Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 19 (6.5.1850)
- Date
- 1850-05-06
- Page
- Seite 252 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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252 nun die trocknen Reiser abfallen, Niemand wird sie sammeln.-O daß ich sagen könnte: Du schaust durch eine schwarze Brille, und der Hauch Deines bekümmerten Herzens hat die Gläser überlaufen! Anklam, 31. März. (Privatmitth.) Eine das Gemüth tief ergreifende und durchdringende Feier rief die Gemeinde gestern zahlreich in ihr herrliches Gotteshaus. Fünf Konfirmanden, drei Mädchen und zwei Knaben, welche einen gründlichen Katechumenenunterricht genossen hatten, standen vor den Stufen der Lade, um von ihrem von uns leider viel zu früh scheidenden Lehrer, Herrn I. Wedelt, noch zuvor in den Bund Israels ausgenommen zu werden, um von dem die Weihe zu empfangen, der sie mit so sichtlichem Erfolge mit den Lehren unserer heiligen Religion vertraut gemacht und sie in den wahren Geist des Judenthums eingeführt hat. Wohl der Gemeinde, welche einem solchen Manne die Leitung ihrer Jugend, ihm das Seelenheil der Erwachsenen anvertraut! Uns war das Glück nur vergönnt, ihn zwei Jahre zu besitzen; er scheidet von uns, um einen ehrenvollern Wirkungskreis in der Ferne zu übernehmen und nur dies Bewußtsein vermochte den Trennungsschmerz zu lindern. vr. Kirschstein. Aus Oberfchlefien, Anfangs April. (Privatmitth.) (Schluß.) Aber auch die Anklage, „daß die Gemeinden am Liebsten im Trüben fischen wollen, wo sie ihre Willkür, ihre Launen den Kultusbeamten, auf eine schamlose Weise empfinden lassen"—muß ich als unwahr zurückweisen, und will nur als Gegenbeweis die mir zunächst liegenden drei kleinen Gemeinden G—n—g, L—l—z und R—s—g ansühren, es Anderen aus entfernteren Kreisen überlassend, wieder über ihre und die ihnen nahe liegenden Gemeinden zu berichten. Die jüdische Gemeinde zu G-n—g hatte das Unglück, bei einem Brande im Jahre 1846, der fast das ganze Städtchen einäscherte, auch ihre Synagoge, die Rabbinerwohnung u. s. w. zu verlieren. Dennoch aber vergaß die durch dieses Unglück der Auflösung nahe gebrachte Gemeinde ihres zeitherigen Rabbinen nicht und gab ihm eine für ihre Verhältnisse bedeutende Summe, die sein einjähriges Gehalt noch überstieg, als Entschädigung, damit er während dieser Frist eine andere Stelle erlangen möge, was ihm auch gelang. In der Gemeinde zu L—l—z wurde der Rabbine so geschätzt und werth gehalten, und ihm seine Lage so angenehm gemacht, daß er selbst den öfter an ihn ergangenen Ruf nach einer größern Gemeinde ablehnte. Die allgemeine Liebe und Achtung seiner Gemeinde zu ihm, bekundete sich auf eine rührende Weise bei seinem Ableben im Spätsommer 1847, wo sie seiner Wittwe eine genügende Pension zuficherte, die noch gegenwärtig pünktlich gezahlt wird. Diese Gemeinde lebte ferner in Frieden, der erst in der allerletzten Zeit durch einen oktroyirten (in der modernen Bedeutung des Wortes: aufgedrängten) oder sich selbst oktroyirenden Rabbiner bedeutend gestört wurde. Doch — ich will nur Herrn Rabbiner L. durch Thatsachen widerlegen und überlasst es Anderen über Skandale zu berichten. Endlich: die Gemeinde R—s—g hat vor ganz kurzer Zeit ihren Rabbiner — eine höchst achtungswerthe Persönlichkeit — nach Ablauf der von vorn herein gleich festgesetzten mehrjährigen Frist ziehen lassen müssen. Man hörte es aber dem in mehreren Blättern veröffentlichten Nachruf der Gemeinde an, wie hierbei keineswegs Willkür und Laune, sondern die bittere Nothwendigkeit geherrscht. Dem abgegangenen Rabbiner — Herrn vr. L—y — ist es auch bald zur großen Freude und Beruhigung seiner Freunde und Verehrer gelungen, einen neuen Wirkungskreis zu finden. Rechnet man hierzu noch, wie jede dieser drei kleinen Gemeinden jährlich an 156 bis 266 Thlr. Armengeld aufzubringen hat, von denen freilich an drei Viertel fremden Bettlern, zumeist aus Polen und dem Großherzogthum Posen, und etwa ein Viertel den eigenen Ortsarmen auf Arzt, Medizin und Krankenpflege zu Gute kommen, dann darf man jedenfalls den Gemeinden den guten Willen wenigstens nicht absprcchen. Will man ja den Gemeinden überhaupt einen gegründeten Vorwurf machen, so wäre es höchstens der, daß sie zu wenig Thätigkeit entwickeln, und besonders gar nicht daran denken, sich zu verbinden, um in der Vereinigung das zu erreichen, was dem Einzelnen unmöglich. So könnte z. B. das Armengeld viel nutzreicher verwendet werden, wenn benachbarte Gemeinden Hand in Hand zusammcngehen und die, zumeist in sehr kurzer Zwischenzeit regelmäßig wiederkehrenden Vagabonden beaufsichtigen wollten; ebenso