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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-02-11 · Heft 7 (11.2.1850) · p. Seite 85

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 7 (11.2.1850)
Date
1850-02-11
Page
Seite 85 (sequence 5)
Language
German
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85 meinde gehörenden Grundstücken 1847: 1094 Lhlr. 15 Sgr., 1848: 1012 Lhlr. 28 Sgr. Zinsen von denjenigen Kapitalien, welche den Schuldentilgungsfonds der Gemeinde bilden 1847: 419 Lhlr. 3 Sgr. 3 Pf., 1848: 436 Lhlr. 18 Sgr. 3 Pf. Aus der Kasse der Verwaltung der Gemeindegrundstücke 1847: 1000 Lhlr., 1848: 500 Lhlr. Rachasch-Gebühren (eine Gemeindeabgabe für Verehelichungen, von den Brautleuten zu zahlen) 1847: 413 Lhlr., 1848: 218 Lhlr. Eine gekündigte Hypothekenforderung 8000 Lhlr. Summa der Einnahmen 1847: 28,551 Lhlr. 20 Sgr. 10 Pf., 1848: 319 Lhlr. *) 21 Sgr. 7 Pf. II. Ausgaben. Gezahlte Zinsen 1847: 800 Lhlr. 15 Sgr., 1848: 877 Lhlr. 3 Sgr. 1 Pf. Alle übrigen Ausgaben für Gehalte, Pensionen, Wohlthatigkeitsanstalten und Zuschuß zu der Synagogenkasse betragen, inkl. der eben angeführten Zinsen 1847: 28,355 Lhlr. 24 Sgr. 10 Pf., 1848: 31,715 Lhlr. 2 Sgr. 8 Pf. Das Kapitalvermögen der Gemeinde betrug 1847: 30,984 Lhlr. 15 Sgr. 3 Pf., 1848: 28,620 Lhlr. 23 Sgr. 3 Pf. Der Schuldentilgungsfonds 12,018 Lhlr. 10 Sgr. Die Beerdigungsanstalt lieferte eine Einnahme von 1847: 3505 Lhlr. 12 Sgr. 10 Pf., 1848: 3368 Lhlr. 5 Pf. Nach Deckung der Ausgaben blieb noch in beiden Jahren ein Bestand von circa 192 Lhlr. und 391 Lhlr. Die Synagogenkasse lieferte in den beiden Jahren 2261 Lhlr. und 2225 Lhlr. Einnahme, welche völlig durch die Ausgaben verzehrt wurde. Die Lehranstalten der Gemeinde lieferten eine Einnahme 1847: 8348 Thlr. und 7112 Thlr. und ließen in beiden Jahren einen Bestand von 929 Lhlr. und 320 Thlr. Die Armenkommission hatte 7961 Thlr. und 8174 Thlr., und ließ ult. 1848 einen Bestand von 485 Thlr. An Unterstützung für durchreisende Arme wurden in beiden Jahren 1529 und 1374 Lhlr. verausgabt. Die Krankenverpflegungsanstalt hatte in beiden Jahren eine Einnahme von 11,057 und 9533 Thlr., welche durch die Ausgaben völlig verzehrt wurden. Es wurden in dieser Anstalt verpflegt 1847 326 Kranke in 11,236 Verpflegungstagen; 1848 298 Kranke in 10,544 Veryflegungstagen. Die A lterverpflegungsanstalt hatte Einnahme 1847 *) Ist augenscheinlich ein Druckfehler im Original und soll wol heißen 31,568 Thlr. Der Korrekt. 4229 Lhlr.; 1848 3964 Thlr., und nach Deckung der Ausgaben von beiden Jahren einen Bestand von 722 Lhlr. und 858 Thlr. Potsdam, 29. Januar. (Voss. Ztg.) Heute Nachmittag drei Uhr ist in der hiesigen Synagoge eine zum Judenthum übergetretene Christin von dem deutsch predigenden Rabbiner mit einem jüdischen Taufnamen nach dem israelitischen Ritus kopulirt worden. Ein zweiter Fall dieser Art steht bevor. Aus dem Posenschen, 3. Februar. (Privatmitth.) Die Ereignisse der Jahre 1848 und 1849 haben auf die gesammte Menschheit sehr stark eingewirkt; sie haben das Bewußtsein der wahren Menschenwürde hervorgerufen und tief begründet. Das Volk ist sich seiner Macht und Würde bewußt geworden. Dieses Bewußtsein seiner Macht kann aber gar leicht in Willkür ausarten, wenn es nichtgehörig geleitet wird. Dies darf etwa nicht dadurch geschehen, daß man das Volk seiner errungenen Volkswürde und Volksmacht beraubet, nein, man muß demselben im Gegentheil seiner Würde Erwähnung thun, jedoch auf eine solche Weise, daß in ihm ein Ehrgefühl erweckt werde, um dieselbe nicht zu mißbrauchen. Dies muß das Werk der geistigen Volksbelehrung sein. Die Volkslehrer haben den schönen Beruf, ihre Gemeinden in ihrer Menschenwürde zu heben, ihnen auf klare Weise darzuthun und tief einzuprägen, daß sie Geschöpfe, im Ebenbilde Gottes geschaffen, sind, der ihnen Eigenschaften und Kräfte von den Seinen mitgetheilt. Soll der Volkslehrer dies ihm vorgesteckte Ziel erreichen, so muß er vor Allem Charakterstärke besitzen, ja dies ist eine Haupttugend eines Geistlichen. Was nützen alle talmudischen und wissenschaftlichen Kenntnisse, wenn der Geistliche nicht charakterfest, gesinnungstüchtig ist, wenn Makel des Eigennutzes und der Geldgier auf ihm lasten. Man möchte glauben, Geistliche können derartige Fehler nicht haben, aber es ist leider, so auch in unserer Provinz, der Fall. Da giebt es noch Volkslehrer, welche eine schmutzige Geldgier haben und sich, um ihre Habsucht zu befriedigen, vor dem Volke Blößen geben. Hier ein Beispiel von vielen. Unseren Lesern wird es allbekannt sein, daß diejenigen, welche im Talmudstudium weit eingedrungen sind, mit einem Diplome der „Moreinu" genannt, beehrt werden. In vielen Gegenden wird dieses Di-

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