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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-03-11 · Heft 11 (11.3.1850) · p. Seite 146

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 11 (11.3.1850)
Date
1850-03-11
Page
Seite 146 (sequence 6)
Language
German
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148 Zufolge eines Landtagsbeschluffes ward sie zurStaatsanstalt erhoben, ihr ferneres Bestehen gesichert, ihre Umwandlung aber in eine Handelsschule durch Se. Hoheit den Herzog auf Antrag des Staatsministeriums angeordnct. Die Elementarklassen wurden abgethan, ein neuer Schulplan entworfen, so daß die Schule gegenwärtig aus vier Klassen besteht, in welchen ein höheres Ziel der Bildung und Kenntnisse erreicht werden kann als bei ihrer frühem Lage möglich war. Gleichzeitig ward die Franzschule auch christlichen Kindern zugänglich gemacht und in religiöser Beziehung eine Anordnung getroffen, die gewiß Jedermann befriedigen muß. Der Eintritt von 25 christlichen Schülern machte einen erfreulichen Eindruck und da auch die Direktion der Anstalt in jüngere Hände gelegt wurde, so blüht dieselbe sichtbar auf. Nicht allein sind eine Anzahl von Schülern, die in der letzten Zeit die Anstalt verlassen hatten, seitdem dahin zurückgekehrt, sondern auch Mehrere von denjenigen Schülern, welche Ostern ihren Kursus zu beenden gedachten, haben sich entschlossen, noch einige Zeit auf der Schule zu bleiben, um ihre Bildung weiter fortzusühren. Dieser Tage ist nun das Programm erschienen, welches eine genauere Mittheilung über die Einrichtung und den Lehrplan der neuen Handelsschule giebt. Es ist unentgeltlich bei der Direktion zu erhalten und wird hoffentlich nicht verfehlen, in weiterm Kreise Aufmerksamkeit zu erregen. Denn die gegenwärtige äußere und innere Ausstattung der Franzschule, die günstige Lage Dessau's an der Eisenbahn in nicht gar großer Entfernung von Leipzig, endlich die sonstige geeignete Beschaffenheit der Stadt für Jugenderziehung, dabei der billige Ansatz der Pensionen lassen erwarten, daß diese Lehranstalt ihren frühcrn guten Ruf nicht allein bchauptön, sondern ohne Zweifel um ein Bedeutendes steigern werde. Wir enthalten uns einer weitern Empfehlung derselben und lassen hier nur noch §. 19 des Programms folgen, der einen Blick in die gegenwärtige Disziplin der Anstalt erlaubt. Derselbe lautet: „Die Disziplin ist eine strenge, aber humane. Körperliche Strafen werden möglichst ganz vermieden und können, wo sie ausnahmsweise und nach fruchtloser Erschöpfung aller sonstigen Disziplinarmittel nothwendig erscheinen sollten, nur nach Konferenzbeschluß auf ausdrückliche Anordnung der Direktion vollzogen werden. Die Strafen bestehen in Zurechtweisung vom leisesten Tadel unter vier Augen bis zur schärsern Rüge vor der Klaffe, vor der Konferenz, oder dem ganzen Zötus, in Nacharbeiten unter Aussicht eines Lehrers, in kürzerem oder längerem Karzerarreste u. s. w. Die Schule hat sich die sittliche Erziehung zur besondern Aufgabe gemacht. Die Direktion tritt deshalb, damit Haus und Schule Hand in Hand gehen, mit den Eltern ihrer Zöglinge in die engste Verbindung und setzt dieselben durch mündliche und schriftliche Mittheilungen über Alles, was ihre Kinder, resp. Zöglinge betrifft, in Kenntniß." Religion wird in jeder Klasse wöchentlich zwei Stunden gelehrt. Es versteht sich, daß mosaische und evangelische Religion getrennt von Religionslehrern beider Konfessionen unterrichtet wird. Im Plane ist über die Erstere angegeben: „Auch in diesem Unterrichtsgegenstande ist die I. Klasse mit der II., die 111. mit der IV. kombinirt (wöchentlich 2 Stunden in jeder Abtheilung). Vor der Hand wird der Herxheimer'sche Katechismus benutzt. Außerdem bietet das hiesige israelitische Gymnasium unter der Leitung des Religionslehrers der israelitischen Gemeinde unseren Schülern eine wenig kostspielige Gelegenheit, sich in Allem auszubilden, was nur irgend in Beziehung auf hebräische Sprache und mosaischen Glauben gewünscht werden kann." Seesen, im Marz. (Privatmitth.) Der Geist, der sich allenhalben wieder erhebt, und der noch viel weiter zurückstrebt, als vor dem März 1848 — er macht sich auch hier fühlbar. Jüngst hat er sich sogar gegen die Jakobsons Stiftung erhoben, indem das wolfenbüttler Obervormundschaftsgerlcht einen Knaben aus derselben entfernt wissen wollte, weil jene eine jüdische Anstalt sei. Man hat es eines Bessern belehren wollen, bis jetzt ohne Erfolg. Aus dem polnischen Theil PosenS, 28. Februar. (Privatmitth.) In der Gemeinde zu Czerniejewo, Kreis Gnesen, hat diese Tage ein Akt seltner und erfreulicher Art stattgcfunden. Der Rabbinatsassessor Herr Jadesohn, der vor einem halben Jahre aus Wreschen (bekannt aus der polnischen Insurrektion im Jahre 1848) dorthin zum Rabbinen berufen wor-

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