Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 13 (25.3.1850)
- Date
- 1850-03-25
- Page
- Seite 174 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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174 Auch fürchten sie durchaus nicht, der Armeeoberkommandant werde ihren Wünschen entgegentreten." —. In Agram erhielt der Med. Dr. Moritz Sachs das agramer Bürgerrecht. Da Herr ür. Sachs Israelit ist, so wurde hicmit der Anfang der Judcnemanzipation in Kroatien gemacht, und dem Grundsätze der Religionsfreiheit die gebührende Geltung verschafft. Großbritanien. London, 13. März. In der gestrigen Unterhaussitzung beantragte P. Wood die Ernennung einer Kommission, welche in den parlamentarischen Akten nach Fällen suchen sollte, aus denen das Recht der Juden und Anderer hergeleitet werden könne, im Parlament zu sitzen, ohne den Eid auf das Evangelium zu leisten. Sie soll ferner nachforschen, in welcher Weise Joseph Pease, der Quäker, im Jahre 1833 seinen Sitz im Parlamente einnahm, und Untersuchungen über den gerichtlichen Eid der Juden und anderer Nichtchristen anstellen. Nach einigen Bemerkungen Sir Robert Peels und Lord John Ruffells wird der Antrag angenommen. (Aus diese Weise will man um die ganze Frage herumkommen, da bekanntlich in England jeder Antezedenzfall eine gesetzliche Kraft hat, wenn man nicht im Voraus das Präjudiz ausgeschlossen hat. Wahrscheinlich würden auch die Lords damit ganz einverstanden sein, da es bei ihnen nicht sowol Haß und Vvrurtheil ist, wie bei den baierschen Rcichsräthen, als die Scheu, irgendwie an ihr altes Staatsgebäude zu rühren, es sei denn, sie wären von außen her dazu genöthigt.) Die Schweiz. Bern, 9. März. In der heutigen Sitzung des Großraths vcranlaßte eine längere Diskussion das Naturalisationsgesuch des Herrn vr. Valentin, Professors der Physiologie aus Preußen. Auf die gefallene Bemerkung eines Mitgliedes der Versammlung, daß Herr Valentin ein Jude sei und die Aufnahme von Juden in bas berner Staatsbürgerrecht bedenkliche Konsequenzen habe, trat eine bedeutende Zahl von Verlheidigcrn für den berühmten Gelehrten auf, welche nicht ermangelten, auch seine lobenswcrthen Eigenschaften als Mensch hervorzustellen. Bei der Abstimmung erhielt er eine Majorität von nur 6 Stimmen, da 73 für und 67 gegen ihn waren; die Naturalisation erfordert aber zwei Drittel der Stimmen. (Dies ist die freie Schweiz! Das durch die Zeitungen gegangene Gerücht, die Naturalisation sei durchgegangen, ist also falsch. Valentin, einer der bedeutendsten jetzt lebenden Physiologen, hat übrigens ein eigenes Geschick. Zu Breslau geboren, mußte er Preußen verlassen, weil ihm die damalige Intoleranz keinen Lehrstuhl gewahrte. Er fand diesen in der Schweiz. Jetzt, wo ihm in Preußen Nichts im Wege stünde, will ihn die Schweiz nicht naturalisiren, immer noch — wegen Treue in der Religion!) Rußland. Petersburg, 5. März. Zufolge eines Ukases des dirigirenden Senates ist eine von dem Staatskanzler Grafen Neffelrode am 15. Oktober v. I. Unterzeichnete und gegen eine gleichlautende vom österreichischen Minister des Auswärtigen, Fürsten Schwarzenberg, kontrasignirte Deklaration ausgewechselte Verordnung folgenden Inhalts veröffentlicht worden: Die russische und österreichische Regierung wollen durch Uebereinkunst und im Geiste freundschaftlicher Nachbarschaft die gegenseitige Auslieferung der aus einem Reiche in das andere entwichenen Juden feststellen, und beschließen was folgt: 1) Russische Unterthanen jüdischen Glaubens, welche nach Oesterreich ohne Paß oder irgend welche gesetzliche Erlaubniß übergetreten sind, oder deren Pässe oder sonstige Papiere sich als ungiltig erweisen, weil sie in dem vorgeschriebenen Termine nicht erneuert oder prolongirt wurden, werden nach Rußland zurückgeschickt. 2) Doch werden sie nur in dem Falle nach Rußland eingelassen, wenn es erwiesen ist, daß sie russische Unterthanen sind, und daß sie sich nicht länger als fünf Jahre im Ausland« aufgehaltcn. 3) Dieser fünfjährige Termin beginnt von dem Tag«, wo sich Jemand ohne gesetzliche Berechtigung aus dem Lande entfernt hat. Die Verjährung hört jedoch in dem Augenblick auf, sobald die österreichische Behörde der russischen ihre Absicht, den Ueberläufer auszuliefern, kundgemacht hat. Der Zeitraum, der während der Ermittelung der Nationalität des Ueberläufers verstreicht, kömmt bei dem fünfjährigen Termin in Abzug. 4) Obige Vorschriften finden auch Anwendung auf Juden, welche sich vor