Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 16 (15.4.1850)
- Date
- 1850-04-15
- Page
- Seite 212 (sequence 4)
- Language
- German
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212 förmigen Ortes — gemächlich bergubt wurden, während mehrere von dem Ueberfalle bereits früher in Kenntniß gesetzte Bauern eine kleine Abtheilung Militär, welche zufällig dort Rasttag hielt, in dem großen Gemeindewirthshause also gastfreundlich bewirthete, daß sie von der ftattgefundenen Plünderung erst am andern Morgen bei dem Abmarsch Kunde erhielt. Die Juden Ungarns, obgleich wir das hochverräthcrische Treiben Einzelner während der Revolutionszeit durchaus streng mißbilligen, hingen und hangen dessen ungeachtet mit patriotischer Liebe an ihrem Vaterlande." . Prag, 2. April. (Privatmitth.) Der Anschluß der Judenstadt an die Stadtgemeinde wird nun bald vor sich gehen. Man schreibt darüber dem „Konstitutionellen aus Böhmen" aus Wien in einem Artikel, wo von der Berathung des Gemeindegesetzes für die Hauptstadt Prag die Rede ist, Folgendes: „Die Judenstadt wird vollständig in den Gemeindeverband ausgenommen, so daß der prager Jsraelitcngemeinde fortan nur die Bedeutung einer Glaubensgenossenschaft anhastcn wird. Was ihrem Eintritte in die Großgemeinde Prag Schwierigkeiten entgegensetzte, war namentlich der Umstand, daß sie, die einzige Jsraelitengemeinde in Oesterreich, bisher nicht nur eine religiöse, sondern zugleich in mancher Beziehung eine politische Gemeinde bildete. Sie hatte bekanntlich ihr eigenes „Rathhaus", ihr Armcnwesen und war selbst in Bezug auf die Aufnahme auswärtiger Israeliten nach Prag berechtigt." — Wenn auch aus diesen Zeilen ersichtlich ist, daß unsere Vertreter in Wien nicht vergebens im Rathe sitzen, so müssen wir doch noch warten um zu erfahren, was der nach Wien berufene Vorsteher Herr Landau und das Mitglied des ehemaligen Komitv, Herr Kubinsky, für den Anschluß der Gemeinde gethan. Wir könnten zwar die Frage aufwcrfen: wer hat denn eigentlich den Herrn Kubinsky nach Wien delegirt? denn nachdem sich in jener Komitesitzung im November v. I. das Komitö förmlich aufgelöst, hat er sich auch, des Rechtes begeben die Gemeinde zu vertreten, damals wäre es an der Zeit gewesen ein neues Komite zu bilden, und aus diesem einen Vertreter zur Berathung des Gemeindegesetzes für Prag in Gemeinschaft mit dem Herrn Vorsteher nach Wien zu schicken; indeß — ein neues Konnte wurde damals nicht gewählt, das Warum ist zum Theil aus einem frühern Berichte in diesen Blättern zu ersehen, und die Abberufung der Gemeindevertreter nach Wien geschah auf Ministerialbefehl mittelst telegraphischer Depesche und mußte in kürzester Zeit ausgeführt werden, und so müssen wir glauben, daß für die peremptorische Frist, in welcher die Abreise der Vertreter festgesetzt war, keine schnellere und bessere Wahl getroffen werden konnte. Im Uebrigen haben wir schon gesagt, daß wir das Erscheinen des Gemeindegesetzes für die Hauptstadt Prag ruhig abwarten müssen, und wenn die Herren (was wir hoffen und wünschen) zum Wohle der Gemeinde gewirkt und gerathen, so wird ihnen der Dank der Gemeinde gewiß nicht ausbleiben. Die zitirte Stelle aus dem Berichte des konstitutionellen Blattes aus Böhmen drängt uns aber, obwol wir uns für das Abwarten ausgesprochen, zu einigen Betrachtungen. Wie wird sich das Armenwesen in der Zukunft gestalten, wenn die Gemeinde in der Stadt aufgeht? — Die Armen in Israel würden wol Anspruch auf die Aufnahme in's städtische Armenhaus machen dürfen, die Aufnahme würde möglicher Weise auch erfolgen; können aber arme Israeliten in's städtische Armenhaus eintretcn, wenn sie nicht die Religionsgesetze übertreten wollen. Wird die Stadtgemeinde zu Peßach für Mazcs u. s. w. sorgen wollen? Und wenn auch die Kultusgemeinde die Besorgung dieser Gegenstände übernimmt, wird ihr wie früher die nöthige Unterstützung zukommen? Wird nicht Mancher aus der blasirten Aristokratie, der die Pflicht des Wohlthuns nicht um des Wohlthuns, sondern um des Prunkes willen übt — wird ein solcher aufgeblasener Krösus nicht sagen: ich zahle zur städtischen Armenkasse, reiht die Juden zu den übrigen Stadtarmen u. dgl. — Eine ebenso wichtige Frage ist dann die: ob die Jsraeliten- Hauptschule eine Stadtschule wird, und ob sich die Stadt verpflichten wird, nicht nur für jüdische Religionslehrer, sondern für Lehrer überhaupt zu sorgen, welche die israelitische Jugend durch Wort und Thal anhalten werden, dem Judenthume, dem Väterglauben treu zu bleiben? Brauchen wir erst zu sagen, daß die Zukunft für Prags Israeliten in dieser Frage liegt? — Es dürften sich noch mehr Konsequenzen aus dieser Frage und aus dem Anschlüsse überhaupt ziehen lassen; doch wir müssen mit diesen ruhig warten bis das Gemeindegesetz veröffentlicht wird, und werden dann nicht unterlassen, aus dieselben zurück zu kommen.