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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-03-25 · Heft 13 (25.3.1850) · p. Seite 168

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 13 (25.3.1850)
Date
1850-03-25
Page
Seite 168 (sequence 4)
Language
German
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168 gestaltung, welche die Verhältnisse der Juden erfahren haben, ist doch das Judenthum immer in der erniedrigenden Stellung des ungerathenen Sohnes verblieben, den man nun nicht mehr geradezu verstößt, den man aber ohne liebevolle Pflege seinen Weg ziehen läßt. Das Christenthum soll zwar nicht mehr herrschende, Staatsreligion sein, dennoch beaufsichtigt und unterstützt der Staat seine Institute, seine religiösen Einrichtungen, insoweit sie das bürgerliche Leben bestimmen, bleiben normativ, die Heiligung seiner Festtage umgiebt der Staat mit einer schützenden Wehr, für die Bildung der Geistlichen und Religionslehrer übernimmt er die Verpflichtung, die Ordnung der Kirchensprengel, die Anstellung der Geistlichen, die Auskömmlichkeit ihres Gehalts wird von ihm besorgt, die öffentlichen Schulen haben nach wie vor ihre christlichen Religionslehrer, die Konfirmation ist der Akt, welcher dem Eintritte in's bürgerliche Leben nothwendig vorausgehen muß. Das Judenthum ist schutzlos dem überfluthenden Strome aller Negationen und der Uebermacht der Mehrzahl Andersgläubiger preisgegeben. Seine Festtage verlieren alle Weihe gegenüber den Anforderungen des weltlichen Sinnes, ja der Staat verpflichtet zu ihrer Nichtachtung, die Existenz und noch mehr die Bildung von Geistlichen und Religionslehrern wird ignorirt, die Schließung der Ehen wird blos bei den Juden als rein bürgerlicher Akt betrachtet, und die religiöse Erziehung der jüdischen Jugend hält der Staat, welcher doch an den Juden sittliche Mängel auszusinden nicht lässig ist, für ganz überflüssig. Diese Theilnahmlosigkeit des Staates mag von Manchen, welche blos in Abstraktionen sich bewegen, als die Fernhaltung einer jeden Einmischung seinerseits, als die wahre kirchliche Freiheit gepriesen werden; doch Niemand wird in diesem Verfahren, wenn es ausschließlich gegen die Juden geübt wird, Gleichheit erblicken können. Eine Gleichstellung der Leiber kann nimmer befriedigen, auch Geist und Gemüth müssen sich der gleichen liebevollen Pflege erfreuen. Die Anstalt hat demnach nach dieser Seite hin bis jetzt keinen Anhalt gefunden. Welch einen mächtigen Einfluß Staatsgrundsätze, wenn sie mit einer traurigen Beharrlichkeit bis in's Kleinste ausgeführt werden, auch auf das innere Leben der Gemeinden zu üben geeignet sind, zeigt sich unter Anderm auch darin, daß der monstruöse Gedanke einer jüdischen Gemeinde, welche sich ihrem eignen Kultus gegenüber theilnahmlos verhält, hier wirklich zur Thatsache geworden ist und sich fort erhält*). Auch sie hat blos ein Herz für die Armuth an irdischem Besitze, für das Siechthum am Körper, aber Keines für die Armuth und Krankheit am Geiste. Unterdessen hat jedoch die besondere jüdische Kultusgemeinde sich in Etwas befestigt und sie hat, ebenso wie die Synagoge bis zum 1. Oktober d. I., so auch die Religionsunterrichtsanstalt bis zum 1. Januar 1852 übernommen, und so ist dieser neben ihren inneren Bürgschaften, auch eine zeitweilige öon außen geworden. Das ist mit Dank anzuerkennen. Auch der von dem Vorstande der Kultusgemeinde ernannte Schulrath, die Herren Vorsteher vr. C. Günsburg, St.- V.-Vorsteher Dr. Grätzer und L. Milch haben mit Theilnahme der Anstalt ihre Aufmerksamkeit zugewendet. Bedauerlich bleibt es jedoch, daß noch so manche Eltern, trotzdem daß sie den Werth der Anstalt erkennen und ihre Kinder ihr anvertrauen, deren engen Zusammenhang mit der Kultusgemeinde unter den gegenwärtigen Verhältnissen noch immer verkennen und sich nicht dazu verstehen können, dieser ihre thätige Mitwirkung zuzuwenden. Es ist eine unleugbare Wahrheit, daß heilsame Institute, wenn sie nicht für eine kürzere Zeitdauer bestimmt sind, auch durch die Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen, eine feste Grundlage und eine Bürgschaft für ihre Dauer haben müssen, damit sie nicht unter dem nachtheiligen Einflüsse von Zufälligkeiten und Persönlichkeiten einen Stoß erleiden, der sie mindestens zu einem langen Siechthum verurtheilt. Die Stürme, welche über unsere Anstalt einhergezogen, waren freilich erschütternd genug, und sie hat dennoch ihnen widerstanden; wer bürgt jedoch dafür, daß sie neuen Stürmen gewachsen sein wird, daß, was die jugendliche Kraft, welche die Anstalt noch frisch belebt, vermag, auch später gelingen wird? Die Anstalt ist bisher unter derselben Leitung verblieben, Dirigent und erster Lehrer haben sie von Anfang an mit hingebender Liebe begleitet und sich durch keine Schwierigkeiten beirren lassen, der Gedanke, welcher sie in's Leben gerufen, ist unverrückt derselbe geblieben. Darf jedoch *) Die jüdische Gemeinde zu Breslau als Solche hat nämlich mit dem Kultus gar Nichts zu thun, sondern besteht blos für Armen- und Krankenwesen. Korresp.

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