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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-03-25 · Heft 13 (25.3.1850) · p. Seite 167

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 13 (25.3.1850)
Date
1850-03-25
Page
Seite 167 (sequence 3)
Language
German
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167 Zeitungsnachrichten. Deutschland. München, 8. März. (D. Z.) Es schicken sich viele reiche jüdische Familien zur Uebersiedelung in ander« deutsche Staaten an. Die Ultramontanen frohlocken darüber, sie haben am 6. März auf der Festversammlung einstimmig eine Dankadresse an die erste Kammer für deren Beschluß gegen die Judenemanzipation votirt. —. Etwas fühlen doch die Herren Reichsräthe die Folgen ihrer Verurtheilung des Gleichstellungsgesetzes. Die Ablösungsobligationen finden in den Juden keine Abnehmer, und so sind sie tüchtig gesunken, und werden noch mehr sinken. Frankfurt am Main, 6. März. Das hiesige Journal enthält folgende Aufforderung: An meine verehrten Amtsbrüder. Der Unterzeichnete, eingeladen, in hiesiger Stadt bei einem nichtfrankfurtischen*) Gerichte einem Judeneide zu assistiren, hat Solches, unter Berufung auf §§. 18 und 19 der Grundrechte des deutschen Volks und gestützt auf die von Seiten der hiesigen Staatsregierung bereits vor Verkündigung der Grundrechte geschehenen Beseitigung jener Ausnahmsformen wiederholt abgelehnt. Nun ward aber von dem betreffenden Gerichte bemerkt, man sehe sich genöthigt, zur Leistung der Assistenz einen andern Rabbiner einzuladen. Da nun meine sämmtlichen Amtsbrüder, ohne Ausnahme, die Ueberzeugung theilen, daß der sogenannte Eid mors jucksieo eine nicht von der Religion, sondern von ungerechtem Mißtrauen uns aufgebürdete Form ist, so lebe ich der sichern Erwartung, daß Keiner von Ihnen freiwillig die Hand biete, jenen Ausnahmseid in hiesiger Stadt geltend machen zu helfen, und Sie daher einer dahin zielenden Einladung, von welcher Seite sie auch kommen möge, keine Folge leisten werden. Frankfurt a. M., 5. März 1850. Leopold Stein, Rabbiner. Berlin, 12. März. Die in Berlin angestellten Justizbeamten jüdischen Glaubens (zwei) sind auf die *) Wahrscheinlich beim preußischen Militärgericht. Redakt. I Verfassung ganz so, wie die übrigen Justizbeamten, vereidet worden, da auf eine, dieserhalb bei dem dortigen jüdischen Rabbinat gemachte Anfrage von demselben auf die Stelle im Maimonides: „vom Eide" (Scheb. Abschnitt II., §. 1) hingewiesen wurde, welche lautet: „Wenn ein Jude einem Juden, oder einem Nichtjuden oder selbst einem Knaben einen Eid leistet und sagt: „Amen," oder „ich verpflichte mich," oder „ich gelobe es," oder irgend ein Wort ausspricht, welches darauf hindeutet, daß er den Eid halten will, so gilt der Eid für geschworen." Breslau, 14. März. (Privatmitth.) Je zerrütteter unsere Gemeinde ist, je zerfahrener, je unheilbarer zerrissen in allen ihren Kultusverhältniffen: desto auffallender war in diesem Winter ihr Zusammenhalten im Luxus, in der Vergnügungssucht, im gesellschaftlichen Prunk, Lärmen und Treiben, so daß es eine allgemeine Verstimmung gegen sie hervvrgebracht hat. Ich schreibe Ihnen nicht zu viel, daß der Mangel an sittlichem Ernst, der bei den hiesigen Juden im Allgemeinen gewachsen zu sein schien, von der christlichen Welt zu einem starken Borwurf gemacht wird, und solch ein Urtheil ist ein vollgiltiges, da man sich nicht dabei auf altes Vorurtheil berufen kann. So ist denn das Endresultat ein betrübendes, das herbeigcrufen worden einerseits durch hartnäckige Starrheit, andererseits durch leeren Pomp und religiöses Schaugepränge, unter dessen Oberfläche die Gleichgiltigkeit und der Materialismus längst wucherten, und wo hüben und drüben der Selbstsucht und Eitelkeit geopfert wurde. Damit man aber sieht, daß Ihr Korrespondent nicht etwa nach individueller Ansicht oder gar Absicht so schreibt, gebe ich Ihnen hier das Schulprogramm Geigers, mit welchem er zur öffentlichen Prüfung der „Religionsunterrichtsanstalt" am 17. März einladet, und welches das treue Abbild dieser Zustände ist. Als Ausdruck der Zeit, namentlich einer Gemeinde wie Breslau, darf das Programm in der A. Z. d. Jud. nicht fehlen. „Die Anstalt hat ihr siebentes Jahr glücklich zurückgelegt; sie hat standhaft unter den wechselvollcn Ereignissen des Staats und der Gemeinde ihr Ziel verfolgt, und sie freut sich des Bewußtseins, durch innere Kraft ihr Bestehen und ihre immer weitere Ausdehnung sich gesichert zu haben. Bei aller Um-

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