Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-04-29 · Heft 18 (29.4.1850) · p. Seite 246

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 18 (29.4.1850)
Date
1850-04-29
Page
Seite 246 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225660-3225679--10959-3241037
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

246 Usedom, 6. April. (Privatmitth.) Heute fand in unserer kleinen Gemeinde eine Konfirmation statt, zu welcher Herr Prediger Wedel! ausAnklam hierher berufen wurde. Die Feier machte auf alle Anwesende, worunter auch der Superintendent, der Bürgermeister und viele andere christliche Honoratioren, einen tiefen Eindruck, und hat dieselbe nicht wenig dazu beigetragen, richtige Ansichten über das Judenthum zu verbreiten. A. Saulmann. Oesterreichifcher Kaiserstaat. Wien, 16. April. Das pesther Morgenblatt meldet aus Szegedin: Der Magistrat dieser Stadt berief kürzlich den Vorstand der dortigen Juden zu sich und machte ihm die Eröffnung, daß durch die Mehrzahl der Bürger bestimmt, die städtische Ortsbehörde den Entschluß gefaßt habe, die Israeliten Szegedins aller Bürgerrechte theilhaftig werden zu lassen, die sie von nun an in gleicher Form mit ihnen ausüben könnten. Da die Juden dieser Stadt jetzt blos einen substituirenden Rabbiner haben, so wurde der Rabbi aus Kecskemet, ein sehr gebildeter Mann, eingeladen, dem solennen Gottesdienst, der zur Feier dieser humanen Handlung abgehalten wurde — vorzustehen. An demselben Lage wurde der sämmtlichcn in Szegedin garnisonirenden Mannschaft von Seite der Gemeinde ein Pfund Fleisch und eine Halbe Wein per Kopf verabreicht. Der für die szegediner Bürger wie für die dortige Behörde so ehrenvolle Entschluß wurde in der Stadt mit Trommelschlag publizirt. Der „Lloyd" läßt sich hierüber schreiben: „Sie werden wol schon davon unterrichtet sein, daß die Stadt Szegedin ihre Juden «manzipirt hat, d. h., die christlichen Bürger dieser Stadt hegen eine solche humane Neigung zu den mit ihnen ausgewachsenen jüdischen Mitbürgern, daß ihnen ein enges freundschaftliches Zusammenleben mit denselben kostbarer dünkt, als ein trennender herzloser Egoismus. Szegedin ist ein Ort, wo die Bevölkerung nicht gemischt ist, und nicht täglich wechselt, daher die Einwohner naher stehen. Selbst wenn Szegedin nicht zu einem Staate gehörte, dessen Verfassung auf so liberale Grundrechte gestützt ist, würden doch die Einwohner unter sich das unveräußerliche Recht haben, so friedlich und verträglich mit einander zu leben, als nur ihre gute Gemüthsart ihnen vergönnt." Derselbe „Lloyd" enthält aus Pesth: „Durch die Entscheidung des hohen Ministeriums in Angelegenheit der israelitischen Schulräthe sind die Hoffnungen vieler Konkurrenten um ein ähnliches Amt vereitelt worden. Für die unbesoldeten Posten werden in der Thal gewisse angesehene Gemeindeindividuen verwendet werden müssen, die mit einer freien, oft durch Reichthum unabhängigen Stellung ziemliche Bildung zu verbinden pflegen. Ohnehin dürfte eine scharfe Trennung der israelitischen Schulen von denen anderer Konfessionen in gar keiner Beziehung räthlich sein, somit wird das Bedürfniß eines besonder» israelitischen Schulchspektors in den seltensten Fällen eintreten." —. Die Köln. Zeit, enthält Folgendes: In Kottendorf (2*/2 Stunden von Preßburg entfernt) stürzte am Abende des ersten Passahtages (jüdisches Osterfest) aus dem Hause des dortigen jüdischen Schlächters ein christliches Aufwartmädchen mit einem Messer in der Hand und erklärte der zusammengelaufenen Menge, der Jude habe sie schlachten wollen, weil er christliches Blut zum Osterfeste brauche und nur mit unsäglicher Mühe habe sie sich gerettet, dem Schlächter sein Messer entwindend, das sie nun zum Beweise gegen denselben brauchen wolle. Die hierdurch bis zur Wuth aufgestachelte Menge war eben daran in's Haus zu dringen, um die ganze Familie des Angeklagten ihrer Rache zu opfern, als der Pfarrer erschien und die Lobenden mit Mühe veranlaßte, von ihrem Vorhaben abzustehen, indem er ihnen vorstellte, dem strafenden Gerichte nicht vorzugreifen, und indem er dahin wirkte, daß die ganze Familie in seinem eigenen Hause gefangen gehalten wurde, weil der humane und gebildete Geistliche sie dort am Geschütztesten wußte. Die militärische Gerichtsbarkeit eines größer» Ortes in der Nähe war indessen nach einigen Stunde» eingeschritten, hatte die Menge zum Nachhausegehen genöthigt und das Mädchen eingezogen, die anfänglich bei ihrer Aussage verharrte, aber nach Anwendung energischer Mittel Folgendes gestand: Der christliche Fleischhauer des Ortes habe sie, aus alter Feindschaft gegen den Schlächter, bewogen, diese Rolle zu spielen, indem er ihr versprochen, sie nach gelungener That zu ehelichen und ihr überdies 200 Fl. K.-M. zugesagt, welche er ihr auch gezeigt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.