Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 19 (6.5.1850)
- Date
- 1850-05-06
- Page
- Seite 258 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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258 sind die entlassenen israelitischen Militärs aus dem Kaiserthum, welche sich im Königreich aus eine bestimmte Zeit oder auf immer niederlassen wollen, von der Entrichtung der Geleitsscheinabgaben befreit. 3) Diejenigen Israeliten, welche beweisen können, daß sie zur Zeit ihrer Aushebung zum russischen Militär in einem Umkreise von drei Meilen von der polnischrussischen Grenze wohnten, können sich wieder in diesem Umkreise niederlaffen. 4) Israelitische verabschiedete Militärpersonen aus dem Königreich und Kaiserthum werden sammt ihren Frauen, Kindern und Dienerschaft von der Koscherfleischabgabe befreit, welche ihre übrigen Glaubensgenossen an den Staatsschatz zahlen. 5) Endlich sind dergleichen Individuen auch befreit von den Aufenthaltskartengebühren, welche in Warschau an die städtische Kaffe entrichtet werden. Frankreich. Paris, im April. Wir haben schon die Vermehrung des Budgets des israelitischen Kultus durch die Nationalversammlung berichtet. Das Detail dieser Verhandlung ist aber zu interessant, als daß wir es hier nicht genauer mittheilen sollten. Sitzung der Nationalversammlung vom 3. April. Diskussion des Budget der Kulte für 185t). „Kap. XVIII. Ausgaben des israelitischen Kultus, 128,300 Frcs. (34,213'/r Lhlr.)" Cremieux trägt zu diesem Kapitel ein Amendement an: „19 Gemeinderabbinen statt 700 Fr. zu geben 800 Fr., macht 1900 Fr.; 15 Gemeinderabbinen statt 600 Fr. zu geben 700 Fr., macht 1500 Fr.; einem Gemeindcrabbinen statt 500 Fr. zu geben 600 Fr., macht 100 Fr.; 43 Gemeindebeamten statt 400 Fr. zu geben 500 Fr., macht 4300 Fr." — Die ganze Summe der Vermehrung beträgt 7800 Fr. Cremieux hat das Wort. Cremieux. Meine Herren! Der Antrag, den ich der Versammlung gemacht, ist gewissermaßen nur die Folge jährlicher Anträge, die ich seit 1846 gemacht, und die bis jetzt wohlwollend ausgenommen worden; ich wage zu hoffen hier dieselbe Gunst zu finden. Der israelitische Kultus ist am Wenigsten gekannt; er ist der älteste, aber auch der unbekannteste. Napoleon hat ihn 1807, ein Wenig nach seiner Manier, organisirl; er ist durch verschiedene Ordonnanzen verändert worden, welche durch das Zentralkonsistorium gefordert wurden, sei es unter der Regierung der älteren Bourbonen, sei es unter der letztem; aber wer auf die bedauernswürdigste Weise geopfert wurde, das sind die Männer, welche berufen waren, die Rabbinats- und Vorbeterfunktionen im israelitischen Kultus zu üben. Ich muß der Versammlung die Organisation dieses Kultus in wenigen Worten klar machen, damit sie meine Forderungen verstehe. Unter den Hebräern giebt es keine wahrhafte Hierarchie, die eine Geistlichkeit bilde; die Dekrete Napoleons und die Ordonnanzen haben diese Hierarchie organisirt; sie ist rein zivil; man hat sich ihr unterworfen, wie man sich dem Gesetz des Staates unterwirft. Dies ist das Resultat dieser Hierarchie. Es giebt im Schooße des israelitischen Kultus einen Großrabbinen am Zentralkonft'storium, welcher, wenn man will, den Kardinal vorstellt; er hat 6000 Fr. (1600 Lhlr.) Gehalt; wir fordern nicht mehr. Es giebt hernach 8 Bischöfe oder Erzbischöfe, nämlich die Großrabbinen der Departementalkonsistorien; sie haben 3000 Fr. (800 Lhlr.), der von Paris 4000 Fr. (10662/3 Lhlr.); wir fordern nicht mehr. Es giebt außerdem Pastoren oder Pfarrer, nicht sehr zahlreich; der bestbesoldete hat 1000 Fr. (2662/a Lhlr.), die schlechtbesoldeten 500 Fr. (133‘/a Lhlr.) Gehalt. Es giebt Bedienstete, die Vorbeter; ihr Gehalt ist nur 400 Fr. (1062/, Lhlr.), ursprünglich noch weniger. Das ganze Budget ist jetzt 128,000 Fr. Damit der israelitische Kultus vorwärts könne, ich habe es 1846 gesagt, und ich wiederhole es, bedarf er 160,000 Fr. (42,666^ Lhlr.). Bis ich diese Ziffer erlangt haben werde, werde ich jedes Jahr ein Stück verlangen. 160,000 Fr., das müssen wir haben, um leben zu können; das ist sicherlich nicht theuer; aber da die Finanzen in der That nicht sehr blühend sind, werde ich jährlich nur eine kleine Hilfe mehr fordern. Folgendes fordre ich jetzt. Es giebt 19 Gemeinderabbinen, die nur 700 Fr. empfangen. Ich füge hinzu, daß im israelitischen Kultus es keine Akzidenzien giebt. Die israelitischen Pastoren sind verheirathet; sie haben ernstlich genommen die beiden Worte der Bibel: „es ist gut, daß der Mensch nicht allein sei", und „wachset und mehret euch". (Allgemeine Heiterkeit.)