Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 8 (18.2.1850)
- Date
- 1850-02-18
- Page
- Seite 101 (sequence 5)
- Language
- German
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101 schusses; israelitische Schulen seien nur konfessionelle Schulen und eine Last der Gemeinden, deren Majorität für Aufhebung dieser Schulen sei; gleiche Erziehung der israelitischen Kinder mit den christlichen sei das einzige Mittel die Emanzipation praktisch durchzuführen. Man sei aber hierin aller Petitionen ungeachtet noch nicht weiter gekommen. Das Ministerium beabsichtige eine neue Organisation zu schaffen, und habe auch dem Bezirksrath zu Kassel Auftrag ertheilt, Untersuchungen darüber anzustellen, auf welchem Wege den Beschwerden der Israeliten abzuhelfen sei, um auf dieser Grundlage einen die Selbstständigkeit der israelitischen Gemeinden sichernden Gesetzentwurf zu bilden. Aber das Schulwesen hänge mit der ganzen Organisation zusammen; so lange ein abgesondertes Lehrerseminar bestehe, das Nichts geleistet habe, und nur dazu diene, Einzelnen ein Unterkommen zu schaffen, werde Nichts für das allgemeine Interesse geschehen. Er wünscht Auskunft darüber, ob die Organisation der israelitischen Verhältnisse noch auf diesem Landtage zur Erledigung kommen würde. — Der Präsid ent erinnert den Redner, daß er von dem Gegenstand abweiche. — Herr Wolfs will jeden Schritt der Gesetzgebung unterstützen, der die Lasten der Israeliten erleichtere, hält aber den Gegenstand für so wichtig, daß er dem Antrag auf Druck beitreten muß. — Der Druck des Berichts wurde beschlossen. —. Die Ungerechtigkeit aus einem starren Prinzip heraus, liegt in dieser Sache offen zu Tage. Die erste Frage ist: sind die Schulen in Kurhessen sänimtlich Simultanschulen? sind die Volksschulen nach dem System der Simultanschulen in Betreff des des Religionsunterrichtes eingerichtet, so daß für alle Konfessionen gleichmäßig unterrichtet und gesorgt wird? giebt es keine Volksschule in Kurhessen, welche protestantisch oder katholisch ist? Findet dies nicht statt, ist die kurhessische Volksschule nicht simultan, hat sie in den verschiedenen Ortschaften konfessionellen Charakter, wird in ihr protestantischer oder katholischer Religionsunterricht ertheilt — so ist auch die israelitische Volksschule, der israelitische Volksschullehrer in vollem Rechte, Unterstützung zu fordern, und das Gesetz der Gleichstellung so lange verletzt, als dieser Forderung nicht Genüge geleistet wird, so heißt es, auf unverantwortliche Weise dem armen jüdischen Lehrer vorenthalten, was man dem armen christlichen Lehrer bewilligt. Man blicke auf Belgien und Frankreich, wo den jüdischen Schulen aus Staats- und Kommunalmitteln dieselbe Unterstützung gegeben wird, wie denen anderer Religionsparteien. Will man aber in Zukunft das System der Simultanschulen einführen — Nun, so kann dies auf die Vergangenheit und Gegenwart keinen Einfluß üben, und das Recht, das in der Zukunft keines mehr sein würde, wäre es für früher und jetzt ungeschmälert. Nein! erst mit der wirklichen und wahren Simultanschule, in der gar kein konfessioneller Religionsunterricht mehr ertheilt würde — und wir hegen gerechte Zweifel, daß diese in's Leben tritt — könnte man sagen, alles Konfessionelle ist Sache der einzelnen Konfession; bis jetzt ist die Volksschule aber noch entweder katholisch oder protestantisch, und somit die israelitische Volksschule und der israelitische Volksschullehrer gleichberechtigt neben jenen. Letzteren ein schmales Stück Unterstützung vorenthalten, heißt dem Aermsten der Armen einen Bissen Brodes nehmen! Dessau, 5. Februar. (Privatmitth.) Am 3. h. fand hier in der Synagoge, wie in allen Kirchen, ein feierlicher Trauergottesdicnst zum Gedächtniß an die vor einem Monat verstorbene Herzogin k. H. statt. Die Predigt und das Gebet hielt der Rabbiner vr. Philippson aus Magdeburg, der dem Rufe der Gemeinde seiner Vaterstadt hierzu gern folgte. Derselbe hatte diese geweihete Stätte seit 25 Jahren, wo er da vom sel. Prediger Wolfs konsirmirt ward, nicht betreten; und so ward der Moment einer tiefinnerlichen Feier dadurch noch erhöht. Die Gemeinde hat sich das Manuskript der Predigt erbeten, um es dem Druck zu übergeben. Berlin, 10. Februar. (Privatmitth.) Die Verfassung ist nun endgiltig da, ist beschworen. In derselben ist die Gleichstellung der Religionsgenoffen ausgesprochen. Wir haben also endlich den festen Boden unter uns, so weit menschliche Dinge fest genannt und gedacht werden können. Jndeß diesen Glauben müssen wir der Siegeskraft des Rechtes schenken, daß, wo erst einige Zeit dasselbe bestanden und sich eingelebt hat, es unerschütterlich und dauerhaft geworden. Also der Gedanke, das Prinzip hat gesiegt. Jetzt kommt es auf das Faktum, auf die Verwirklichung an! bious verrons.