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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-02-25 · Heft 9 (25.2.1850) · p. Seite 115

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 9 (25.2.1850)
Date
1850-02-25
Page
Seite 115 (sequence 7)
Language
German
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115 Prag, 7. Februar. Am schwarzen Brete des Karolinums erschien heute folgende vom akademischen Senate gefertigte Kundmachung: Das hohe k. k. Ministerium des Kultus und Unterrichts hat mit Erlaß vom 15. Januar 1850, Zahl 8952, Folgendes verordnet: „Bon dem Verbote, Israeliten über das Kirchenrecht zu prüfen, hat es insoweit, als überhaupt Prüfungen nach den neuen Studiengesetzen noch zulässig sind, von dem Verbote aber, ihnen über den Besuch dieser Vorlesungen Frequentationszeugnisse auszustellen, unbedingt abzukommen." Prag, 14. Februar. (Privatmitth.) Die hier erscheinende „Union" brachte in einem ihrer jüngsten Abendblätter nachstehendes Inserat: „Wir hatten verflossene Woche die für die Vergangenheit eben so tröstende als für die Zukunft erfreuliche .Gelegenheit zu bemerken, daß es uns an einheimischen Talente nicht fehlt, die erledigte dritte Oberjuristen-Stelle im ganzen Umfange bekleiden zu können. Wir hörten nämlich in der sogenannten Hochschule bei dicht an einander stehender Masse andächtiger Zuhörer den schon durch wiederholte, gelungene Versuche bewährten Redner, Hrn. Dr. Gutm an Klemperer aus Prag, gegenwärtig Lokalrabbiner in Tabor, eine Trauerrede für den kürzlich verblichenen, ehrwürdigen und hochgelehrten Rabbiner Hrn. E. L. Teweles abhalten. Dieser junge, aber in der Exegese schon vollkommen, in dem bändereichen Talmud ebenso erfahren, wie dem Zeitfortschritte gemäß gebildete Prediger entfaltete im Laufe seines Trauersermons vieles und gründliches Wissen, hellen Verstand, ausgezeichnete Kraft, Liebe und innern Beruf zu seinem Amte; so daß Referent während des Niederschreibens dieser Zeilen nicht umhin kann, von der Redefreiheit Gebrauch machend, seine Gefühle laut werden zu lassen, und auszurufen: „Undankbares Zeitalter!" warum läßt die prager israelitische Gemeinde solche nicht nur fähige und begabte, sondern auch aus allen Branchen hervorragende Männer aus ihrer Mitte hinwegziehen, und tauscht dagegen Mangelhaftes ein? Warum sucht sie in der Ferne, was sie zu Hause genügend und vollkommen hat? Warum nicht den Einheimischen angenommen, er sei auch minder begabt, dennoch den Vorrang zu belassen; wo der Sinn und das Gefühl für unser eigen Fleisch und Bein? — Viele Beispiele bestätigen zwar den Ausspruch, daß ein Prophet in seinem eignen Lande und unter seinen eigenen Verwandten nicht geschätzt wird, — allein bei der Biederkeit und Intelligenz unserer Gemeindevertreter läßt sich erwarten, daß wahres Talent und anerkannte Fähigkeit den Ausschlag geben, und so hegen wir die Hoffnung, daß dem in Rede stehenden vr.G. Klemperer, da wir von dessen Talent, Gelehrsamkeit und Bcredtsamkcit hinlängliche Ueberzeugung haben, sohin bei der nächsten Rabbinerwahl, oder bei der in baldiger Aussicht stehenden Besetzung der Predigerstelle in der sogenannten Meiselsynagoge gewiß die vollste Sympathie und Stimmenmehrheit zu Theil werden wird. Mögen überhaupt unsere Wortführer dem hier Geborenen und Erzogenen einmal ihre Gunst zuwenden, und mit der Zeit dürfte die prager Gemeinde auch auf die aus ihrer Mitte stammenden Kapazitäten mit Stolz Hinblicken." Prag, den 2. Februar. S. F. Nachdem wir zu allererst in das dem Herrn vr. Klemperer gespendete Lob vollkommen einstimmen, ja noch ausführlicher seine bewährten Vorzüge detailiren würden, wenn uns nicht seine Bescheidenheit bekannt wäre, und es ihm nicht um eine öffentliche Lobrede zu thun — fragen wir nun Herrn S. F. „von der Redefreiheit Gebrauch machend", wie er bei den jetzigen Wirren in den Gemeindeangelegenheiten die Besetzung einer dritten Oberjuristenstelle verlangen kann? Irren wir in der Chiffre nicht, so muß Herr S. F. aus eigner höchst betrübender Erfahrung wissen, daß der Gemeindeseckel leer, und daß er so schnell nicht gefüllt werden wird, denn er muß es ja wissen, daß die Gemeindebeiträge für 1850 noch nicht eingehoben, dadurch den Bediensteten in der Gemeinde großentheils ihre Gehalte nicht bezahlt wurden; er muß es auch wissen, daß viele Gemeindeglieder nicht eher ihre Gemeindebeitrage bezahlen wollen, als bis das Budget für 1850 offen vorliegen wird. Wir glauben, daß jene Gemeindcgliedcr, welche aus diesem Grund mit ihren Giebigkeiten in Rückstand sind, ein volles Recht zu ihrer Renitenz haben, und müßte man nicht des Zählens müde werden, wenn man trotz ' allem Zahlen immer gehört — die Gemeindekasse sei

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