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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-05-13 · Heft 20 (13.5.1850) · p. Seite 270

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 20 (13.5.1850)
Date
1850-05-13
Page
Seite 270 (sequence 6)
Language
German
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270 auch für das jüdische Schulwesen ein Vertreter, und zwar in der Person des Rabbinatsafsefsors Herrn Dr. Sachs, ausgenommen werden. Die Schuldeputation soll Anfangs geneigt gewesen sein, darauf einzugehen, hernach jedoch aus anderen Gründen sich dagegen erklärt haben. Diese Gegengründe scheinen in der jüdischen Gemeinde personell gedeutet worden zu sein; denn wie man vernimmt besteht dort die Absicht, der Deputation statt des Herrn Sachs jetzt den Herrn Engelmann, Direktor der jüdischen Töchterschule, zum Mitgliede vorzuschlagen. — Die Monita, welche, wie schon früher gemeldet. Seitens der Schuldcputation an den provisorischen Vorstand der jüdischen Gemeinde wegen seines eigenthümlichen Verhaltens gegen die Lehrer der jüdischen Anstalten erlassen worden sind, sollen durch den städtischen Inspektor der jüdischen Schulen veranlaßt sein, da derselbe das Verfahren der herrschenden Partei nicht länger mit seiner Aufsichtspflicht in Uebereinstimmung zu bringen vermochte. (Voß. Ztg.) —. Der provisorische Vorstand beabsichtigt, die alte Synagoge wesentlich zu vergrößern. Während des Baues soll ein provisorisches hölzernes Gebäude aufgeführt werden. Bon der preußisch-polnischen Grenze, 26. April. Nach Aufhebung der Geleit- und Geleitdepositenscheine, welche bisher von den polnischen Juden beim Eintritt in die hiesige Provinz gelöst werden mußten, soll, nach einer Bekanntmachung der königl. Regierung zu Gumbinnen, um dem zu besorgenden starkem Andrange dieser Juden möglichst zu steuern, vorläufig auf die in früherer Zeit beobachtete Weise verfahren werden. Hiernach haben sich auch die Juden, welche nur zum Aufenthalt von 48 Stunden aus Polen auf diesseitiges Gebiet kommen, thcils durch glaubwürdige Atteste ihrer jenseitigen Ortsobrigkeit darüber auszuweisen, daß sie unverdächtig und erlaubter Handelsgeschäfte wegen auf diesseitiges Gebiet gekommen sind. Die sich etwa ohne diese Legitimation einschleichenden ausländischen Juden sollen angehalten und wenn sich der Verdacht der Landstrcicherei näher begründen läßt, der Gerichtsbehörde übergeben, resp. über die Landesgrenze geschafft werden. Bei sorgfältiger und energischer Ausführung dieser Vorschriften läßt es sich wol erwarten, daß ohne den unmittelbaren Grenzverkehr, noch mehr als es schon durch d« Sperrung der jenseitigen Grenze geschieht, zu hemmen, dem Herumtreiben derjenigen polnischen Juden, welche zum Nachtheil des gewerbetreibenden Publikums zu hausiren pflegen, wird vorgebeugt werden. Mainz, 19. April. Der Rabbiner I)r. Adler von Worms, bekanntlich einer der Hauptangeklagten unter den vor die nächsten Spezialassiscn verwiesenen hier inhaftirtcn politischen Gefangenen, ist vor einigen Tagen vom Großherzog begnadigt worden. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 1. Mai. Nach dem Vorbilde Prags beabsichtigt auch hier ein Verein von Israeliten ein Institut zu gründen, durch welches arme Gewerbsleute mit Geldbeträgen, für welche keine Interessen entrichtet werden dürfen, unterstützt würden. —. Aus Dees (Siebenbürgen) wird dem Magyar Hirlap geschrieben, daß die dortigen Kaufleute bei ihrer Ortsbehörde das Gesuch gestellt haben, es möge fremden Kaufleuten nicht gestattet werden, die deeser Wochenmärkte zu beziehen. Sie wurden aber mit ihrem Gesuch abgewiesen, und vielmehr einem fremden israelitischen Kaufmann gestattet, sich dort zu etabliren. Wien, 3. Mai. Aus Trebitsch vom 2. Mai wird uns Folgendes berichtet: Seit mehreren Tagen werden hier allabendlich unter dem Auge der Behörden die rohesten Brutalitäten gegen den jüdischen Hausbesitzer Neumann ausgeübt. Nachdem Fenstereinwerfen, Katzenmusiken und ähnliche Demonstrationen straflos vorübergingen, wurde das Haus des Herrn Neumann von mehreren hundert Individuen ausgeplündert! Die Möbel wurden zertrümmert und die Federbetten zerrissen und auf die Straße gestreut. Aus dem Gewölbe wurden überdies viele Tücher weggenommen und als gute Beute erklärt. Nur mit großer Mühe konnte sich die kränkliche Hausbesitzerin mit ihren sechs Kindern flüchten, weil jene plündernde Rotte ihrem Manne der zufällig abwesend war, nach dem Leben trachtete. Unser Berichterstatter meldet uns nicht, ob die Behörden zum Schutze des bedrohten Eigenthums Maßregeln getroffen hätten.

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