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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-03-04 · Heft 10 (4.3.1850) · p. Seite 130

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 10 (4.3.1850)
Date
1850-03-04
Page
Seite 130 (sequence 6)
Language
German
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130 Reichsrathes, Grafen Montgelas, als Referenten des dritten Ausschusses unserer ersten Kammer über den Gesetzentwurf bezüglich der Emanzipation der Juden, ist heute vertheilt worden, und morgen kommt dieser Gegenstand in der Kammer zur Berathung. Der Referent stellt sich auf den Standpunkt des sogenannten christlichen Staates, und will von diesem aus keine vollständige Emanzipation als zulässig erachten. Es erscheint ihm namentlich der christliche Eid als ein Hinderniß, gleichwol derselbe in Baiern schon für zwei Stellen, für die eines Geschwornen und die eines Kammcrmitgliedes, gesetzlich und thatsächlich aufgehoben ist. Graf Montgelas will die vorliegende Frage erst bei der bevorstehenden Verfassungsrevision zur endgiltigen Entscheidung gebracht wissen, und beantragt daher, dem vorliegenden Gesetzentwürfe nicht beizustimmen, spricht aber dabei die Hoffnung aus, daß die Staatsregierung gleichzeitig mit den bald zu gewärtigenden Vorlagen über die Revision der Verfassung einen mit derselben übereinstimmenden neuen Gesetzentwurf über diesen Gegenstand an die Kammern bringen möge. Der Ausschuß ist diesem Anträge beigetreten, erkennt aber gleich seinem Referenten die Nothwendigkeit an, daß die Verhältnisse der Israeliten auf gesetzlichem Wege einer baldigen Besserung entgegengcführt werden müssen. Nimmt die Kammer den Antrag ihres Ausschusses an, so ist die Gleichstellung der Israeliten in Baiern auf einige Zeit verschoben, aber auch nur verschoben, denn nachdem jetzt außer in Baiern in ganz Deutschland die Israeliten emanzipirt sind, wird Baiern allein hierin nicht Zurückbleiben können. (Lloyd.) München, 15. Februar. Die Kammer der Rcichsräthe hat im weitern Verlaufe ihrer heutigen Sitzung den Antrag auf Rückverweisung des Juden- Emanzipationsgesetzes an den Ausschuß mit 19 gegen 16 Stimmen verworfen. In der Majorität, also gegen das Ministerium, stimmten auch die königlichen Prinzen. Hierauf wurde die Diskussion und die Sitzung geschloffen und dem Referenten und dem Ministerium das Schlußwort aus die nächste (morgen) Vorbehalten. München, 16. Februar. (N. M. Z.) Die Kammer der Rcichsräthe verwarf in der heutigen Sitzung den Gesetzentwurf über die staatsbürgerlichen .und bürgerlichen Rechte der Juden mit großer Stimmenmehrheit, desgleichen auch den eventuellen Antrag des Herrn v. Armansperg, auf vorläufige Gleichstellung derselben hinsichtlich der privatrechtlichen und zivilprozessualischen Verhältnisse, so wie den v. Niethammer'schen Antrag, auf baldige Vorlage eines neues Gesetzentwurfes, wodurch den Israeliten die Gleichstellung in den bürgerlichen Rechtsverhältnissen gewährt werden solle. München, 16. Hebruar. Die Reichsrathskammer hat sich gestern über die Judenemanzipationsfrage berathen. Sir wissen, daß bereits die Abgeordnetenkammerden Regierungsentwurf des Emanzipationsgesetzes, welcher die volle Gleichstellung der Israeliten in ihren politischen und staatsbürgerlichen Rechten mit den übrigen Staatsbürgern feststem, mit der transitorischen Bestimmung begleitete, daß bis zur Revision des Gemeinde- und Ansässigmachungsgesetzes den Gemeinden das absolute Veto gegen Ansässigmachungen und Verehelichungen der Juden gewährt sein solle. Diese transitorische Bestimmung ist aber möglicher Weise bereits ein mehrjähriges Desinitivum, da sehr fraglich ist, ob die Berathung der betreffenden Edikte noch auf diesem Landtage stattsindet. Zwischen jenem Beschlüsse und der jetzigen reichsräthlichen Berathung des Emanzipationsgesetzes liegen die ultramontanen Adrcssewühlereien. Ihr Ergcbniß war, daß sich etwa 200,006 Unterschriften (wobei Kinder, Weiber, Dienstlcute, Kreuze anstatt Namen sorgfältig mitgezählk sind) aus denjenigen Gegenden, wo keine oder höchst wenig Juden wohnen, gegen die Emanzipation erklärten. Dieser Adressesturm war notorisch in mehreren Gegenden durch Geistliche und Beamte in offizieller Eigenschaft unterstützt worden. Und gestern erfolgte nun der Antrag des reichsräthlichen Ausschusses (Referent Graf Montgelas): „Die hohe Kammer möge den Regierungscnlwurf, so wie den modifizirten Beschluß der Abgeordnetenkammer verwerfen." Ein'Zusatz v. Niethammer's, die Regierung um einen neuen Entwurf zur Gleichstellung der Juden, in den Rechtsverhältnissen zu ersuchen, war ebenfalls vom Ausschuß verworfen worden. Dasselbe Schicksal erlitt in der gestrigen Sitzung ein Antrag von Maurer's, den Ausschußvorschlag nebst den Modifikationen der Wiederberathung durch einen kombinirten Ausschuß unter Zuziehung des Ministeriums zu unterstellen (18 gegen 16 Stimmen). Die Rcichsräthe Graf Armansperg und Heintz sind die einzigen Mit-

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