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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-02-18 · Heft 8 (18.2.1850) · p. Seite 104

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 8 (18.2.1850)
Date
1850-02-18
Page
Seite 104 (sequence 8)
Language
German
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104 Hochwürdiger Herr! ihr gebet ihn Gewiß nicht so gutwillig hin. Aus Böhmen, im Februar. (Privatmitth.) Wenn einerseits die Energie, mit welcher die Staatsregierung die Gleichstellung der Juden durchführt, mit großem Danke, hervorgehoben werden muß, so kann man sich andererseits, wenn man das böhmische Volk kennt, vorstellen, mit welchen Schwierigkeiten sie hier zu kämpfen hat. Eine große Reihe von böhmischen Städten hatte gegen die Juden Privilegien der härtesten Art. In Znaim z. B. mußte ein Jude das Recht in einer Vorstadt zu wohnen und für Juden eine Herberge zu hallen, mit 800 Fl. jährlich bezahlen. Durch die Stadt Gutenberg durste ein Jude, ohne eine Karte gelöst zu haben, nicht einmal passiren, und mußte sich hierzu die Begleitung des ersten Polizisten, dem er begegnete, erbitten. Man kann sich denken, daß die betreffenden Städte nicht ohne Anstrengungen zu machen mit einem Male dieser Privilegien verlustig gehen wollen. Auf ihre Eingaben erwiderte die Staatsregierung, daß die Konstitution allerdings Niemanden seiner wohlerworbenen Privilegien berauben wolle, daß dieselbe aber keine Juden, sondern nur Staatsbürger kenne. Wir müssen erwarten, daß die Zeit das Volk daran gewöhnen werde, diese Unterschiede fahren zu lassen, und woran man nicht mehr gewöhnt ist, das verlangt man auch nicht mehr. Frankreich. Paris, im Februar. Wir heben aus dem letz-! ten Hefte des Univ. isr. folgenden Artikel heraus: j Obgleich der Grundsatz der Gleichheit in den Ge- 1 setzen und im französischen Geiste eingegraben ist, wird unser Kultus mit einer beklagenswerthen Mißachtung behandelt. Unsere Rabbinen, die vom Staate angestellt und mit dem heiligsten öffentlichen Dienste be- . kleidet sind, erhalten nur ein höchst armseliges Salär, das dem untersten Tagelöhner nicht genügen würde; und wenn von Zeit zu Zeit die gesetzgebende Versammlung diesem Almosen eine Spende hinzufügte, so schloß die Verwaltung unbarmherziger Weise oft die würdigsten Lehrer der Religion davon aus, unter dem Vorwände, daß ihre Gemeinde um zwei oder drei Mitglieder abgenommen habe. So daß wir jetzt israelitische Geistliche haben, Familienvater, Greise, deren Haar im Gebet für das Vaterland und in der Uebung jeder Tugend ergraut ist, die vom öffentlichen Schatze, von diesem verschwenderischen Schatze, der Millionen an Schauspieler und Tänzerinnen giebt, ein jährliches Einkommen von 300 Franks (80 Thlr.) ... 82 Centimen (noch nicht 7 Sgr.) täglich erhalten. Und um diese heiligen und muthigen Diener Gottes und der Menschen für so Hel Leiden, Mißgunst, übermenschliche Hingebung zu belohnen, um die Gleichheit der Kulten, wenigstens in der Einbildung, wenn auch nicht in der Wirklichkeit, aufrecht zu erhalten, hat die Regierung noch nicht einmal daran gedacht, Einem von ihnen die Auszeichnung des Ehrenkreuzes zu verleihen, welches sie mit einer so unglaublichen Bereitwilligkeit auf den, mit allen möglichen Begünstigungen gefütterten katholischen und protestantischen Priesterrock heftet, das sie selbst auf die gestickte Weste des arabischen Marabuts wirst. Und wie behandelt man die Rabbinerschule zu Metz, diese köstliche Anstalt, welche die Hoffnung und die Zukunft des französischen Judenthums in sich schließt? Dies ist eine öffentliche Anstalt, eine theologische Fakultät mit Zöglingen, Lehrern, Dienstleuten, die benöthigt ist einer Bibliothek, eines Oratoriums, Wohnungsgebäude, Wäsche, Betten, mit einem Worte, Alles was zu einer bedeutenden Einrichtung gehört. Wolan! für alle diese Bedürfnisse, alle diese Ausgaben bewilligt die Regierung eine Summe, die kaum hinreicht einen einzigen Lehrer im Kollege de Paris zu besolden! Die traurige Lage der Anstalt machte im Jahre 1840 den Besuch zweier vom Zentralkollegium geschickten Inspektoren nöthig, mit Bewilligung und Uebereinstimmung des Ministers. Ein merkwürdiger Bericht wurde an die Regierung gesandt, der mit den sorgsamsten Einzelnhciten und einer tiefen Kenntniß des Zustandes des israelitischen Seminars abgefaßt und mit der Bitte um eine geringe Vermehrung des Kredits, um den allernokhwendigsten und dringendsten Anforderungen zu genügen, schloß. Wird man es wol glauben? Dieser Bericht, vom Monat Juli 1847 datirt, hat nicht einmal die Ehre einer Empfangsankündigung von Seiten der Kultusverwaltung genossen. Bei einer andern Gelegenheit hat das Zentralkonsistorium den Minister angegangen, die gerichtlichen Magistrate aufzufordern, nicht mehr zu dulden, daß

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