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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-04-29 · Heft 18 (29.4.1850) · p. Seite 243

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 18 (29.4.1850)
Date
1850-04-29
Page
Seite 243 (sequence 7)
Language
German
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243 ist, und wie schwer es selbst dem Bessern wird, wenn er auf Vorrechte, die er durch Jugendeindrücke und Erziehung verwöhnt als nur ihm allein gebührend betrachtet, zu Gunsten der bisher Ausgestoßcnen verzichten soll. Obendrein war cs auch die schlesische Landschaft, die noch vor wenigen Jahren bei einer vorgenommenen Zinsreduktion zweierlei Maße anlegte und die kleinen Pfandbriefe unter hundert Thalern noch um */6 niedriger wie die über größere Summen verzinste. Aus dem oberschlesischen Fürstenthum-Tags-Protokoll pro Termino Weihnachten 1849 ersehen wir nämlich, wie unterm 17. Dezember 1849 „I. auf die Frage: ob auf eine Aufhebung der durch die Kabinetsordrc vom 13. Juli 1841 sanktionirte Ausschließung nichtchristlicher (Türken sollen wenig in Oberschlesien sein, Anmerk, des Berichterstatters der A. Z. des Jud.) Rittergutsbesitzer von den landschaftlichen Kreisversammlungen hinzuwirken sei? sich 7 Kreise dafür, 4 dagegen und ein Kreis sich gar nicht ausgesprochen, es ist daher die Systemstimme für die Zulassung der nichtchristlichen Gutsbesitzer zu den landschaftlichen Kreistagen." — Die Landschaft hat nämlich Oberschlesien nur wie aus 12 Kreisen bestehend eingetheilt. Da diese Protokolle wenig bekannt und verbreitet sein dürften, den Juden aber daran liegen muß, ihre Freunde und Feinde zu kennen; so will ich die Abstimmung der einzelnen Kreise hier, mit kleinen Anmerkungen begleitet, folgen lasse. 1) hat Kreis Oppeln mit ja, 2) hat Kreis Ro send erg einstimmig mit ja, 3) hat Kreis Kosel affirmativ geantwortet, 4) die falkenbergerKreisversammlung: daß die jüdischen Besitzer auch fernerhin ausgeschlossen bleiben sollen. 5) Die Herren Stände des großstrehlitzerKreises erklärten: es sei gerade nicht angenehm, nichtchristliche Gutsbesitzer zuzuziehen, indessen jetzt wol nicht zu vermeiden, da dieselben auch Ansprüche auf königliche Posten hätten. (Ist etwas sehr undeutlich ausgedrückt; nach unserm Dafürhalten haben selbst nichtchristliche Nichtgutsbesitzer ebenfalls Ansprüche auf königliche Posten. Ob übrigens Se. Exzellenz der Herr Graf A. v. Renard dieser Erklärung beigestimmt, weiß ich nicht; kann es aber nicht glauben, wenn ich mich dessen Worte beim vereinigten Landtage: „wenn wir nicht mehr Juden und Christen, sondern nur Menschen und Bürger und Brüder sind" — und seines damals ausgesprochenen Wunsches, sich mit dem Talmud bekannt zu machen, erinnere. Aicch ist uns eine Aufforderung von Herrn „A. Renend" vom 16. Mai 1848 bekannt, in der es unter Anderm heißt: „So giebt es keine Rittergutsbesitzer, keine Bauern mehr — es giebt nur freie, durch keine Organisation mit einander verbundene Besitzer freier Eigcnthums", und zum Schluß: „Wird Nichts aufgebaut, so bleibt eine Ruine". — Die Landschaft hat, aoie es scheint, diese Erklärung der groß-strehlitzer Stände als entschiedene Verneinung betrachtet.) 6) Die loblinitzer Kreisversamailung bejahte diese Frage mit dem Bemerken: daß fie schon früher nicht für die Ausschließung gewesen sei. 7) Der toster Kreis einstimmig niit „Ja!" 8) Der n eustä dterKreis einstimmig mit „Nein!" 9) Der ratiborer Kreis erachtet! es für überflüssig zu genehmigen, da die Nationalversammlung unterm 5. Dezember 1848 über die Zulassung entschieden. (Diese Erklärung scheint von der Landschaft, als ob der Kreis sich gar nicht ausgesprochen— angenommen zu werden.) 10) Der leobschützer Kreis mit Za! 11) Der plesser Kreis äußerte d«.rch die auf dem Kreistage erschienenen acht Herren Stände den Wunsch, daß geeigneten Ortes darauf hingewirkt werden möchte, es auch in Zukunft bei denen in der hohen Ordre vom 12. Juli 1841 ausgisprochenen Bestimmungen bewenden zu lassen. (Nicht wahr? sehr zart diplomatisch ausgedrückt! ich wittte Leichenduft! es riecht nach Hungerpest! Fort von solchen Kreisverwesern!) 12) Der beuthener Kreis erklärte sich als der Billigkeit gemäß, affirmativ. Aus dem Ganzen ergiebt sich wieder die oft gemachte Wahrnehmung, daß der Judenhaß zumeist nur aus Engherzigkeit und Neid entspring!; zuweilen hat er aber auch eine unschuldigere Quelle: die gänzliche Unbekanntschaft mit den Juden. Letzterer Grund dürfte dem falkenberger Kreis zur Entschuldigung dienen. Unwillkürlich erinnere ich mich hierbei der Erzählung eines jüdischen Hausirers in der Grafschaft Glatz, wie in einem Gebirgsdorse, wo er seine Waaren feil bot, ein Bauernknabe ganz erstaunt seinen Vater fragte: „aber seien denn die Juden auch Menschen? sie haben

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