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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-02-18 · Heft 8 (18.2.1850) · p. Seite 107

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 8 (18.2.1850)
Date
1850-02-18
Page
Seite 107 (sequence 11)
Language
German
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107 gestört. Eine wichtige und allgemein ansprechende Neuerung ist mit der Todtenfeier (rii?2w2 rvotin) vorgenommen worden. Sie wird nunmehr vom Rabbiner durch ein ergreifendes deutsches Gebet eingeleitet, worauf einige sich dazu eignende hebräische Verse vom hiestgen Kantor, Herrn Fuchs, der mit einer starken und klangvollen Stimme mustkalische Kenntnisse verbindet und dadurch immer viel zur Erhöhung der gottesdienstlichen Feier beitragt, in feierlicher und würdiger Weise abgesungen werden; den Schluß "bilden dann ähnliche Verse. Bei dieser Todtenfeier wird, der Bestimmung der Synagogenordnung zufolge, am Versöhnungstage a ller verstorbenen Gemeindemitglieder, an den anderen Festtagen (wbw ä^-i) jedoch nur eines Theiles derselben Erwähnung gethan, so daß eines jeden Verstorbenen im Laufe eines Jahres zwei Male in der Seelenmesse gedacht wird. Dem Wunsche des Rabbiners und des Vorstandes, daß bei der Todtenfeier Niemand die Synagoge verlasse, wie dies bisher bei denen der Fall war, deren Eltern noch lebten, wird um so eher willfahrt, als von dem Ersteen nicht nur für die verstorbenen Eltern, sondern auch für andere dahingeschiedene Verwandte und ebenso für die noch lebenden ein Gebet verrichtet wird. Bedauernswerth ist es, daß der Wunsch des Vorstandes, einen Chor errichtet zu sehen, noch immer zu den frommen gehört, da es nach der Aussage unsers Kantors für die vorhandenen Musikalien, namentlich für die der Herren Sulzer und Cohn aus München, an den nöthigen Stimmmitteln gebricht. Eine eigentliche jüdische Elementarschule besitzen wir hier nicht, die schulfähigen israelitischen Kinder besuchen daher die verschiedenen allgemeinen Lehranstalten. Der hebräische Unterricht wie der in der jüdischen Geschichte wird vom Herrn Lehrer Libermann ertheilt, der mit der nöthigen Sachkenntniß bedeutende Lehrgeschicklichkeit verbindet und unter dessen Leitung die Schüler in beiden Fachern sehr gute Fortschritte machen; in der Religion unterrichtet der Rabbiner sämmtliche Klassen selbst. Diese Religionsschule erfreut sich des besondern Schutzes unsers Magistrats; denn er ließ nicht nur bisher dieselbe jährlich durch einen evangelischen Geistlichen revidicen, welches Amt er nunmehr unserm Rabbiner übertrug, den er gleichzeitig zum Mitglied der städtischen Schuldeputation ernannte, sondern räumte sogar höchst Liberaler Weise, auf Ansuchen unsers Vorstandes, zwei Zimmer der katholischen Elementarschule zum Unterrichte ein und sorgt auch für die Beheizung dieser Lokale auf's Beste. Den Schülern des hiesigen Gymnasiums wird der Religionsunterricht von unserm Rabbiner im Gymnasium selbst ertheilt, und zwar in den Stunden, in welchen die Schüler der christlichen Konfessionen diesen Unterricht genießen. Die oberen drei Klassen werden von ihm auch in der jüdischen Geschichte unterrichtet. Unser Vorstand, der an das Konsistorium und dann an's Ministerium mit dem Gesuche sich wandte, dem Rabbiner eine Remuneration aus Staatsmitteln dafür zukommen zu lassen, wurde dahin beschieden, es könne darauf erst eingegangen werden, wenn die jüdische Religion als Gymnasialunterrichtsgegenstand anerkannt worden; Herr vr. Landsberger unterrichtet daher im Gymnasium wie in der Religionsschule unentgeldlich, und wir müssen dies um so mehr anerkennen, als er auch anderweitig für die Ausbildung unserer Jugend den lobenswerthesten Eifer entfaltet. So giebt er den Mädchen aus der ersten und Entlassungsklasse einen gründlichen Unterricht in der deutschen Sprache und Literatur und hat auch für die Schüler der obersten Gymnasialklassen französische und englische Konversationsstunden festgesetzt, ohne irgend ein Honorar dafür anzunehmen. Seit dem Amtsantritte unsers Rabbiners erfreuen sich auch die jüdischen Gefangenen des hiesigen Zuchthauses, deren Zahl sich gegenwärtig auf 7, nämlich 4 männliche und 3 weibliche, beläuft, einer wohlgeordneten Seelsorge. Während nämlich früher für die evangelischen und katholischen Züchtlinge in religiöser Hinsicht auf's Beste gesorgt war, wurden die jüdischen ganz und gar vernachlässigt, was man um so mehr beklagen mußte, als gerade solche Individuen am Meisten der Hebung des moralischen Gefühls und des religiösen Trostes bedürfen. Jetzt wird nun an jedem Sonntag, und zwar der Hausordnung zufolge jedem Geschlechte besonders, ein systematischer Religionsuntecicht, den Herr Dr. Landsberger geschickt in Predigten zu kleiden weiß, ertheilt, und eine jede solche Predigt durch ein gemeinsames, den Verhält» nissen angemessenes deutsches Gebet eingeleitet und geschlossen. Da der Direktor des Zuchthauses unfern Rabbiner zu diesem Amte aufgefordert hat, geben wir uns der Hoffnung hin, daß ihm von Seiten der Regierung ein, zu dem Gehalte der christlichen Geistlichen im Verhaltniß stehendes Fixum wird zuerkannt werden. — Wir sind nun am Schlüsse unsers Referates, und wenn dies unseren freundlichen Lesern zu ausführlich scheint, so wollen sie bedenken, daß, da so selten Berichte über die Gemeinden unserer Provinz in diesen Blättern erscheinen, es wol einmal Noth that, das Gesammtbitd einer solchen Gemeinde wenigstens vor den Augen des Publikums zu ent-

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