Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 10 (4.3.1850)
- Date
- 1850-03-04
- Page
- Seite 131 (sequence 7)
- Language
- German
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131 glieder, welche, außer den Ministern v. d. Pfordten und Ringelmann, den Regierungscntwurf befürworten. Freiherr von Zu-Rhein, Regierungspräsident von Unterfranken, und Graf Arco-Vallcy sind die Hauptgegner der Emanzipation-, durch welche sie „die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit gefährdet, die Vermehrung des Proletariats hergestellt" glauben. In diesem Stadium wurde die Sitzung vertagt, um heute das Schlußwort des Referenten und vom Ministertische zu hören und zur Abstimmung zu schreiten, deren Ergebniß nach diesen Vorgängen nicht zweifelhaft sein kann. Dies um so mehr, als das Ministerium erklärt hat, aus der Annahme oder Verwerfung seines Entwurfes keine Kabinctssrage machen zu wollen. Allerdings kommt nun die Emanzipationsfrage wieder vor die Abgeordnetenkammer. Indessen sind die vom Strome des Augenblicks abhängigen Stimmen auch hier der Art bearbeitet, daß die glücklichste Wahrscheinlichkeit ein Beharren aus dem gefaßten Beschlüsse, das wahrscheinlichere Unglück für die Israeliten dagegen die Verwandlung des provisorischen Gemeindeveto in ein definitives ist. (Köln. Zeit.) München, 16. Februar. Das Gesetz über die Emanzipation der Juden ist also in der Kammer der Reichsräthe verworfen, die Frage ihrer Stellung im baierischen Staate auf eine unbestimmte Zukunft verschoben. Nachdem schon seit mehreren Tagen ebenso widersprechende als unverbürgte Gerüchte über den Antrag des Berichterstatters und die Beschlüsse des Ausschusses die allgemeine Neugierde in Spannung erhalten hatten, ward endlich gestern Morgens Vortrag und Ausschußprotokoll dem Publikum übergeben, das freilich daraus sehr wenig lernen konnte; denn leereres bedrucktes Papier wurde noch selten in die Welt geschickt. Zwei Stunden später begannen bereits die Verhandlungen mit einem abermaligen langen Vortrag des Referenten, der seinen Antrag — den Gesetzentwurf in so lange zu verwerfen, als nicht durch die Revision der Verfassung fetzgesetzt sei, ob der Staat noch ferner ein christlicher bleiben oder ob er in den indifferenten Rechtsstaat umgewandelt werden solle — lang und breit in schleppendem eintönigem Vortrage erörterte. Darauf kam eine längere Rede des Grafen Karl Seinsheim in der bekannten Manier dieses durchaus ehrenwerthen Staatsmannes, von dessen Scharfblick übrigens zeugt, daß er als unverfälschten Ausdruck der Gesinnung des Volkes namentlich die Adresse eines unbekannten Dorfes vorlas, deren Inhalt sich in folgende Punkte zusammenfassen läßt: „wir wollen weder die Juden, noch diejenigen, die sie uns bringen möchten (wahrscheinlich haben chie guten Leute die Einen und die Anderen nicht anders als durch den Volksboten kennen gelernt), und wenn die Regierung durch das Anlehen nicht genug Geld erhält, so möge sie die Pfalz verkaufen." Hierauf trat Graf Armansperg mit einem subsidiären Antrag auf Gleichstellung, wenigstens bezüglich der Zivilrechte, auf. Nach ihm erhob sich Graf Arco- Valley, der Monialembert dieser hohen Kammer, mit einer langen Rede voller Zitate aus allen möglichen Schriftstellern, mit großen Lobeserhebungen für alle Juden, mit denen er noch persönlich in Berührung gekommen, übrigens mit dem Resultat, daß die Juden sehr gefährlich.seien, da sie das Geld und die Presse in ihren Händen hätten, weshalb der christliche Staat sie ohne die dringendste Gefahr nicht emanzipiren könne; sei dies doch in Oesterreich und Preußen nur in Folge der Revolution geschehen! Vergebens bemühte sich Minister Ringelmann nachzuweisen, daß die befürchteten Gefahren theils nie bestanden hätte, theils mit der vorliegenden Frage in keinem Zusammenhang stünden, daß die angeführten Beispiele Nichts bewiesen; vergebens unterstützte und ergänzte Präsident Heintz, in seiner ruhigen, klaren Weise, diese Ausführung. Ihnen folgte ein Reichsrath, im Herbst 1848 im Verein mit dem Fürsten Wallerstein ein Vertreter der radikalsten Anträge in den vereinigten Ausschüssen bezüglich der Revision der Gerichtsverfassung und der Einführung des neuen Strafprozesses, und im Frühjahr 1849 ein begeisterter Anhänger der frankfurter Reichsverfassung, auf deren Einführung er damals einen Antrag zu stellen beabsichtigte, dem nur zufällig die Ereignisse in Baden und der Dreikönigsentwurf zuvorkamen. In einer, in gewohnter blühender Weife geschmückten Rede griff er den Gesetzentwurf als voreilig, unvollständig, volksbedrohlich, und das Ministerium deshalb an, weil es der Kammer nicht das erforderliche ftatistsche Material zur Beurthcilung desselben mitgetheilt habe, ein Vorwurf, der aus dem Munde eines dem Ministerium untergeordneten Administrativbeamten um so auffallender sein muß, als — wie Minister v. d. Pfordten in seiner Antwort hervorhob — der Ausschuß, dessen Mitglied der erwähnte Reichsrath war, gar keine No-