Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 7 (11.2.1850)
- Date
- 1850-02-11
- Page
- Seite 87 (sequence 7)
- Language
- German
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87 der k. Regierung ist bis zum 20. d. M. anzuzeigen: 1) ob in ihrem Bezirke Adressen gegen die Judenemanzipation an die Kammer der Reichsräthe abgesendet wurden; 2) von wem diese Adressen angeregt und resp. gefertigt wurden; 3) ob sie von den Gemeindebehörden oder den einzelnen Gemeindeangehörigen, oder von Beiden zugleich ausgingcn; 4) welches die wahre, nicht gemachte Stimmung in ihrem Bezirke in Ansehung der Judenemanzipation überhaupt sei? — Gegenwärtiges Zirkular ist durch Eilboten bei Tag und bei Nacht weiter zu befördern. Werneck, den 17. Januar 1850. Königliches Landgericht. Angermann." —. Wallerstein hat an die Regierung durch das Kammerprasivium folgende drei Interpellationen gestellt: 1) Ist dem königl. Ministerium bekannt, daß k. Beamte ihre amtliche Autorität zur Förderung jener Agitation benutzten, welche von gewisser Seite gegen die Bestimmung der Grundrechte im Betreff der politischen Gleichheit aller Glaubensbekenntnisse gegen den darauf gestützten und von den Ministern warm vertretenen Gesetzentwurf über Emanzipation der israelitischen Glaubensgenossen gegen den zustimmcnden Beschluß der Kammer der Abgeordneten und der diesem Beschlüsse beigetretenen 91 Mitglieder der Abgeordnetenkammer hervorgerusen wurde? 2) Ist dem königl. Ministerium bekannt, daß ein königl. Landgericht sämmtliche Gemeindevorsteher seines Bezirks ohne Angabe des Grundes vorgeladen, ihnen das Unterzeichnen einer solchen Adresse Namens ihrer Gemeinde angesonnen, ihrem Wunsche, sich erst mit den Gemeindeverwaltungen benehmen zu dürfen, kein Gehör gegeben, und später gegen Gemeindeglieder, welche der abgedrungenen Adresse eine Gegenadrcsse entgegenstellen wollten, Untersuchung eingeleilet hat? 3) Ist dem königl. Ministerium bekannt, daß, während solche Adressen amtliche Unterstützung fanden, Adressen des baierischen Landvolkvereins an die Kammer der Abgeordneten bezüglich des gerechten Vollzugs des Ablösungsgesetzes und anderer das Volkswohl berührende Angelegenheiten von königl. Gensd'armen hinweggenommen wurden, daß also die Behörden und die Gensd'armerie sich zu Richtern zwischen dem Volke und den Volksvertretern in Absicht auf das Petitionsrecht aufwerfen? (Franks. I.) —. 26. Januar. Die Kammer der Reichsräthe genehmigte heute den Beschluß ihres Petitionsausschuffes, die eingegangenen Adressen gegen die Judenemanzipation dem dritten Ausschüsse, als zur Vorlage an die Kammern geeignet, zu überweisen. —. 30. Januar. „Die klerikale Partei, welche den Adressensturm gegen die Emanzipation der Israeliten heraufbeschwor, und dennoch-den Schild gegen Kammer und Ministerium zu gleicher Zeit erhoben hat, begnügt sich keineswegs mit den durch die Adressenresultate, sie geht weiter, sie will die Bevölkerung Baierns in ihren Grundvesten gegen Alles auswiegeln, was Jude und Judenthum heißt. Der Moniteur der rothesten Kirchenpartei, das Organ des Sepp, Lassaulx u. s. w. provozirt das Volk mit folgendem Aufruf: Ohne Zweifel wäre es vom größten Belang, daß genaue amtliche Erhebungen darüber vorlägen, wie viel christliche Bauern und Bürger innerhalb der letzten 10 Jahre durch die Juden auf die Gant gebracht, ausverkauft und um Haus und Hof gekommen seien; allein da solche amtliche Erhebungen nicht gemacht worden sind, und es jedenfalls Zeit und Arbeit erfordert, sie auszuführen, so könnte man vielleicht aus eine kürzere und schnellere Weise wenigstens zu einem Stück von Ueberblick kommen. Um also hiezu zu gelangen, bittet der Volksbote ihm doch aus allen Gemeinden und besonders aus den Gegenden, wo die Juden vorzugsweise ihr Wesen treiben, sobald als möglich darüber genaue und verlässige Mitthcilung zu machen, wie viel Leute in ihrem betreffenden Ort seit den letzten fünf Jahren durch die Juden auf die Gant gebracht worden sind? — Sehr wichtig wäre freilich ferner (ungefähr so wie vom Elsaß) zu erfahren, wie hoch sich die Gesammtheit der Summen beläuft, für welche in Baiern Eigenthum an die Juden hypothekarisch verpfändet ist, und umgekehrt, wie viel jüdisches Eigenthum wol (wenn überhaupt irgend 'welches) hypothekcnmäßig an Christen verpfändet ist, da die erstere Summe bereits enorm sein muß; allein solche Erhebung könnte jedenfalls nur auf amtlichem Wege durch die Regierung herausgebracht werden." —. Fragt man nun, was die baierschen Juden allem dem gegenüber thun, so lautet die Antwort: Nichts, Nichts, Nichts! Sie vertrauen auf die Güte ihrer Sache. Vielleicht daß das Uebermaß von Eifer der Gegner für unsere Glaubensgenossen Etwas wirkt: sie selbst spielen eine — traurige Rolle!