Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-03-25 · Heft 13 (25.3.1850) · p. Seite 172

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 13 (25.3.1850)
Date
1850-03-25
Page
Seite 172 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3225660-3225674--10880-3240953
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

172 niger Theilnahme sülche Bemühungen von Seiten der Rabbiner finden, ein desto lebendigeres Interesse wird ihnen von den Gemeinden geschenkt. Und — wer in Trägh eit versunken bleibt, während die Zeit zum entschiedenen Handeln auffordert, der muß es sich gefallen lassen, wenn die Strömungen der Zeit über seinem Haupte dahingehen, und ihn bei Seite werfen!! Gustav Adersbach. Schlawe, 25. Februar. Herr Lehrer Aron schickt uns eine weitläufige Erwiderung auf den Art. vom 3. Februar „aus dem Posenschen" in No. 7 dieser Zeitung, von der wir, Einleitung und Schluß weglassend, den Hauptsatz geben, der lautet: Denn aus dem posenschen Aufsatze scheint es als Referent keine authentische Beweise von der Geldgier des Rabbiners Spiro zu Inowraklaw hat, und wenn Referent wirklich für den Talmud so eingenommen ist, wie er es in seinem Aufsatze äußert, so muthmaße ich, daß derselbe auch einige Wissenschaft im Talmud hat, und so kann es mich um desto mehr auf ihn wundern, daß er bei seiner Ereiferung auf den Rabbi Spiro die Stelle des Talmuds zur Vertheidigung desselben nicht benutzt hat, indem es heißt “nsn ->an D’T'iay, d. h. der berühmte Rabbi hatte den reichen Männern besondere Ehre zuerkannt, und wenn ich sollte dieser Stell? eine Deutung unterlegen, so wüßte ich ihr keine andere zu geben, als daß Rabbi den reichen Männern besondere Diplome zuertheilt, als wie (Moreinu). Aus denselben Gründen mag es wol vielleicht der Spiro als frommer und religiöser Mann dies gethan haben dem K. eine Moreinu zuzuschicken, und hiernach könnte wol Referent sich der herrlichen Worte des ma« bedienen, wo es heißt: m -p -nm mDT rpb ü'rrrn ba, d. h. man soll jeden Menschen immer nach der bessern Seite beurtheilen. Uebrigcns was sich Referent über polnische Rabbiner äußert, daß sie junge Menschen für einige Thaler, wenn sie die Schlachtregeln nur kümmerlich und spottschlecht herzusagen wissen, zum Schächter befähigen, was gewiß sehr unrecht ist, so möge Referent den Stein, mit dem er die polnischen Rabbiner bewirft, auch den sogenannten Doktoren oder deutschen Rabbinern greifen lassen, und sie sich selbst fragen lassen, ob sie frei von Makel dastehen. Auch ich kenne viele deutsche Rabbiner, welche ich nicht namhaft machen will, weil das Judenthum dadurch zurückgesetzt wird, die sich für einige Thaler gebrauchen lassen, einem angehenden Schächter, wenn er auch nur ini bnrr pnL' kümmerlich lesen kann, eine ttVop ausfertigen und ihn zum Schachterwesen autorisiren. Düsseldorf, 12. Marz. (D. Z.) Bei dem Prozeß der hiesigen Maiangeklagten, der seit gestern vor dem hiesigen Geschwornengerichte verhandelt wird, weigerten sich gestern zwei jüdische Zeugen, den sogenannten „Judeneid" zu leisten und ließen ihre dessallsige Erklärung, daß die Neuzeit und namentlich die durch die Verfassung festgestellte Gleichheit der Konfessionen jenen veralteten Usus außer Gebrauch gesetzt, zu Protokoll nehmen. Der Assisenhos wollte zwar nicht einräumen, daß in der Verfassungsurkunde hierüber etwas Spezielles enthalten sei, begnügte sich sich gleichwol mit dem „bürgerlichen" Eid der israelitischen Zeugen, indem ein Gesetz, das die Juden, welche den „jüdischen" Eid verweigerten, mit Strafe belegte, nicht vorhanden wäre. Der „jüdische" Eid wäre im Jahre 1821 von der Justizimmediatkommission verordnet worden; verweigerten die jüdischen Zeugen denselben, so wäre dies ein Ungehorsam gegen die Jmmediatkommission, für den eine Strafe nicht diktirt werden könnte. Dieser Ausspruch des Gerichtshofes dürfte für ähnliche Falle maßgebend sein. Oesterreichifcher Kaiserstaat. Wien, 4. März. Heute fand ein feierliches Hochamt bei-St. Stefan zur Jahresfeier der vom Kaiser verliehenen Reichsverfassung statt, welchem viele hohe Beamte und ein zahlreiches Publikum beiwohnten. — Auch in anderen Gemeinden wurde diese Erinnerungsfeier festlich begangen, namentlich fand im hiesigen israelitischen Tempel eine religiöse Feier statt, wobei der Prediger Mannheimer in begeisternden Worten zu thätiger Vaterlandsliebe ausforderte. Unter den zahlreich Anwesenden bemerkte man auch den Baron S. M. Rothschild. Der israelitische Vorstand hat sich unter Einem an den Gouverneur Melden gewendet, um an dem heutigen Tage 5000 Laibe Brod und 5000 Fleischportionen unter die Nothleidenden Wiens vertheilen zu lassen. —. In der Druckerei von Klopf und Eurich ist „Die Konstitutionsseier im israelitischen Bethause zu

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.