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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-04-01 · Heft 14 (1.4.1850) · p. Seite 187

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 14 (1.4.1850)
Date
1850-04-01
Page
Seite 187 (sequence 7)
Language
German
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1 187 moralische Ansehen derselben zu begründen und zu erhalten, so haben sie ihrerseits das Recht, für ihre Bedürfnisse nach den verschiedenen Seiten des religiösen Lebens Abhilfe und Befriedigung, so weit die Kräfte reichen, zu fordern. Eine solche Behörde wird von den für Lehr-, Predigt- und Rabbineramt sich Vorbereitenden und den dafür Qualisizirten Kenntniß nehmen.. Diese werden ihr gern ihre Zeugnisse vorlegen, und von einer mit den Verhältnissen der Ge» meinden gründlich vertrauten, Vertrauen genießenden Seite sich empfehlen lassen, so wie die Gemeinden in einer solchen Empfehlung eine zufriedenstellende Bürgschaft sehen werden. Auch anderweitige Beamte für das jüdische Ritualwesen, die ihr die nöthigcn Zeugnisse vorgelegt, Schochetim, Vorsänger wird sie den Gemeinden Nachweisen, und so einen Mittelpunkt jüdischen Lebens bilden. Für umfassendere Maßregeln und Zwecke wird sie durch Schrift und brieflichen Verkehr Sinn und Theilnahme zu erwecken sich beeifern. Die Theilnahme an der Erhaltung jüdischen Lebens und Wissens, der religiöse Sinn und die Anhänglichkeit an der Religion der Väter ist trotz aller Erscheinungen gleichgiltiger Erschlaffung und feindseliger Entfremdung weit genug verbreitet und tief genug gewurzelt, daß die Ueberzcugung wol sich feststellcn darf die im Vorstehenden gegebenen Andeutungen treffen mit den Wünschen und Forderungen des größten Theils unserer Glaubensbrüder zusammen, und von ihm erwartet der Vorstand der hiesigen Gemeinde, der die Anregung zu dieser Gründung geben möchte, Theilnahme und Beirath. Die günstige Aufnahme dieser Darlegung wird ihm ein erfreuliches Zeugniß für die Richtigkeit seiner Ansichten und Absichten sein. Wird ihnen die gehoffte Theilnahme entzogen, so wird ihn die Lauterkeit des Gewollten und die Würde des Zweckes, für den er gestrebt, auch über den gescheiterten Versuch trösten. Berlin den 6. März 1850. Der obigen Auseindersetzung und Begründung unserer Absicht erlauben wir uns Folgendes über die Ausführung derselben hinzuzufügen. 1) Sobald eine ansehnliche Anzahl von Gemeinden ihre Theilnahme erklärt hat, werden wie dieses Resultat bekannt machen und die Entwerfung eines Statuts veranlassen, um die gegenseitigen Verpflichtungen und Befugnisse der Gemeinden und der Zentralbehörde sestzustellen. 2) Da die Gleichberechtigung aller theilnehmenden Gemeinden Grundsatz sein soll, so werden wir dieselben auffordern, Vertrauensmänner zu wählen und dieselben an etwa 5 Punkten der Monarchie — (z. B. in Königsberg — Posen — Breslau — Köln — Berlin) zusammentreten zu lassen, um das Statut zu berathen und zu revidiren. Nachdem jene Berathungen stattgesunden haben, dürften sich, da alle Theilnehmer durch ihren Beitritt erklären, in der Hauptsache einig zu sein, der Feststellung der Einzelheiten, kaum große Schwierigkeiten in den Weg stellen. 3) Ist das Statut entworfen, so soll auf Grund desselben zur Wahl der Mitglieder der Zentralbehörde geschritten werden. Wahlberechtigt sind alle theilnehmenden Gemeinden nach dem im Statute naher festzusetzenden Modus. Wählbar ist jeder Jude ohne Unterschied des Geburtslandes, welcher seine Befähigung zum Amte dargethan und eine Stimmenmehrheit für sich erlangt hat. 4) Die durch das Statut festzustellenden Besoldungen der Mitglieder der Zentralbehörde (deren Zahl wir vorläufig auf 5 festzusetzen Vorschlägen würden), die Büreaukosten und andere Ausgaben sollen durch die Beiträge der theilnehmenden Gemeinden bestritten werden. Nach einem ungefähren Ueberschlage dürfte der Beitrag von höchstens 2 Silbergroschen pro Kopf jährlich, vollkommen zur Deckung aller Ausgaben ausreichen. Berlin, 24. März. Die Vossische Zeitung sagt: Von Seiten des hiesigen Rabbinats hat man sich beschwert, daß die letzten Wahlen am 16. an einem Sonnabend stattgcfunden hätten, wodurch die strenggläubigen Juden sich zu betheiligen verhindert worden seien. Es kann dabei von Seiten der Regierung um so weniger eine Absicht vorgewaltet haben, als gerade diese Strenggläubigen, welche sich in ihrem Wahlrecht beeinträchtigt sehen, zu den konservativen gehören. Hoffentlich wird in Zukunft diese billige Rücksicht genommen werden. (Man hatte in der großen Synagoge den Gottes-

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