Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 20 (13.5.1850)
- Date
- 1850-05-13
- Page
- Seite 267 (sequence 3)
- Language
- German
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267 erhöhendes Einkaufsgeld umgestalten. — Herr Rabbiner Lebrecht dagegen wünscht den jährlichen Beitrag auf zehn bis zwölf Gulden festgesetzt, indem die Summe van zehn Thalern für viele Kollegen eine sehr starke Ausgabe wäre. Auch verlangt derselbe, daß Unterstützungen nicht erst nach fünf Jahren, sondern sobald nur ein Fall sich ereignete, verabreicht werden sollten. Das Letztere ist die Ansicht mehrerer benachbarter Kollegen, und scheint uns dieselbe ganz auf dem Grunde der Billigkeit zu beruhen. Hiergegen bemerkten wir, daß jedes „Eintritts- oder Einkaufsgetd" höchst beschwerlich wäre. Gesetzt, der jährliche Beitrag beliefe sich auf 10 Thlr., so könnte ein verhaltnißmaßiges, und nur irgend zweckdienliches Eintrittsgeld sich wenigstens aus 25 Thlr. belaufen — wie z. B. die Gesellschaft der Freunde in Berlin bei 5 Thlr. jährl. Beitrag 25 Thlr. Eintritt heischet. — Wie viele Rabbinen sind nun in Deutschland, die sofort 25 Thlr. und jährliche Beitrage zahlen können, ohne ein bedeutendes onus sich aufzuwalzen? Nein! Humanität, altjüdische rrpniS muß diesem Institute bewahrt bleiben. Hingegen ist es der Sache ganz zweckdienlich, wenn jeder Eintretende, sowol jetzt als spater, erst nach 5 Jahren gezahlter Beitrage, das Recht auf Unterstützung erlangen würde. Ist es ihm möglich, so kann er durch sofortige Zahlung von 5 jährlichen Beiträgen sofort dieses Recht erlangen. Dadurch erlangen wir Zeit, einen schönen eisernen Fonds zu sammeln, und der später Eintretende hat dieselbe Leistung wie die gegenwärtigen zu tragen. Würde ein Todesfall eines Mitgliedes vor seinen 5 Jahren eintreten, so hätte er zwar kein Recht an die Unterstützung, aber nach dem Zustande der Kaffe kann dann doch die oder eine Unterstützung bewilligt werden. So findet bei der schon erwähnten Gesellschaft der Freunde zu Berlin, deren Mitglied zu sein ich die Ehre habe, die Ordnung statt, daß die eigentlichen Mitglieder eine bestimmte Zahl ausmachen, und jeder Aufgenommene so lange Expektant ist, bis er in diese Zahl (durch Todesfälle) einrückt, was öfter 7, 8 Jahre dauert, als Expektant aber kein Anrecht hat. Endlich wurde noch eingewandt vom Herrn Rabb. Gosen: Meinestheils habe ich als Mitglied des Konnte für die Verbesserung der Statuten der ältesten in Kurhessen für den in Rede stehenden Zweck vorhandenen Gesellschaften, welche in 6 Klassen zu 3 bis 16 Thlr. jährlichen Beitrags, wonach mir die Verhältnisse näher bekannt sind, gegen den Vorschlag des Herrn vr. Philippson für einen Beitrag von l i) Thlr. einen Wittwengehalt von 100 Thlr. zu bestimmen, den Einwand zu machen, daß, da das Ergebnis aller dieser Anstalten ist, daß gegen 6 Theilnehmer eine Wittwe gerechnet werden kann, und die Interessen des eisernen Fonds zur Deckung der Ausfälle rc. und für den Fall, wo die Theilnehmer nicht im richtigen Verhältnisse zunehmen, reservirt werden mußten, gegen einen Beitrag von 10 Thlr. nur 60 Thlr. Unterstützung bestimmt werden kann. Auch der Vorschlag, daß die Waisen mt bis zum 15ten Jahre den Gehalt genießen sollen, if um deswillen nicht zu genehmigen, da bei den gebildeten Klassen vom 15ten bis zum 20ten Jahre die Unterstützung am Räthtichsten ist. Ich würde von vornherein 4 Klassen mit 8, 10, 12 und 16 Thlrn. Beitrag u»i> 4, 5, 6 und 8 Thlrn. monatlichen Wittwengehalt in Vorschlag bringen. Falts sich jedoch die Verhältnisse etnr$ Mitglieds der ersten 3 Klassen bessern und dasselbe in eine höhere Klasse eintreten will, so könnte dieses gegen Nachbezahtung des vollen Beitrags der bis dahin weniger bezahlten Summen gestattet werden. So weit waren die Verhandlungen gediehen, und wir skizzirten sie darum noch »nmal hier, damit Jeder seine Meinung sich darüber bilden könne. Wir hegen übrigens die beste Hoffnung von der Verhandlung darüber in Frankfurt am Main. Frisch an's Werk, dann gelingt's. Magdeburg, 7. Mai. Der unsterbliche Judenhaß in Deutschland. Jetzt, nachdem außer Waiern, kein deutscher Staat, keine deutsche Verfassung mehr die Gleichstellung der Juden ausschließt, jetzt if es unsre ganz besondere Pflicht, überall wo Haß und Vmurtheil, Verachtung und Geringschätzung sich wieder Balpn brechen und ihr giftiges Haupt erheben wollen, mit Energie.entgegenzutreten. Wissen wir doch, daß wir hiermit nicht blos unsere Pflicht als Juden thun, sondern auctz eine Pflicht gegen die Gesellschaft erfüllen, wenn wir mit Mühe besiegte Dämonen nicht wieder frei die Schwingen bewegen lassen! 1. Wen schmerzte es nicht, in dem Prozeß gegen die Mörder von Auerswald und Lichnowsky alle Augenblicke der „Juden" Buschweiler, der- „kassirten Judenlehrer"