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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-02-04 · Heft 6 (4.2.1850) · p. Seite 75

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 6 (4.2.1850)
Date
1850-02-04
Page
Seite 75 (sequence 7)
Language
German
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75 Schwerin, dargestellt vom israelitischen Oberrathe," gedruckt verbreitet worden. Wir geben hier, da das Schriftchen interessirt, ohne wahrscheinlich in den Buchhandel! zu kommen, den Haupttheil desselben, nämlich den, welcher die Differenzpunkte selbst bespricht. I. Der erste der genannten Differenzpunkte betrifft die Frage, ob das Judenthum seinen Bekennern gestatte oder gar die Pflicht auferlege, vom göttlichen Richterstuhle Rache und Vernichtung gegen Feinde und Ketzer zu erflehen? Die s. g. Orthodoxie behauptet: der Israelit sei verpflichtet, derartige Gebete, namentlich als herkömmliche liturgische Bestandtheile zu sprechen, während nach unserer religiösen Ueberzeugung solche Gebete als unsittlich, als wahrer Hohn auf die biblischen Geb'ote, sich nicht zu rachen, auch den heidnischen Fremdling zu lieben, betrachtet werden muffen und das ewig lebendige Wort Gottes höher zu stellen ist, als jener Ausspruch des von der s. g. Orthodoxie, wie sie vorgiebt, in allen seinen' Theilen anerkannten Schulchan Acuch (vergl. Jore Dea 158, 2), welcher den Götzendiener oder einen Israeliten, der in trotziger (grundsätzlicher) Weise verbotene Speisen genießt, oder, ein aus Wolle und Linnen zusammengesetztes Kleid tragt oder sonst irgend eine Sünde begeht (z. B. den Bart sich abrasieen statt abzwicken läßt), geradezu für vogelfrei erklärt. Es sei ferne von uns, um solcher Auswüchse willen, wovon keine Religion im Verlaufe ihrer Entwickelung verschont blieb und deren z. B. das kanonische Recht in seinen Bestimmungen hinsichtlich der Häretiker gleichfalls genug aufzuzählen hat, mit Geringschätzung aus die geschichtlichen Bildungen des Judentbums zu blicken, die uns auch des Guten und Herrlichen so viel überliefert und, wie jedem Eingeweihten bekannt, neben den starren und ausschließenden Elementen zugleich auch flüssige, aus dem Borne der geoffenbarten Goiteslehre geschöpfte Elemente besitzen, so daß dieselbe talmudische Lehre, die einerseits jene intoleranten Grundsätze predigt, andererseits wieder einschärft: „Was du dir nicht zugefügt wünschest, das thue auch Anderen nicht! Auch auf die Benediktion eines Götzendieners sprich Amen; denn sein Herz ist auf das höchste Wesen gerichtet (vergl. Talmud Jeruschalmi Berachot 336)! du sollst auch dem Heiden in der Armuth beistehen und ferner seine Todten beerdigen helfen!" Wir wissen aber die Spreu vom Warzen zu sondern, und halten uns nicht blos für berechtigt, sondern für verpflichtet, jene wegzuwerfen und diesen zu behalten. Es kann uns ferner noch weit weniger in den Sinn kommen, unsere bedrängten Voreltern, die unter unsäglichem Drucke Rachegebete gegen ihre Dränger ausstießen, darum verurtheiten zu wollen oder auch nur der tiefsten Bewunderung und Dankbarkeit, die jeder treue Israelit ihrem Märtyrerthum zollen wird, für unwürdig zu halten; allein wie kann uns zugemuthet werden, das zu beten, was wir nur im Munde unglücklicher Schlachtopfer verzeihlich finden können? Der Oberrath betrachtete es daher gewiß mit gutem Grunde als eine heilige Obliegenheit, die in der herkömmlichen Agende befindliche Stelle: „Vater, König! räche vor unseren Augen das unschuldig vergossene Blut deiner Knechte!" zu streichen und ferner der im täglichen Gebete vorkommenden Benediktion (?), welche lautet: „Es mögen die Lästerer hoffnungslos bleiben, die Frevler augenblicklich zu Grunde gehen und sämmtlich ausgerottet, die Uebermüthigen getilgt und von dir in unseren Tagen noch unterjocht werden. Gelobt seiest du Gott, der die Feinde zermalmt und die Uebermüthigen beugt!" in Uebereinstimmung sogar mit der talmudischen Lehre, man solle für die Vertilgung der Sünden, nicht aber der Sünder beten, und analog einem Passus in derGebetsocdnung für die höchsten Festtage (vergl. Vorbericht zur Synagogenordnung von 1843 S. 10) folgende Fassung zu geben: „Es möge der Frevel hoffnungslos bleiben, die Bosheit augenblicklich zu Grunde gehen und ausgerottet, der Uebermuth getilgt und in unseren Tagen noch gebeugt werden. Gelobt seiest du Gott, der die Feindschaft zermalmt und den Uebermuth beugt!" Da, wo jener Fanatismus herrscht, der ein Mitglied der hiesigen jüdischen Dissidenten zur Abfassung eines Gebets antcieb, worin Gott um Sendung eines Engels, der dem Ketzer N. N. das Gedärme aus dem Leibe träte, angerufen wird, kann die heftige Opposition gegen eine solche Anordnung freilich nicht auffallen; gewiß aber sollte man deren vollkommene Billigung wenigstens von Seiten solcher Männer erwarten dürfen, welche, wenn auch dem Alten noch so eifrig anhängend, die religiöse Unduldsamkeit doch längst aus ihrem Herzen verbannt haben und nicht selten schon um ihrer eigenen Kinder willen vor dem Gedanken an die wirkliche Erhörung ihrer mechanisch gesprochenen Verfluchungsgebete zurückschaudern müssen.

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