Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-04-29 · Heft 18 (29.4.1850) · p. Seite 238

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 18 (29.4.1850)
Date
1850-04-29
Page
Seite 238 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225660-3225679--10951-3241029
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

238 sen dachte, und 2) daß bei der Trennung der Kirche vom Staate eine Aufnahme der Rabbiner Ln die Reihe der wirklichen Staatsdiener noch viel weiter hinausgeschoben liege, als dies vor dem März 1848 der Fall war, zwei Erfahrungen, welche uns dringend mahnen, unfern Plan da wieder aufzunehmen, wo wir ihn 1848 wegen der Schwankungen aller Verhältnisse der staatlichen Gesellschaft einstweilen niederlegen mußten. — Mit Freude folge ich darum der an mich ergangenen Aufforderung mehrerer sehr ehrenwerther Herren Kollegen: die Ausführung unsers schon so weit gediehenen Planes zu veranlassen und meine Herren Kollegen, besonders diejenigen, welche ihre Theilnahme an dem zu begründenden Institute bereits zusagten, zu bitten, so bald wie thunlich zur Ausführung zu schreiten. — Unmöglich aber erscheint es mir auf schriftlichem Wege ein derartiges Unternehmen in's Leben zu rufen, unmöglich alle aufzunehmenden Bestimmungen über die Befähigung zum Eintritte in den Kasseverband, über die Größe der Beitrage und der Unterstützungen, über die Art und Weise, wie diese zu leisten seien, so wie endlich alle nöthigen §§. der auf; zustellenden Statuten in diesen Blattern oder auf brieflichem Wege zu besprechen und zu diskutiren; auf solch einem Wege dürfte nach Jahrzehenten noch kein Resultat erzielt sein. Soll darum dieses Unternehmen wirklich Leib und Seele gewinnen, so muß mit dessen Ausführung ein Komite beauftragt und ermächtigt werden. Deswegen erlaube ich mir folgenden Vorschlag: Montag, den 1. Juli l. I. tritt in Frankfurt a. M. ein freiwilliges Komite zusammen, bestehend aus allen denjenigen Rabbinern und Predigern, welche, um an der zu begründenden Kasse sich zu betheiligen, persönlich erscheinen, wer am Erscheinen verhindert ist und dennoch das Institut fördern möchte, schickt seine Ansichten und Vorschläge zur Berücksichtigung schriftlich ein, das Komite stellt die Statuten, vordersamst auf eine beschränkte Zeit, fest, veröffentlich dieselben sowol in dieser Zeitung als auch in besonders gedruckten Exemplaren und stellt jedem, der seine Betheiligung an diesem Institute ausgesprochen hat, ein Exemplar zu, worauf die definitive Beitrittserklärung folgt — das Institut ist begründet. — Sprechen sich nicht triftige Gründe gegen diesen Vorschlag aus, so wird der Unterzeichnete in Verbindung mit seinem Freunde, dem 5>rtn Rabbiner Stein in Frankfurt a. M., in diesen Blattern und im Frankfurter Journal Anfangs Juni l. I. den Ort der Zusammenkunft in Frankfurt am Main und die Adresse bestimmen, unter welcher die ferneren schriftlichen Anträge und Vorschläge frei einzusenden sind. Dieses Komite wird dann unter anderen Vorschlägen auch einen in Berathung ziehen, welcher nach meiner Ansicht recht sehr der Beachtung würdig ist und welcher auf folgende Weise entstand und sich ausbildete. — Am jüngsten Pesachfeste besuchte mich nämlich ein Buchhändler aus Bockenheim, eine Viertelstunde von Frankfurt am Main, Herr I. B. Levy, und theilte mir ein Unternehmen mit, von dem er mehrere Herren Kollegen auch schon schriftlich in Kenntniß gesetzt hatte. Derselbe erstand nämlich in einer Versteigerung die ganze Auflage der vom verstorbenen C. Rehfuß in Heidelberg verfaßten und von der Andreä'schen Buchhandlung in Frankfurt am Main verlegten Leslehreschriften der hebräischen Sprache, bestehend aus folgenden Stücken: 1) ötiötb ntirw, Leslehre, Ladenpreis 18 Kr. — 2) ntm», drei Wandtafeln, Plakardformat, Ldpr. 18 Kr. — 3) Anleitung zum Gebrauche u. s. w. Ldpr. 27 Kr., welchen Verlag Herr Levy zu Gunsten der Begründung einer Unterstützungskasse für Wittwen und Waisen israelitischer Geistlichen und Lehrer derart erläßt, daß die Hälfte des Erlöses ungeschmälert der Kasse zufließt und daß außerdem auf zwölf Exemplare zwei Freiexemplare für arme Schüler bewilligt werden, welche dafür den halben, der Kasse zufließenden Ladenpreis zu entrichten haben. Dieses Unternehmen läßt Herr Levy bereits jetzt insofern in's Leben treten, daß er jetzt schon alle diese eingehenden, der Kasse bestimmten, Gelder für dieselbe deponirt und zugleich hiermit durch mich alle Herrn Geistlichen und Lehrer, welche bezeichnete Schriften in ihren Wirkungskreis einführen, ersuchen läßt, entweder selbst diese der Kasse bestimmten Gelder zu deponiren und ihm hierüber einen Depositenschein zuzustellen, oder ihm den ganzen Betrag zu entrichten und dann von ihm über die der Kasse angehörigen Gelder einen Depositenschein zu empfangen. — Diesem Unternehmen sagte ich für mich meine mir mögliche Unterstützung zu; ja der Plan, eine Verlagshandlung zu Gunsten der Kasse zu begründen, gefiel mir dermaßen, daß derselbe nach einer kleinen Unterredung mit Herrn Levy seinen ursprünglichen Umfang bedeutend ausdehnte und folgende Gestalt annahm. Herr Levy begründet einen Verlag zu Gunsten der Kasse, bestehend 1) aus bezeichneten Rehfuß'schen Schriften, 2) aus israelitischen Schul-, Gebet- und Religionsbüchern, welche noch ferner zu Gunsten der Kasse verfaßt und eingeführt werden und endlich 3) aus solchen Verlagsartikeln,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.