Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 7 (11.2.1850)
- Date
- 1850-02-11
- Page
- Seite 92 (sequence 12)
- Language
- German
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SS Polen. Warschau, 23. Januar. (Schles. Z.) Der hiesige Oberpolizeidirektor, Generalmajor Abramowicz, macht bekannt, daß zufolge des kaiserlichen Ukases vom Jahre 1845, vom 1. Januar d. I. den polnischen Israeliten verboten ist, ihre Nationalkleidung zu tragen. Deshalb werden die betreffenden Israeliten aufgefordert, schleunigst ihre bisherige Kleidung mit der bei den christlichen Bewohnern des Königreichs allgemein üblichen zu vertauschen; diejenigen, welche auch fernerhin Bärte tragen wollen, müssen sich fortan ebenso kleiden, wie die russischen Kaufleutc. Der Anzug der russischen Kaufleute besteht aus einem langen Ueberrock, Beinkleidern, die entweder in oder über den Stiefeln getragen werden, einem Halstuche und gewöhnlichem Hute oder Mütze. Zu diesem Anzuge dürfen nicht seidene oder halbseidene Stoffe genommen werden; die Ueberröcke müssen aus Tuch bestehen. Im Sommer dürfen die Ueberröcke aus leichtem wollenen oder leinenen Stoffe gefertigt werden. Durchaus verboten ist das Tragen der Sammctkappchen, der jüdischen hohen Pelzmütze und der sogenannten Peysy, d. h. des zu beiden Seiten in Locken herabhängenden Haupthaares. Abhandlungen verschiedenen Inhalts. Kultusiveseu. (Schluß.) VI. Der sechste Differenzpunkt endlich'geht die Frage an, ob die Sprache das Gebet oder umgekehrt das Gebet die Sprache heilige, d. h. ob der Israelit in der den Meisten unverständlichen hebräischen Sprache oder in der verständlichen Muttersprache beten muffe? Die s. g. Orthodoxie, welche der von der Schrift dem Volke Israel und dem palästinensischen Lande zuerkannten Heiligkeit eine nicht blos relative, sondern absolute Geltung zuschreibt, mißt auch der hebräischen Sprache als ehemaliger Sprache dieses Landes und Volkes und insbesondere als Gefäß der göttlichen Offenbarung eine solche absolute Heiligkeit bei und glaubt daher, daß die hebräischen Klänge allein dem Gebete wirkende Kraft verleihen könnten, um die Unverständlichkeit derselben um so weniger bekümmert, als ihr überall das opus operatum genügt. Diese Ansicht entbehrt jedoch selbst auf rabbinischem Standpunkte aller Begründung; denn schon der Talmud lehrt sogar in Bezug auf die sogenannten Pflichtgebete, man dürfe in jeder verständlichen Sprache beten (vergl. Sota 32 a. 1172N t-ibsm '"■piab bra und Megilla 17 b. yano Nnvrw yiU3b bDS wie sich denn auch schon in der ältesten Zeit die Volkssprache durch das Institut des pa-nn» (Interpreten) einen Weg in den öffentlichen Gottesdienst zu bahnen wußte und in derselben mehrere, jetzt noch vorhandene (chaldäische) Gebete verfaßt, so wie bei verschiedenen Gemeinden des 14., 15. und 16. Jahrhunderts die Haphtora (sogar am Versöhnungstage) und das Buch Esther am Purimfeste unter Genehmigung der berühmtesten Rabbinen vorgetragen wurden (vergl. Zunz gottesdienstliche Vorträge f. 413). Im Uebrigen scheint es uns ganz überflüssig, erst bei den Rabbinen um die Erlaubniß zu betteln, in der Sprache zu beten, in welcher wir fühlen und denken. Wie hoch wir auch das Verstandniß des hebräischen Ausdrucks als ein Mittel, die wichtigsten religiösen Schätze uns zu erschließen, halten und wie sehr wir darum auch in der Schulordnung von 1848 auf Forterhaltung des hebräischen Unterrichts in den israelitischen Religionsschulen Bedacht nahmen; so müffen wir dennoch beim Gebete der Muttersprache entschieden den Vorzug einräumen, weil gerade hier Alles auf Innigkeit, Lebendigkeit und Unmittelbarkeit der Empfindung ankömmt, einer Solchen aber beim hebräischen Gebete selbst für den äußerst seltenen Fall, wo es verstanden wird, die zur Uebertragung erforderliche geistige Thätigkeit in hohem Grade Abbruch thut. Wenn wir daher dem Verlangen einiger Gemeinden des Landes nach Einführung eines großentheils deutschen Gottesdienstes unter Zustimmung fast aller Betheiligten willig entgegenkamen und im Entwürfe einer neuen kirchlichen Verfassung zu demselben Behufe — unter geziemender Rücksichtsnahme auf das Bestehende — auch den übrigen Gemeinden die erfordrlichen Mittel anempfehlen, so leitete uns auch hier keine moderne Laune, sondern das heilige Streben nach Wiederbelebung des kirchlichen Sinnes und nach Veredelung unsers leider so tief gesunkenen öffentlichen Kultus. Nach dieser Darlegung, die den hierländischen israelitischen Vorständen zur möglichsten Ausbreitung in den betreffenden Gemeinden zugestellt wird, überlaffen wir es getrost jedem Unbefangenen, darüber zu uttheilen, ob un-