Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 18 (29.4.1850)
- Date
- 1850-04-29
- Page
- Seite 241 (sequence 5)
- Language
- German
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241 würde ich heute nicht sprechen, so würde ich glauben, daß die Steine schreien würden. Man sing sonst alle wichtigeren Verhandlungen an im Namen der heiligen Dreieinigkeit. Ich wollte, daß hier die Sitzungen täglich mit Gebet beginnen sollten, konnte aber für diesen Antrag nicht einmal die nöthige Anzahl von Unterschriften finden. — Der Redner erinnert weiter an die Schicksale des Volkes Israel, als es sich veruneinigte durch den Verkehr mit den Philistern und bekundet durch zahlreiche lange Zitate eine sehr gründliche Kenntniß der Bibel. Er mahnt die Mitglieder an den von ihnen Allen erneuerten Taufbund und seine Gelöbnisse. — Alles, so schließt er, was wir hier thun mit Worten und Werken, das wollen wir thun im Namen des Herrn, v. Auerswald: Man kann auch von einem andern Standpunkte aus, als von dem, den die vorigen Redner allein als möglich vorausgesetzt haben, gegen die eingebrachten Amendements stimmen. Ich und viele meiner politischen Freunde halten fest an dem apostolischen Bekenntnisse, aber wir glauben nicht, das Christenthum durch Vermischung mit den politischen Institutionen zu fördern. Es ist Gott zu geben was Gottes, und dem Könige was des Königs ist. Wantrup erklärt nochmals, daß er keine Staatskirche, keine Cäsaropapie wolle, und die Kirche nicht als Staatspolizeianstalt auffaffe. Er halte die Phrase nur für unnöthig. Der Schluß der Debatte wird beschlossen. Referent Goltdammer: Der Staat, will man, soll sich vollständig objektiv der Kirche gegenüber verhalten. Demnach steht dieselbe in der innigsten Verbindung mit dem ganzen Volksleben, und selbst unsere rechtlichen Institutionen erinnern hieran überall. Ein vollständiges Jgnoriren ist unmöglich. Stellen wir das Prinzip der Religionsfreiheit oben an, aber nehmen wir diejenigen Amendements an, welche an den Zusammenhang der ganzen Geschichte unsrer Nation mit dem Christenthum erinnern. Zuerst wird das Amendement v. Viebahns fast einstimmig angenommen. Der erste Theil des Amendement Wantrup wird in namentlicher Abstimmung mit 138 gegen 77 Stimmen angenommen. Die übrigen Theile werden verworfen. §. 147 lautet: Die Formel des Eides soll künftig lauten: So wahr mir Gott helfe, v. Gcrlach: Welcher Nation muthct man zu, den religiösen Jndifferentismus in ihrer Verfassung zu proklamiren? Gerade derjenigen, deren ganze Sitte, deren Recht, deren Kunst und Wissenschaft durch und durch aus dem Christenthume hervorgegangen ist. Dieses wird mit Sozialismus, Kommunismus u. s. w. ganz auf dasselbe Niveau gestellt. Die Entchristlichung des deutschen Volkes ist ganz identisch mit seiner Entnationalisirung. Dies sind Grundrechte, die in der frankfurter Paulskirche gemacht sind, noch ehe die Hinrichtung R. Blums und die Thaten des Ministeriums Brandenburg den deutschen Himmel wieder geklärt hatten. Bleiben Sie nicht zurück hinter ihrer Zeit, meine Herren; sie geht jetzt schnell, und es ist nicht möglich, bei dem 26. Mai stehen zu bleiben. — Der Redner führt alles dies unter geringer Aufmerksamkeit umfassend aus. Man kommt zur Abstimmung, v. Vincke bezweifelt, ob das Haus beschlußfähig sei, da namentlich fast die ganze rechte Seite bei der letzten Rede das Haus verlassen habe. (Heiterkeit.) Der §. wird gestrichen. §. 148 setzt die Zivilehe fest. Die eingegangenen Amendements sind sehr zahlreich. Das des Ausschusses lautet: Die Religionsverschiedenheit ist kein bürgerliches Ehehinderniß. Für jede gesetzlich zulässige Ehe hat das Gesetz eine giltige Form der Eingehung zu gewahren, v. Bodelschwingh findet durchaus keinen Grund, die Gesetzgebung der einzelnen Staaten in Betreff der Zivilehe zu beschränken, und hält die in der Fassung des Ausschusses ausgesprochene Bürgschaft für die Freiheitsrechte in dieser Beziehung für durchaus genügend, v. Mitschke-Kollande verbreitet sich unter unausgesetzter Heiterkeit des Hauses über die Wichtigkeit der Ehe und ihrer Pflichten. Beseler wünscht eine Fassung, die wenigstens nicht hinter der preußischen Verfassung zurückbleibe und den Grundsatz der Zivilehe sanktionire. Er erinnert an die Konflikte, welche in den letzten Jahren durch die Angelegenheit der gemischten Ehen herbeigeführt worden seien, und führt die Nolhwcndigkeil des Instituts aus, gegen welches man höchst ungerecht die Volksvorurtheile in Bewegung setze. — Der Berichterstatter vertheidigt den Kommissionsantrag; derselbe wird angenommen. §. 151 lautet: Das Unterrichts- und Erziehungswesen steht unter der Oberaufsicht des Staates; er übt sie durch eigene von ihm ernannte Behörden aus. — Der Ausschuß beantragt statt Llin. 2: Er übt sie durch von ihm ernannte Behörden aus. Außerdem liegen eine Anzahl anderer Amendements vor. Ritter befürwortet ein von ihm eingebrachtes, welches die bisherigen Rechte der Kirche in Betreff des Unterrichts