Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 8 (18.2.1850)
- Date
- 1850-02-18
- Page
- Seite 105 (sequence 9)
- Language
- German
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105 das Wort „Jude" in den Tribunalvorladungen gebraucht werde. Man weiß, wie oftmals unsere göttliche Religion, die Quelle jeder Moral und jeder Heiligung, zu einer Art Mitschuldiger am Bösen, durch die Beilegung „Jude" oder „Israelit" in den Journalen oder auch im Schooße desAssisenhofes, beiden Uebelthätern, die zufällig unserm Kultus angehörten, gemacht worden ist. Diese Bezeichnungen, außerdem daß sie eine öffentliche Beleidigung für unsre religiöse Ueberzeugung sind, sind auch noch der Art, daß sie den Haß und die Verachtung einer Klaffe von Bürgern gegen die andere aufreizen und mußten folglich schon dieserhalb auf's Strengste von den Hütern des Gesetzes verboten sein. — Der Herr Minister des Rechtes und der Kulten hat das Konsistorium nicht einmal.einer Antwort gewürdigt. Die jüdischen Gefangenen waren im Zentralgefängniß von Ensisheim vereinigt worden, um dort die Wohlthaten der Religion zu genießen. Wolan! die Verwaltung zwingt sie am Sonnabend zu arbeiten und eine der größten Vorschriften des mosaischen Kultus zu übertreten. Ihre Vereinigung hat also keinen andern Zweck, als,der Uebertretung des göttlichen Gebotes mehr Zeugen, mehr Oeffentlichkeit, mehr Ermuthigung zu geben. Indessen die katholischen Gefangenen können mit völliger Freiheit die Pflichten ihrer Kirche erfüllen und auf diese Weise, geführt von der Hand der religiösen Versöhnung, wieder in die Allgegemeinheit der Gesellschaft cintreten. Indessen verlangt das Gesetz ausdrücklich, daß das geistige Element in dem Werke der Reue und Buße an gewendet werde bei jenen unglücklichen Wesen, welche die Menschen sich genöthigt sahen aus ihrer Mitte zu verbannen, aber welche Gott durch die Gerechtigkeit, die Zuversicht und den Glauben wieder zurückführen will. Aber für den jüdischen Gefangenen giebt es weder Gerechtigkeit, noch Hoffnung, noch Glauben; für ihn ist das Gefangniß ein Grab, für ihn ist das Gefängniß eine Hölle, die nur von den höhnenden Dämonen der unversöhnlichen Vergeltung bevölkert ist, die sich aber niemals vor dem Gotte der Verzeihung und des Erbarmens erschließt! Dies ist die französische Regierung, die zivilistrteste, die toleranteste der Welt, die einige unglückliche Miffethäter zu einer unerhörten Profanation, zu einer religiösen Mißachtung verdammt, welche die Ursache und der Anfang jeder moralischen und sozialen Mißachtung ist. Wir sprechen von Hölle und Grab, aber die gestorbenen Israeliten sind nicht besser beschützt als die lebenden. Unser Gottesacker, der ein so heiliger Ort wie unser Tempel ist, ist ungestraft entweiht worden durch die kirchenschändcrische Hand eines Renegaten, der dort die Gebeine seiner Vater herausreißt und einen empörenden Skandal unter den Augen und mit Uebereinstimmung der Obrigkeit begeht. Bald wird ein anderer Renegat in unsere Synagogen dringen und sich eines Stuhles bemächtigen, der ihm als Erbschaft gehört, um Israel und seinen Gottesdienst im Schooße der Versammlung seiner Treuen, im Angesicht unsers Heiligthums und unsers Gottes zu beleidigen. Und was soll man von diesem sonderbaren Vergessen sagen, von dem unser Kultus „unwillkürlich" der Gegenstand in dem Entwurf über den öffentlichen Unterricht, der von der Regierung der gesetzgebenden Versammlung vorgelegt ward, geworden? Wie! Ein Kultusminister, welcher die französische Synagoge administrirt, der eine zahlreiche und tägliche Korrespondenz mit unseren Konsistorien unterhält, der in seinem Departement eine Person einzig und allein mit den israelitischen Angelegenheiten beschäftigt, der unter seinen Augen die früheren Gesetze, in denen wir den Platz, der uns zukommt, einnehmen, hat, dieser Minister soll vergessen, daß es in unserm Lande einen israelitischen Kultus giebt, der vom Staate anerkannt und unterhalten, der nach seinem Maaße und seinem Verhältniß dieselben Rechte zu üben, dieselben Pflichten in der Ueberwachung des öffentlichen Unterrichts zu erfüllen hat, wie die katholischen und protestantischen Kulte? (Schluß folgt.) Korrespondenz. Bericht über die Zustände der Gemeinde. (Schluß.) Unserm Präses steht Herr Kaufmann Friedlander als Rendant und Protokollführer kräftig zur Seite. Dieser Herr, der durch seine Geschäfte wie durch städtische Aemtcr bedeutend in Anspruch genommen wird, widmet unseren Gemeindeangelegenheiten, oft mit Hintansetzung seines eigenen Geschäftes, besondern Fleiß und Eifer, giebt 8*