Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 5 (28.1.1850)
- Date
- 1850-01-28
- Page
- Seite 60 (sequence 8)
- Language
- German
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60 beendete Revolution sich verschafften Gewinn der einzelnen Individuen, — die Repartition unter sich, ohne Entscheidung des Armeekommandos, zu veranlassen. Zur Exekution der Gemeinden wird die militärische Mitwirkung nicht versagt werden. Der Rückstand jeder Rate ist noch mit einer besonder» Strafe von 5000 Fl. zu belegen. — Die Reichszeitung bemerkt zu diesen Maßregeln: Auf eine Inkonsequenz müssen wir aufmerksam machen. Wie kann man die Repartition auf einzelne Individuen den Vorstehern von Gemeinden überlassen, welche „durch schlechte Gesinnung und schändliche Handlungsweise die Revolution befördert haben?" Ist da nicht zu befürchten, daß solche staatsgefährlichen Gemeinden gerade die Bestgesinnten am Höchsten belasten und ihre gleichgesinnten Brüder mit möglichster Schonung behandeln würden? Was ihnen um so eher möglich gemacht wird, da keine Gesuche Einzelner an das löbliche Militärkommando gelangen dürfen. Man hat berechnet, daß, wenn man sämmtliche 38 Millionen Bewohner der Monarchie mit einer Steuer belegen würde, die verhältnißmäßig so groß wäre, wie die Strafkontribution der Israeliten in Ungarn, man beinahe die österreichische Staatsschuld damit tilgen könnte. —. Um so unverzeihlicher und lächerlicher ist es, wenn der „Lloyd" die Aufhebung der „Judengemeinden" verlangt. Während man den Juden noch immer eine Ausnahmsstellung zuweist, während in einem, vom Gott des Krieges so schrecklich durchfurchten Lande, wie Ungarn, es überall zu helfen und zu besiern gilt, während die aus eigenen Mitteln zu bestreitenden Kultuskosten und die selbstständig zu ordnenden Kultusangelegenheiten, Unterricht und Armenwesen dort die höchsten Anstrengungen erfordern: will man leichtsinnnig den Bestand der Gemeinden beseitigen. Um die Schwäche der gegnerischen Argumente zu zeigen, stellen wir den Artikel hierher: „Während man in ganz Europa dahin strebt, die Sonderung, welche noch hie und da in sozialer Beziehung zwischen Christen und Israeliten bestehen, aufzuheben, und Letztere allenthalben die Hand dazu bieten, was vorzüglich durch Aufhebung der im barbarischen Mittelalter entstandenen Judengemeinden bewerkstelligt wird, scheinen die pesther Israeliten, oder wenigstens diejenigen, die an der Spitze der „Gemeinde" stehen, nicht von gleichem löblichen Geiste beseelt zu sein. Vielmehr machen sie soeben, trotz dem mißlichen' Kassezustand der Gemeinde, Anstalten, den sogenannten Vorstand zu ergänzen oder zu restauriren, und es ist drollig zu sehen, wie sich bei dieser Gelegenheit eine gewisse Aemtersucht kundgiebt; da werden alle möglichen kleinen Jntriguen und Kniffe angewendet, als gälte es eine der einträglichsten Stellen zu erhaschen, und dennoch kann man annehmen, daß für diese Herren kein weiterer Vortheil dabei herausschaut, als ein Bischen die Obrigkeit spielen zu können. Aberder Zeitgeist hat sich schon längst gegen dergleichen Sonderungen und Unterordnungen ausgesprochen; der Jude soll nicht mehr Obrigkeiten haben, als der Christ, und wenn er sich diese selbst schafft, so ist er seinen Glaubensgenossen gegenüber um so unverantwortlicher. Blos um die Kirchenangelegenheiten zu bestreiten, wäre eine solche Judengemeinde noch zuläßlich, aber sie mische sich nicht in andere Dinge. Wären in Pesth und Ungarn keine Judengemeinden gewesen, so hätte sie unmöglich eine solche solidarische Strafe treffen können, wie in neuester Zeit über sie verhängt wurde. Darum ist es wünschenswerth, daß die Judengemeinden aufgehoben. A.d vocem „Judengemeinden und solidarische Strafe" bemerke ich, daß soeben die pesther Judengemeinde abermals eine Mahnung erhalten habe, einen Theil ihrer Brandschatzung binnen einigen Tagen zu erlegen." Frankreich. Paris, 13. Januar. Die neuerdings sich häufenden Vorgänge, welche auf eine Beschränkung und Verletzung der Gewissensfreiheit, die seit 1830 so vollständig zur Geltung gekommen, deuten, die Absetzung israelitischer Professoren, blos weil sie Israeliten sind, die Demission des israelitischen Konsistoriums, deren eigentliche Ursache bis jetzt noch verborgen ist, wie es scheint aber in einer Begünstigung der jüdisch-elsassischen Orthodoxie liegt, haben bereits ein Echo auf der Tribüne gefunden, aber allerdings ein schwaches Echo. Bekanntlich wird jetzt das Unterrichtsgesetz in der Nationalversammlung diskutirt. Unsere Leser wissen, wie der ursprüngliche Entwurf die Israeliten ganz mit Stillschweigen überging, welche Anstrengungen es kostete, auch israelitische Vertreter in die Schulräthe des Entwurfs hineinzubekommen. Jetzt scheint der Entwurf sie wieder herausgeworfen zu haben. Wenig-