Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 14 (1.4.1850)
- Date
- 1850-04-01
- Page
- Seite 185 (sequence 5)
- Language
- German
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185 Die veränderte Stellung unserer Glaubensgenossen im Vaterlande, das die bisher aufrecht erhaltene Ausnahmegesetzgebung für die Juden als eine dem Geiste der Gegenwart, so wie dem Wesen eines konstitutionellen Staates widerstrebende Anomalie beseitigt hat, kann nicht ohne den entscheidendsten Einfluß auf die inneren Verhältnisse der Gemeinden auftreten. Wenn die frühere Gestaltung unserer Zustände, nach außenhin fraglich und unentschieden, ein festeres und aus einem entschiedenen Prinzipe hervorgehendes Zusammenfassen unmöglich machte, und die bewegte Strömung in dem Staatsleben wahrend der vergangenen zwei Jahre eine Wahrnehmung unserer religiösen Angelegenheiten gewaltsam albwies, so scheint die festere Haltung, zu welcher die Verhältnisse im Allgemeinen zurückkehren, eine Verständigung über das, der Erhaltung jüdischer Gemeinden Noth Thuende nicht blos zuzulassen, sondern dringend zu fordern. Seit mehr als einem halben Jahrhunderte haben sich innerhalb der jüdischen Gemeinden Einflüsse verschiedenster Art geltend gemacht, die, wie sie aus verschiedenen Quellen entsprungen, auch die mannigfachsten Richtungen einschlugen. Die Einwirkungen der Kultur, der Gesellschaft, der geänderten Stellung zu der Umgebung hatten das religiöse Leben und den religiösen Sinn tief ergriffen, das früher einzige und einigende Band gelöst, und die hergebrachte Physiognomie der Gemeinden bis zur Unkenntlichkeit verändert. Nur das Herkommen und äußerer Zwang hielt die Gemeinden zusammen. Die in den letzten Jahren hervortretenden Differenzeu drängten endlich was innerlich längst vorbereitet war in die Wirklichkeit hinaus, und doch bei aller innern Divergenz der Ansichten mußte die tatsächlich gespaltene Einheit äußerlich als eine noch bestehende aufrecht erhalten werden. Dieser abnorme Zustand hat seine Endschaft erreicht durch die als Prinzip anerkannte Trennung des Staates von den konfessionellen Interessen. Aber es ist vorläufig mit diesem beseitigten Zwange auch jedes äußere Band den jüdischen Gemeinden genommen. Die Formen, durch welche und innerhalb deren eine Einigung derselben sich vollziehen soll, sind noch nicht gefunden, die Organe noch nicht gegeben, die dem erwachenden Bedürfnisse nach einer Gestaltung von innen heraus zum Ausdrucke verhelfen könnten. Statt des Zwanges gilt es, der Gesinnung und Ueberzeugung, der lebendigen Theilnahme und Anhänglichkeit den Boden, auf dem.sie in frischer Lebenskraft eine neue Gestalt gewinnen können, zu gründen. Der festere Anschluß der Gleichgesinnten und der in demselben religiösen Bedürfnisse sich Begegnenden an einander und an das Allen Gemeinsame wird die nächste, segensreichste Folge der sich selbst wiedergegebenen Gemeinden sein, und der durch keine politischen Hinblicke und Nebenzwecke getrübte religiöse Geist und Sinn wird in seiner schöpferischen Frische Halt und Festigkeit, Dauer und Bestand in angemessener und würdiger Weise erzeugen. Unbefangen und unbeirrt wird die Gemeinde ihre eigensten und heiligsten Aufgaben erkennen, und lange versäumte Sorgen und Fragen mit Ernst und Eifer wahrnehnwn können und dürfen. Die der Pflege und Wartung religiöser Bedürfnisse gewidmete Theilnahme wird nicht durch die Besorgniß verkümmert werden, daß in solchen Bestrebungen Isolation und Partikularismus gesehen werden könnte, und darin ein Vorwand gefunden für die Ausschließung von der politischen Gleichberechtigung, die ja eine anerkannte, gewährleistete ist. Der Jugendunterricht, die Synagoge, die Erhaltung religiösen Wissens, eine mögliche Einheit in den Kultus- und Gemeindeangelegenheiten, — das immer lebhafter hervortretende Bedürfniß, in dem Hin- und Herwogen religiöser Meinungen und Beliebigkeiten, in dem Gegensätze zwischen Altem und Neuem, zwischen den Ausschreitungen der Parteien eine versöhnende Ausgleichung zu finden,— das Verlangen nach Anstalten, die die gleichberechtigten Forderungen der Gegenwart und die ererbten in tüchtigem Ausdrucke befriedigen, aus denen Rabbiner, Prediger, Lehrer hervorgehen, wie sie dem Sinne und Geiste der Religion, so wie der intellektuellen und sozialen Gestaltung der Zeit entsprechen — alle diese Punkte werden ihre dringende Berechtigung geltend machen, und ihre kaum länger abzuweisenden Ansprüche erheben. Um ihnen zu genügen, bedarf es eines Einigungspunktes, in dem sie zusammenlaufen, von dem aus ihnen möglicher Weise Befriedigung werden kann. Wo so Mannigfaches sich regt und aufthut, wo auf allen Seiten, in Individuen und Gemeinden, ähnliche Bedürfnisse empfunden werden, da muß es einen festen Mittelpunkt geben für die bunte Fülle von Erfordernissen. Kein Einzelner und keine einzelne Gemeinde ist in der Lage, ihnen gerecht zu werden. Hier gilt es ein Zusammenhalten und Zusammenwirken der