Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 11 (11.3.1850)
- Date
- 1850-03-11
- Page
- Seite 150 (sequence 10)
- Language
- German
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150 der Konstitution gemäß, den öffentlichen israelitischen Schulen gleiche Rechte, Vortheile und Vorzüge mit den Schulen anderer Konfessionen einzuraumen. Bei so günstiger Gestaltung der Dinge und schöner Aussicht für die Zukunst nach langer düsterer Vergangenheit ist es sicher an der Zeit, daß Männer von Fach und Eifer sowol über die ferner vorzunehmenden Schritte sich besprechen, als auch über alles das berathen, was dem Gedeihen der Anstalten und der Verbesserung der Lage der Lehrer förderlich sein könnte. An dieses Verhältniß knüpft sich natürlicherweise noch ein anderer für uns sehr wichtiger Punkt, der gerade im jetzigen Augenblicke einer reiflichen Ueberlegung nicht entzogen werden darf. Soll das israelitische Schulwesen aus eine dem Bildungszustande der Gegenwart entsprechende Stufe erhoben werden, so wird der Mangel an trefflichen israelitischen Lehrerbildungsanstalten im Bereiche der Monarchie erst recht fühlbar und wäre es, da bis jetzt von dem Seminario der Residenz noch kein Lichtstrahl zu uns gedrungen, von unendlichem Werthe und unberechenbarem glücklichen Erfolge, wenn die Errichtung eines solchen Institutes in der Rheinprovinz, das in keiner Weise dem an Verdiensten so reichen Haindorf'schen Seminarium zu Münster Schaden zufügen oder Abbruch thun könnte noch wollte, die gewünschte Unterstützung fände. Die Ansichten von Sachkennern darüber zu vernehmen ist aber Haupterfordecniß und Hauptbedingung zum einstigen Gelingen und zur einstigen Ausführung dieses Planes. Jede desfallsige Vorlage Seitens der Konferenzmitglieder verdient die gewissenhafteste Berücksichtigung, verpflichtet zum Danke. Hebung des Schulwesens und Bezweckung einer erhabenen Gottesverehrung, eines würdigen Gottesdienstes gehen Hand in Hand, sind unzertrennlich, darum soll auch die Liturgie ein wesentlicher Bestandtheil der diesjährigen Berathung ausmachen, um die schon früher einmal darüber begonnene Debatte zum Abschlüsse zu bringen und das Resultat bald möglichst zur Zufriedenheit der Parteien in's Leben hinüber zu führen, oder wenigstens als umfassende Vorarbeit für die Zusammenkunft zu benützen, welche der Unterzeichnete im Vereine mit anerkannten israelitischen Theologen und sonstigen intelligenten Männer zu veranstalten beabsichtigt. Die Stimmen der Herren Lehrer, die größtentheils als Vorbeter und Prediger in den Gemeinden fungicen, erscheinen auch in dieser Beziehung allerdings von Gewicht, dürfen jedenfalls nicht ungehört bleiben. Für letzteres Fach befindet sich schon ein gut bearbeiteter Entwurf von.Herrn Lehrer Schütz aus Kleve in unseren Händen, der viele herrliche Anknüpfungspunkte zur Diskussion darbietet; ebenso hatte auch für die philologische Abtheilung des Unterrichtes Herr Dr. Wiener, Oberlehrer zu Hannover, die Gefälligkeit, uns fein Wörterbuch zum Pentateuch zur Beurtheilung einzusenden. Bei solchen wichtigen, in das Erzirhungs- und Bildungswesen unserer Jugend tief eingreifenden Vorlagen beehrt sich der Unterzeichnete, sämmtliche israelitische Lehrer der Rheinprovinz und Westphalens zu der am 7. und 8. Mai d. I. allhier stattsindenden Lehrerkonferenz mit der Bitte einzuladen, ihm doch vor dem 20. April von ihrer persönlichen Betheiligung an der Versammlung gefälligst Nachricht geben zu wollen. Und so mögen wir alsdann unter dem Beistände des Höchsten fortarbeiten an dem großen Werke mit Liebe und Ernst, „denn Ernst ist die Grundlage alles Gedeihens bei jedwedem menschlichen Beginnen". Der Konsistorial-Oberrabbiner, L. Bodenheimer. Belletristisches. Erzählungen eines Großonkels. (Fortsetzung aus No. 3. 4. 5. 6. 7. 9.) . (Schluß der zweiten Erzählung.) Wer da pochte um Mitternacht an die Pforte der stillen Hütte, das waren die Diener der Polizei, angeführt von einem rothhaarigen Israeliten, um heremzubrechen in die Wohnung deß, den er noch am Tage zuvor seinen Lehrer genannt. Er hatte den alten Rabbi der Zauberei und Hexerei angeschuldigt. Zitternd hatte die Magd die Hausrhüre geöffnet, als die Polizisten schnell das Haus besetzten, den ihnen entgegenkommenden Rabbi unter dem Jammergeschrei der beiden Mädchen zwischen sich nahmen, in seine Stube drangen, und hier alles Mögliche in Beschlag nahmen. Und sie fanden genug, was den Unwissenden tetiec Zeit Grund abgab für die Anklage. Die Bücher, von denen Keiner nur die Buchstaben kannte, die Schriften mit den sonderbaren Figuren, astrologische Instrumente, chemische Apparate u. dgl. das waren corpora delicti in Menge. ' Auf Grund dessen wurde der Rabbi Jizchak nicht allein