unter Wilhelm und Marie, worin den Dissenters gestattet wird, statt des von den übrigen Mitgliedern geforderten Eides eine Deklaration gegen die Suprematie des Papstes, außerdem aber auch ein christliches Glaubensbekenntniß zu unterschreiben. Den Katholiken und den Nichtchristen blieb noch immer jede aktive Theilnahme an der Legislatur und Regierung versagt. Unter Wilhelm III. ward den Quäkern gestattet, vor allen Gerichtshöfen, und wo sonst gesetzlich ein Eid erforderlich ist, an dessen Stelle eine feierliche Affirmation abzugeben. Als indeß 1698 darauf hin ein in's Parlament gewählter Quäker, John Archdale, den Parlamentscid verweigerte, ließ ihn das Unterhaus nicht zu. Später wurde von den Parlamentsmitgliedern der sogenannte Abjurationseid gefordert, der mit den Worten: „auf den wahren Glauben eines Christen" endet. Um diesen Passus handelt es sich wesentlich bei der Frage über die Zulassung der Juden in's Parlament, die sonst nicht versagt werden könnte. Nun aber werden schon nach einem Gesetz unter Georg I. in anderen Fällen, wo Israeliten den Abjurationseid zu leisten haben, die genannten Worte fortgelaffen und gegenwärtig wird auch von Quäkern, denen jetzt der Zutritt in's Unterhaus gegen eine dem Inhalt des Parlamentseides analoge Affirmation offen ist, die Betheuerung „aus den wahren Glauben" eines Christen nicht mehr gefordert, wenigstens erklärte der Quäker Pease dem Konnte, daß bei seiner Deklaration jene Worte ausgelassen wären. Das Konnte ist daher der Ansicht, daß der von den Juden vor den Gerichten geleistete Eid auch im Parlament genüge. Darnach würde dann dem Eintritt des Barons Rothschild Nichts mehr entgegenstehen. Unterhaus. Sitzung vom 39. April. Auf Anfrage des Herrn Wood erklärte Lord I. Rüssel, daß es seine Absicht sei, wahrend der gegenwärtigen Sitzung eine Maßregel betreff des Parlamentseides zu beantragen. *) Ist uns leider nicht zugekommen. Redakt.

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