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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-05-13 · Heft 20 (13.5.1850) · p. Seite 266

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 20 (13.5.1850)
Date
1850-05-13
Page
Seite 266 (sequence 2)
Language
German
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266 terstützung beziehen. Bei den verschiedenen Eventualitäten ist dies unter 50 Mitgliedern schon genügend. Sollten sich dennoch mehre Todesfälle ereignen, so werden die Beiträge für jede Wittwe um 2 Thlr., für jede Waise um 1 Thlr. so lange erhöht, als nothwendig (denn die Waisen werden auch 15 Jahre, und die Wittwen leben auch nicht ewig). Wird die Summe der jährlichen Beitrage nicht konsumirt, so wird die Halste des Restes zum eisernen Fonds geschlagen, die andre Halste zu einer Reservekasse gelegt, um, wenn es nothwendig, die Unterstützungskasse zu verstärken, und keine Beitragserhöhung nothwendig zu machen. Dadurch, so wie durch die Eintrittsgelder wächst der eiserne Fonds an, vergrößert die Zinsen, und macht so seinerseits die Unterstützungskaffe stärker. Nach 10 Jahren wird die gewonnene Erfahrung angewendet, um möglichst die Unterstützungen größer zu machen. Man wird gestehen, daß diese Auseinandersetzung die Sache in's beste Licht stellt. 100 Thlr. für eine Wittwe, 50 Thlr. für eine Waise bis zum 15ten Jahre sind keine geringe Hilfe, und hingegen 10 Thlr. kein bedeutendes Opfer. Wächst die Zahl der Mitglieder, wachsen dadurch die Unterstützungsfalle, so wächst ja in demselben Maße die Kraft der Kasse. Auf diesen Vorschlag hin, der natürlich nur ein unmaßgeblicher ist, zeichne ich mich hiermit als Mitglied, und bitte nun um weitere Benachrichtigung des Beitritts. Würde die Zahl 20 Mitglieder erreicht haben, so könnten wir die Sache als begründet ansehen, und sie zu konstituiren versuchen. Diejenigen glücklichen Kollegen, welche Vermögen besitzen, oder in ihren Kontrakten eine genügende Pension versichert haben, mögen sich dieser Angelegenheit nicht entziehen; mögen sie als Wohlthätigkeit ansehen, was ihnen kein Bedürfniß ist! Auch könnten die Gemeinden selbst die Zahlung von solchen Beiträgen übernehmen, um für ihren Geistlichen das Anrecht zu erwerben, jedoch kann natürlich für eine und dieselbe Person nur eine Unterstützung gezahlt werden." Hieran reihten sich folgende Bemerkungen. Vom Herrn Oberrabbiner Kahn zu Trier. Ec bemerkt: 1) daß die Beitrage nach dem Verhaltniß des Alters erhöht werden muffen, da oft alte Rabbinen junge Frauen in zweiter Ehe und viele Kinder haben, die gegen 10 Thlr. Beitrag der Kasse bald unerschwingliche Ausgaben aufbürden würden. 2) Daß für 10 Thlr. nur die Frau, jedes Kind für 5 Thlr. außerdem in die Kasse eintreten müsse, dagegen die Waisen bis zu ihrem 20sten Jahre unterstützt werden sollen. 3) Im Falle die Kaffe die Erfordernisse nicht decke, solle nicht eine Erhöhung der Beiträge eintreten, sondern die vorhandene Summe der Beiträge und Zinsen solle unter die Berechtigten getheilr werden, da sonst die Beiträge zu hoch kommen könnten. 4) Sollten auch die geprüften und definitiv angestellten Lehrer, aber nur mit der Hälfte der Beiträge und Unterstützungen sich betheiligen können. Hierzu bemerkten wir: Allerdings wird der Fall, wo die Ehegatten im Alter zu verschieden sind, Berücksichtigung verdienen. Sonst aber glauben wir nicht, daß das Alter eine Verschiedenheit in die Beitrage bringen müßte, weil sonst der Eintritt zu schwer gemacht wird, das Institut doch auch den Charakter der Np-rL nicht ganz verlieren darf, und ein hohes Alter auch für die Wittwe die Benöthigung nicht zu sehr verlängert. Wenn 2) außer 10 Thlr. für die Frau jedes Kino 5 Thlr. kosten soll, so wird dies den Meisten rein unmöglich sein, und sie viel gescheidter thun, sich in eine Lebensassekuranz einzukaufen, wo noch dazu die versicherte Summe den Erben jedenfalls wird. 3) Soll die Unterstützungssumme nicht fest stehen, soll es dem Zufall überlassen bleiben, wie viel die Hinterlassenen bekommen, so ist dies wieder ein Stoß für das ganze Institut. Was endlich die Lehrer betrifft, so könnte Niemand bereitwilliger sein, dafür zu stimmen, aber erst — nach 10 Jahren, nachdem man Erfahrung gesammelt. Wird das Institut gleich jetzt zu weit ausgedehnt, so ist sein Bestand durchaus nicht gesichert. Alsdann Herr Rabb. Aub zu Lai reu th ist der Ansicht, daß zwei Klaffen instituirt werden, zu 12—15 Thlr. Beiträgen mit 60 Thlr. Pension, und 24—30 Thlr. mit 120 Thlr. Pension. Ec hofft auch Vieles durch Schenkungen, Vermächtnisse rc. Herr vr. Levi halt einen jährlichen Beitrag von zehn Thalern für viel zu geringe, um einen gehörigen Fonds zu begünden. Ec schlägt ein namhafteres Eintrittsgeld vor, und wir können ihm hierin nur beistimmen. Ein Solches, glauben wir, würde gewiß auch von minderbemittelten Amtsvrüdern gern gezahlt werden, indem besonders ihnen die zu errichtende Anstalt zur großen Beruhigung über die Zukunft der Ihrigen gereichen würde. Dieses Eintrittsgeld müßte sich dann für die nach Begründung der Anstalt Hinzutretenden in ein zu

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