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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-02-04 · Heft 6 (4.2.1850) · p. Seite 72

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 6 (4.2.1850)
Date
1850-02-04
Page
Seite 72 (sequence 4)
Language
German
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72 Krakau, 13. Januar. Um den Stand der für die hiesige Judenschaft so wichtigen Angelegenheit der Uebersiedelung aus dem Judenviertel, Kasimierz, zu beurtheilen, theilen wir einen Artikel aus dem „Lloyd" mit: '„Gestern begab sich eine Deputation der hiesigen Bürgerschaft nach Wien, um Sr. Maj. in Betreff der Beschränkung der Israeliten in Ausübung ihres Handels und ihrer Gewerbe auf die Kasimirvorstadt eine Adresse zu überreichen. Das Handelsgremium wird in dieser Deputation von den Herren Kirchmayer, Höltzel und Anton Schwarz, die Handwerksklasse von den Herren Karl Hoffmann und Friedrich Friedlein vertreten. Vor Abreise dieser Deputation veranstalteten die Zünfte einen feierlichen Gottesdienst in der Marienkirche, um einen günstigen Erfolg dieser Sendung zu erflehen; dem Gottesdienste wohnten fast alle Mitglieder des Handelsgremiums wie auch der Handwerkerinnung mir ihren Familien bei. Dieses Faktum, bemerkt die „Czas", kann als Beweis dienen, wie sehr die gesammte Bürgerschaft sich in der Angelegenheit der Israeliten interessirt und wie sehr sie das allgemeine Wohl der Stadt von dem Erfolge ihrer Sendung bedingt glaubt. Wir müssen daher, sagt die „Czas", Herrn Kirchmayer danken, daß er sich endlich auf die dringende Bitte der Bürgerschaft bewegen ließ, ihr diesen Dienst zu erweisen und sich dieser Deputation anzuschließen, auf der die Hoffnungen eines bedeutenden Theiles der Einwohner unserer Stadt beruhen." Sollte Jemand zweifelhaft sein, was diese Deputation erwirken soll, so giebt ihm der folgende Artikel Aufschluß: Am 13. d. M. ist von Krakau eine Deputation des Handelsstandes mit einer Adresse nach Wien abgegangen, um das bekannte Verfahren des Stadtrathes wegen Sperrung einiger Verkaufsgewölbe der Juden zu rechtfertigen, und die Nothwendigkeit dieses Schrittes zu begründen. Wien, 18. Januar. Zum ersten Mal ist kürzlich einem Israeliten in Wien das Bürgerrecht erthcilt worden. — Die Bevölkerung derWojwodina betragt nach der „Serdsko Nov." 449,700 griechisch nicht unirte Serben, 182,000 katholische Serben, 41,000 Juden, 244,000 Rumänen, 277,000 Deutsche, 112,000 Ungarn und 34,250 Böhmen, Slovaken und Ruthenen. Wien, 21. Januar. Der Brcsl. Ztg. wird geschrieben: Die Judenemanzipation stößt in sehr vielen l Gegenden auf die hartnäckigsten Schwierigkeiten, deren Ueberwindung oft ohne Gefährdung bestehender und vertragsmäßiger Rechte gar nicht denkbar ist. Die Provinz Steiermark hat das Privilegium, daß kein Jude sich daselbst ansiedeln dürfe, durch eine beträchtliche, an die kaiserliche Regierung Ferdinands gezahlte Summe rechtlich erworben und mithin ist die Geltung des bezüglichen Paragraphen der Reichsverfassung im Kronlande Steiermark nur im Wege der Entschädigung möglich. Es handelt sich jetzt, ob diese Entschädigung vom Staate oder von der Judenschaft, die von dem steiermärkischen Heimathsrechte prositiren will, aufzuerlegcn komme. Prag, 19. Januar. (Brest. Z.) Vor einigen Tagen reiste eine Deputation von hier nach Wien ab, um beim Ministerium die endliche Einverleibung der bisher ganz separat verwalteten Judenstadt (Prags fünftes Hauptviertel) mit der Stadtgemeinde zu bewerkstelligen. Bereits haben mehrere jüdische Kaufleute in den bevölkertsten Gassen der Stadt Laden eröffnet und es ist trotz der Schwarzseherei der Judenfeinde nicht zu den geringsten Exzessen gekommen. Aus Siebenbürgen, 2. Januar. Der „Siebend. Bote" meldet, daß unter 49 Juden, welche in den drei ersten Tagen des Januar nach Hermannstadt gekommen, sieben sich als Branntweinbrenner meldeten. Das genannte Journal giebt das Anstedclungsrecht der Juden im Sachsenlande zwar zu, aber nur, wenn sie ein Handwerk treiben oder den Pflug ergreifen. Brody, 3. Januar. Aus Brody wird dem „Const. Bl." über die Vergiftung des lemberger Rabbiners Kohn nachträglich geschrieben: Alle deshalb Angeschuldigten sind freigelassen worden, und auch der mit den schwersten Jnzichten Behaftete, ein Goldschmied, wurde ob instantia freigesprochen. Das Strafgericht verurtheilte ihn Anfangs zu einer zehnjährigen Zuchthausstrafe; das Appellationsgericht aber hob dieses Urtheil auf. Gattin und Kinder des sel. Kohn siechen an den Folgen des Giftes dahin. Man hofft, daß die Untersuchungsakten veröffentlicht werden. Boskotvitz, 10. Januar. Die Organisirung der neuen politischen Behörden hatte hier bereits eine lo-

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