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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-04-01 · Heft 14 (1.4.1850) · p. Seite 182

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 14 (1.4.1850)
Date
1850-04-01
Page
Seite 182 (sequence 2)
Language
German
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182 ten, und zwar nicht etwa blos aus äußerlichen Gründen, um überhaupt sie nicht zu verlieren, sondern auch um für die Religion zu wirken und sie nach Kräften zu festigen — so muß ec nothwendig nach einem neuen Mittel der Wirksamkeit greifen, das ist nach dem Unterricht der Jugend.... Hat er die Fähigkeit, den Willen und das Pflichtgefühl, sich der Jugend anzunehmen, hat er die Hingebung für sein Amt und seine Gemeinde, sich hier mit aller Krastanstrengung nützlich zu machen: so hat er nicht allein seiner Stellung eine neue Grundlage gewonnen, sondern auch den einzigen Weg sich geöffnet, auf welchem ec dauernd Heil schaffen und wirken kann. Hier ist es, wo er täglich mit den Familien, mit dem jeder Familie Theuersten in Verbindung tritt, wo er Liebe und Anerkennung erwerben wird, wo er sich in den aufwachsenden Generationen Stützen und Säulen ausbauen wird. Herunter demnächst von dem stolzen, aber hohlen Piedestal, von dem aus er den Unterricht der Jugend als unter seiner Sphäre, seiner Würde betrachtet! Hinweg mit der Indolenz, der Trägheit, die ihn diese Anstrengungen fürchten läßt! Die Religion und das Amt fordern es in gleicher Weise gebieterisch. Du bist sonst Nichts nütze, weil Du Nichts nützest, und darfst Dich nicht wundern, wenn die Zeit Dich beseitigt! . .. Nein, Du darfst nicht warten, bis man zu Dir kommt, und es von Dir fordert; sondern Du mußt die Gelegenheit überall selbst suchen. Allerdings ist hier das Erste, Nächsteund zugleich Bedeutendste der Religionsunterricht. Der Rabbine, der sich nicht desselben angestrengtest annimmt, ihn zu organift'ren sucht, sich ihm hingiebt, über den Bestand desselben wacht, allen Jndifferentismus dagegen überwindet, niemals lässig darin wird, ihn als seine eigentliche Domäne — ansiehr: der Rabbine ist gar nicht werth, ein Solcher zu sein, und mag seine hohen Worte aus der Kanzel nur immerhin in den Wind sprechen. Aber auch über den Religionsunterricht hinaus muß er greifen. Hat die jüdische Gemeinde eine Elementarschule, oder ist sie geeignet, eine Solche zu haben, und spricht die Lokalität, sprechen die lokalen Verhältnisse dafür — so muß er sich mit aller Kraft derselben annehmen, nicht scheuen, in ihr zu unterrichten, und sie zur Blüte zu bringen. Ist eine Solche nicht vorhanden und überhaupt die Oertlichkeit nicht dafür angemessen, so muß er doch auf die Erziehung der Jugend möglichst — natürlich nicht etwa blos von theologischem Standpunkte — wirken. Er muß überall die Ettern mit Rath unterstützen, sie antreiben, ihre Kinder Etwas lernen zu lassen, und sie zu bilden; die befähigten Köpfe muß er vorwärts zu bringen suchen, sie unterstützen mit Lehre und Lehrmitteln; sie ein nützliches Gewerbe zu erlernen anführen, und so überallhin den Keim des Guten ausstreuen. Auf diese Weise wird -r eine Stellung erlangen, in der er Anderen und sich ein höchstes Genüge bereitet, in der er von Segen und Nutzen ist, in der er die Religion mit allem Vorwärtsstreben verbunden zeigt, in der er Wurzel faßt mitten in den Familien, ohne Fanatismus, ohne Hader, ohne Parteiung. Die Geschlechter, die um ihn aufwachsen, werden ihn verehren und lieben, und seine Lehre wird stets offene Herzen und zugängliche Geister finden. Vergiß dies ja nicht, und erwäge es wol, wenn Du nächstens in eine praktische Laufbahn eintrittst. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus dem Großherzogthum Weimar, 17. März. (D. A. Z.) Unser neuestes Regierungsblatt bringt das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Juden, um, wie es im Eingänge heißt, „alle Zweifel darüber abzuschnciden, welche Bestimmungen der früheren Gesetze durch die Grundrechte des deutschen Volks als aufgehoben und welche als fortbestehend zu betrachten seien." Hiernach bestehen die Juden fortan nur als Religionsgesellschasten, während sie in allen Beziehungen zu dem Staat und zu den Gemeinden, Ungleichen in allen privatrechtlichen Verhältnissen den übrigen Staatsbürgern gleichgestellt sind und ihre Ehe mit Christen gestaltet ist, und dieselben Wirkungen begründet, wie die Ehe zwischen Christen und Christinnen. Nur hinsichtlich der Aufnahme der solchen Staaten angehörigen Juden, in welchen die Gleichberechj tigung noch nicht zur Ausführung gekommen, ist es i dem Ministerium gestattet, eine Ausnahme von der! allgemeinen Regel zu machen.! Hannover, 22. Marz. (Privatmitth.) Dl.e : Verwaltungskommission der hiesigen Bildungsanstall j für jüdische Lehrer hat Folgendes veröffentlicht: '• Nachdem die Bildungsanstalt für jüdische Lehrer

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