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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-01-28 · Heft 5 (28.1.1850) · p. Seite 56

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 5 (28.1.1850)
Date
1850-01-28
Page
Seite 56 (sequence 4)
Language
German
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56 einen Augenblick auf die Verhandlungen unserer Volkskammer zurückzugehen, nur in Bezug auf jenen Punkt, der in Ihrem vielgelesenen Blatte kaum berichtet war, ich meine den religiösen. Nachdem der Talmud in die Debatte gezogen und bindend für jeden Juden dargestellt wurde, folgerte man daraus, die jüdische Religion sei eine unsittliche, sie gestatte den Christen zu betrügen und was dergleichen Schlüsse mehr waren, ja Herr vr. Sepp ging sogar so weit, Joseph als schlauen Minister darzustellen und daraus zu folgern, wir könnten bald noch in Baiern ein Solches bekommen. Während auf diese Weise unsere heilige Religion von Seite der Mehrzahl der katholischen Geistlichen, wie Domprobst Allioli, Schmitt und Passono, angegriffen wurde, trat unser Herr Rabbiner mit einer Erklärung vor die Kammer, welche der Herr Präsident auch verlas und die sichtlich einen guten Eindruck machte, durch welche die Angriffe würdig zurückgewiesen wurden und ausgesprochen wird, „daß wir jede in Beziehung der Sittlichkeit zweideutige Stelle im Talmud verwerfen. Der Herr Rabbiner hat für den Fall, daß diese Angriffe in der Reichsrathskammer wiederholt würden, obenerwähnte Erklärung durch Zirkularschreiben an alle Rabbiner Baierns zur Unterschrift ergehen lassen. Wie zu erwarten, werden sich alle Rabbiner derselben anschließen. Ich lege Ihnen das Rundschreiben zum beliebigen Gebrauche bei. In dieser Erklärung, in welcher ausgesprochen wird, daß nur die Bestimmungen hinsichtlich des Zeremonialgesetzes bindende Kraft für den talmudgläubigen Israeliten haben, heißt es unter Anderm: „Und nur auf diese Zeremonieen bezieht sich die Tradition und nur bezüglich dieser kommen Meinungsverschiedenheiten der Talmudisten und Rabbiner vor. Hinsichtlich der göttlichen Moral lehre abergiebt es weder Meinungsverschiedenheit, noch traditionelle Ueberlieferung. Diese ist klar und deutlich in Mose und in dm Propheten ausgesprochen, und ich habe den Muth es auszusprechen, daß so wie die mosaische Religion die Mutter der christlichen überhaupt ist, so ist auch die mosaische Moral und Sittenlehre die Mutter der christlichen. Die bekannte Antwort des Stifters der christlichen Religion, welche er den jüdischen Pharisäern gab: „Du sollst Gott lieben über Alles und deinen Nächsten wie dich selbst," wo anders hat er sie entnommen als aus Mose? 5 Buch Kap. 6 B. 5." An einer andern Stelle heißt es: „Man gehe übrigens in unsere Schulen, und überzeuge sich, wie und was da unterrichtet wird, ob in unseren Religionsbüchern ein einziges gehässiges Wort gegen andere Glaubensgenossen vorkomme, geschweige denn die entfernteste Andeutung, daß die Gebote der Liebe, des Wohlwollens, der Barmherzigkeit, der Rechtschaffenheit, der Treue und der Redlichkeit gegen Bekenner anderer Konfessionen nicht ebenso streng zu beobachten seien, als gegen Israeliten, ob nicht das göttliche Gebot der Nächstenliebe als oberster Grundsatz der Sittenlehre angegeben und ob nicht unter dem Worte„Nächster" jeder Mensch zu verstehen sei? Man rufe jedes beliebige Kind aus unseren Schulen und frage es, was es unter Nebenmensch verstehe, ob Juden oder jeden Menschen? Und wenn das Kind im Sinne unserer Gegner antwortet, dann falle der von der königlichen Staatsregierung eingebrachte Gesetzentwurf." Das Zirkulärschreiben lautet: „Aus den Zeitungen haben Sie gewiß ersehen, daß ich — im Interesse unserer heiligen Religion und deren Bekenner — am 13. d. eine Erklärung an die hohe Kammer der Abgeordneten abgab, welche sich zur Aufgabe machte, die Beschuldigungen gegen den Talmud und gegen unsere Morallehre zu widerlegen. — Ob nun dieser Gegenstand auch in der hohen Kammer der Reichsräthe, zum Nachtheil unserer zu hoffenden Emanzipation, in die Debatte gezogen werden wird, kann natürlich im Voraus Niemand wissen, so wie umgekehrt die Möglichkeit Jeder zugestehen muß. Und für diesen eventuellen Fall möchte ich Sie bitten, Ihren nicht zu bezweifelnden Beitritt zu meiner Erklärung, innerhalb 8 Tagen, mir schriftlich mittheilen zu wollen. — Ich stelle dieses Ansuchen an alle unsere Herren Kollegen, um nöthigenfalls bei der hohen Kammer der Reichsräthe von dem wirklichen Beitritt aller baierischen Rabbiner Gebrauch machen zu können. Den Schluß meiner obengenannten Erklärung, auf den hier Alles ankommt, — denn das Vorhergehende bezieht sich mehr auf einzelne Aeußerungen von einigen Kammermitgliedern — setze ich Ihnen hiemit zu allem Ueberfluffe bei. Er lautet: „Indessen, da nach dem leider bei der in Rede stehenden Debatte so vielfach Gehörten ein so großes

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