Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 14 (1.4.1850)
- Date
- 1850-04-01
- Page
- Seite 186 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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186 Gemeinden, gleichviel ob größerer oder kleinerer, hier ein vereintes Streben der Gleichbedürstigen nach einem gleichen Ziele der Befriedigung. Ein solches Ziel scheint in der Einsetzung einer jüdischen Zentralbehörde gefunden, welcher die Wahrung jüdischer Interessen ausschließliche Aufgabe und Angelegenheit ist. Vereinten Kräften, die mit Ausdauer und Eifer der Lösung derselben sich hingeben können, ist eine Befriedigung der vielartigen Ansprüche, die hier angedeutet worden, keine Unmöglichkeit. Ein Kollegium von Männern, zu deren Wahl die Gemeinden des preußischen Staates sich vereinigen, um sie als Vertreter und Wahrer ihrer religiösen Bedürfnisse, als Ordner ihrer Institute, als Organe ihrer Interessen, vorkommenden Falls den Behörden gegenüber, wirksam zu sehen, — in welchem mit wissenschaftlicher Bildung und bewährtem religiösen Sinne und Streben, mit der speziellen theologischen Fachgelehrsamkeit erprobte Tüchtigkeit aus anderen Lebenskreisen sich vereinigt, wird — wir hoffen es — die Schwankenden und Gleichgiltigen, so wie die aus Mangel an Haltpunkten dem einen oder dem andern Extreme sich Zuneigenden in eine Bahn theilnahmvoller Bethätigung religiösen Sinnes und Gemeingeistes, der Versöhnung und Verständigung zu leiten die Kraft haben, so wie die vorhandenen lebensvollen Elemente zu schützen und zusammenzuhaltcn. Ein solches Zentrum wird der Regierung ein willkommenes Organ sein, da es ihr die Bürgschaft einer einfachen und sachgemäßen Darlegung fraglicher jüdischer Verhältnisse bietet, die Verständigung über Differenzen und Zweifel leichter vermittelt, und die Nächstliegende Konsequenz der Gleichberechtigung der Kulte, so wie die mindeste, wird eine Anerkennung einer solchen Behörde als einer offiziellen sein. Ohne einer solchen Behörde etwa eine ausschließliche Gewalt, eine Suprematie beilegen zu wollen, wird sie bei dem schwankenden Zustande, in dem sich zur Zeit alle unsere Angelegenheiten finden, eine unwillkürliche Anziehungskraft üben, und für eine Ordnung und Begründung die wirksamsten Antriebe geben können. Mit ihr werden die Vorstände der Gemeinden, die Rabbiner, Prediger, Schuldirektoren in allen fraglichen Angelegenheiten, Synagoge, Schule, Gemeinde betreffend, gern in Korrespondenz treten, und nächst der Verständignng wird es gewiß ein hoher Gewinn sein, wenn das durch solche Erörterung klar gewordene ein Organ findet, das es in weitere Kreise trägt und dort zur Geltung bringen kann. Die Leitung des Schulwesens, die Feststellung des für das religiöse Wissen der Jugend Röthigen, die Förderung der Ausarbeitung zweckmäßiger Bücher für jüdischen Unterricht, die Vorbereitung wenigstens von einem Studienplane für die der jüdischen Theologie Beflissenen, denen zunächst eine geordnete Anleitung und Gelegenheit zur Aneignung des talmudischen Wissens gewährt werden muß, — die Prüfung der Lehrer in Bezug auf deren Befähigung für die jüdische Schule, — diese Gegenstände würden den Kreis der von einer solchen Behörde dem Schulwesen zuzuwendenden Sorge bilden. In Bezug auf die Synagoge wird die Gestaltung und Ordnung der Liturgie, die Feststellung angemessener Statuten für das äußere Wesen derselben durch eine Zentralbehörde am Besten besorgt werden. Sie wird durch Korrespondenz mit den bewährtesten Männern des In- und Auslandes, mit Rabbinen und Vorständen die schwebenden Fragen auf diesem Gebiete zu einer definitiven Regelung bringen, und durch solche Verständigung einen begründeten Ausdruck der in den Kundigen und Stimmberechtigten sich feststellenden Ansichten abgeben. Auf einer Basis gründlicher Prüfung und Kenntniß wird nicht jenes improvisirte Wesen, das so oft in der Willkür Einzelner seinen Ursprung findet, und — sind diese einflußreich — die Urthcilslosen mit sich fortreißt und die Gemeinden bedroht, sich tummeln dürfen, und in leichtfertigen Versuchen das Gesammtleben des Judenthums antasten. So wird eine Einheit der religiösen Gestaltungen sich entwickeln, die für das jüdische Gemeindeleben so dringend zu wünschen ist. Der Sitz einer solche Behörde ist am angemessensten die hiesige Gemeinde, die an Jntelligenzmitteln reich, seit Jahrzehenden die Impulse für das jüdische Leben gegeben hat. Zudem ist die Hauptstadt des Vaterlandes der Ort, an welchem am erfolgreichsten die Förderung und Wahrung jüdischer Angelegenheiten stattfinden kann. Sind die Gemeinden verpflichtet, durch ihre gewiß nur in solcher Weise zu normirenden Beiträge, daß auch der kleinsten ein Opfer, daß sie beschwert, nicht zugemuthet werden wird—den materiellen Bestand einer solchen Behörde möglich zu machen, haben sie durch ihre Betheiligung und ihren Anschluß das