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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-02-18 · Heft 8 (18.2.1850) · p. Seite 100

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 8 (18.2.1850)
Date
1850-02-18
Page
Seite 100 (sequence 4)
Language
German
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100 wo wir der beruhigenden Tröstung entbehren, welche der eine Leidensgefährte dem andern gewährt, doppelt leiden, das kann dem prüfenden Auge eines unbefangenen Beobachters nicht verborgen bleiben. Es gesellt sich jetzt zu unserm materiellen Elend der Gedanke einer moralischen Erniedrigung. Wir fragen uns; was haben wir verschuldet, daß man in der Zeit wo unseren Leidensgenoffen die Thüre geöffnet wird, um aus einer jammervollen Lage in einen bessern Zustand überzutreten, uns gedrückt an der Schwelle zurückläßt? Wir forschen nach Gründen, und finden keine. Unmöglich können wir uns dem Gedanken hingcben, daß unsere Konfession den Grund zu unserer Zurücksetzung abgebe. Sind ja im Kurstaate die Israeliten schon seit 1833 völlig emanzipirt, und bei der Erhebung vom vorigen Jahre war cs ja der erste Ruf, der von allen Seiten laut wurde: „Keine Zurücksetzung mehr um des Glaubens willen!" Dieser Ruf fand lauten Wiederhall in den Herzen aller von wahrer und edler Freiheit begeisterter Männer; und derselbe fand seinen festen Ausdruck in den Grundrechten des deutschen Volks. Darum hinweg mit jenem finstern Gedanken' Aber was ist es denn, was unseren Ansprüchen entgegengesetzt wird? Leisten wir nicht das, was von unseren christlichen Kollegen gefordert wird; haben wir nicht mit diesen gleiche Pflichten und Lasten zu tragen? Sind wir nicht Volksschullehrer im vollständigsten Sinne des Worts? Alle diese Fragen müssen bejaht werden. Unsere christlichen Amtsbrüder sind überzeugt von der Richtigkeit dieser Ansicht, und deshalb hat oft der gesammte Lehrerstand bei den hierin Betracht kommenden Gesuchen mit wahrer Bruderliebe unser gedacht. Oder soll etwa der Umstand, daß mehrere israelitische Schulen nur von einer geringen Anzahl von Kindern besucht werden, einen nachtheiligen Einfluß auf die hier zu erörternde Frage äußern? Wir können dies nicht glauben, da einer solchen Annahme schon die Thatsache entgegensteht, daß christliche Schullehrer, welche nur eine geringe Anzahl Kinder zu unterrichten haben, dennoch nicht ganz leer ausgegangen sind. Abgesehen hiervon sind in Kurhessen viele israelitische Schulen, welche von 30, 40, 50 und mehreren Kindern besucht werden, und hätten jedenfalls diese bedacht werden müssen. Fragen wir endlich: Sind es nur Christen, welche den Fond bilden, aus welchem der oben bezeichnete Zuschuß entnommen wird? so antworten wir „Nein". Die gedachte Summe fließt aus der Staatskasse, zu welcher alle Unterthanen ohne Unterschied des Glaubens ihren Beitrag liefern. Wir glauben hiernach unser Gesuch auf mächtige Pfeiler, auf Recht und Billigkeit gestützt zu haben. Unser hohes Ministerium, welches durch seinen unerschütterlichen Gerechtigkeitssinn einen weltgeschichtlichen Ruf erworben hat, wird, deß sind wir gewiß, nicht zugeben, daß wir um des Glaubens willen unseren christlichen Kollegen nachgesetzt werden. Gestützt hierauf bitten wir kurfürstliches Ministerium des Innern unterthänigst: hochgeneigtest verfügen zu wollen, daß wir gleich allen übrigen Lehrern an dem bezeichneten Zuschuß Theil nehmen, und daß in dem in Aussicht stehenden Schulgesetz unsre Gleichstellung mit den christlichen Lehrern in jeder Beziehung ausgesprochen werde. In tiefster Demuth verharren kurfürstl. Ministerium des Innern unterthänigst Bittende." (Folgen die Unterschriften.) Eschwege, am 23. Oktober 1849. Die betreffende Stelle in der Kasselschcn Zeitung über die Kammerverhandlung lautet (Sitzung vom 1. Februar): Herr O etker berichtete für den Rechtsausschuß über ein Gesuch vier israelitischer Lehrer, die Gehaltsverbefferung der Volksschullehrer aus Staatsmitteln auch auf israelitische Lehrer auszudehnen und denselben für die verflossene Zeit entsprechende Nachzahlung zu leisten. Der Ausschuß hat über diesen Gegenstand mit dem Ministerium des Innern kommunizirt und beantragt, das Gesuch zurückzuweisen, da Schulen einer besondern Rcligionsgenossenschaft auf die den Volksschullehrern zu Theil gewordenen Vergünstigungen keinen rechtlichen Anspruch hätten. — Herr Weinzierl wünschte, daß man nicht blos den juristischen, sondern auch den vernünftigen Gesichtspunkt in's Auge fasse; israelitische Schulen seien Schulen wie andere auch, und es besteht in dieser Hinsicht kein Unterschied zwischen religiösen und politischen Gemeinden.—Herr Gräfe beantragt wegen der prinzipiellen Wichtigkeit der Frage den Druck des Berichtes. — Herr Hahndorf erklärt sich für die Ansicht des AuS-

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