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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-01-21 · Heft 4 (21.1.1850) · p. Seite 42

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 4 (21.1.1850)
Date
1850-01-21
Page
Seite 42 (sequence 2)
Language
German
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München» 4. Januar. Auf Betreiben des extremen Theils der, ultramontanen Partei sind aus ungefähr 150 altbairische LandgemeindenAdressen gegen unbedingte Emanzipation der Juden eingelaufen, die indessen in einer Art und Weise abgefaßt sind, daß man glauben möchte, sie stammen aus der finstersten Zeit früherer Jahrhunderte; wo Ketzer, Juden und Scharfrichter gleichmäßig behandelt wurden. Da viele dieser Adressen die gröblichsten Beleidigungen gegen die zweite Kammer wie das Ministerium enthalten, weil diese den Gesetzentwurf annnahmen und respektive einbrachten, so wird man sich kaum damit begnügen können, diese Adressen zu den Akten zu legen, vielmehr wird die Einleitung einer Untersuchung wahrscheinlich nothwendig erscheinen. München, 10. Januar. Der Volksbote zählt jetzt 266 Adressen gegen die Emanzipation der Israeliten; außer diesen sind eine Menge Solcher nicht gerechnet, die direkt an die Kammer der Reichsräthe, nicht aber an das Parteiblatt Übermacht wurden. Frankfurt am Main, 10. Januar. (Privatmitth.) Allerdings hat die Strömung des Jahres 1848 wieder umgekehrt, und führt Alles nach und nach wieder in das alte Bett — aber ganz doch nicht! Jedenfalls hat es eine hohe Bedeutung gewonnen, daß die Juden doch gezeigt haben, sie hätten eine selbstständige Meinung, und wären durchaus nicht die Feiglinge und schweigsamen Kriecher, als welche sie in den höheren Kreisen immer galten. Auf dem Schlachtfelde, in den Parlamentern, in den Vereinen, in den Volksversammlungen haben sie bewährt, daß sie den Muth ihrer Ueberzeugung besitzen, stehe dies« Ueberzeugung auf der Seite des Konservatismus oder der Revolution. Man wird sie daher in Zukunft von oben her doch nicht wie die faulen Hölzer hinwerfen, die liegen, wohin man sie schleudert. Hoher Senat hat dies auch hinlänglich gezeigt. In seinem Erlaß wegen Auflösung der Konstituante und Berufung einer gesetzgebenden Versammlung sagte er ausdrücklich: „Wir verkünden hiermit: I. Die gesetzgebende Versammlung wird hiermit nach Maßgabe des Art. 14 der Konstitutionsergänzungsakte auf Montag den 21. Januar 1850, Vormittags 10 Uhr, zusammenberufen. II. Die Wahlen sind sofort in der Stadt und auf dem Lande nach Maßgabe des Art. 11 der Konstitutionsergänzungsakte, der Gesetze vom 3. Juni 1823 und 24. Mai 1842 und des oben Angeführten, wonach alle Bürger in Stadt und Land, ohne Unterschied des Religionsbekenntnisses gleichberechtigt sind zu wählen und gewählt zu werden, anzuordnen." Also das Wahlrecht hat er doch den Juden nicht entziehen wollen. Ob er später einen Schritt weiter gehen werde, so wie die Reaktion immer mehr gedeiht, kann man jetzt weder wissen, noch absehen. Als eine weitere Notiz fügen wir Folgendes aus einem hiesigen Blatte hinzu: „Die liberale konservative Partei hat unterdessen ihre Kandidaten aus den drei Bürgerklassen für das Wahlkolleg der 75er bekannt gemacht. Es befinden sich darunter auch mehrere Juden, allein doch weit weniger, und namentlich aus dem Handelsstande, als man erwartete. Es unterliegt kaum einer Frage, daß sich nur eine geringe Zahl Bürger an den Wahlen für die gesetzgebende Versammlung betheiligen werde, denn selbst viele Nichtdemokraten wollen nicht abstimmen." Oesterreichischer Kaiferstaat. Pesth, 2. Januar. Die Vorstände der israelitischen Gemeinden in Ungarn haben ihre Glaubensgenossen neuerlich ermahnt, sich des Ankaufs der kleinen Silbermünzen zu enthalten, weil dieser Wucher ausschließlich den Juden zur Last gelegt wird, und zu mancherlei Verdächtigungen Anlaß geben dürfte. —. Von dem F.Z.M. Baron v. Haynau ist an den Vorstand der pesther Genossenschaft der reformirten Juden eine Aufforderung ergangen, auch ihr Schärflein zur Unterstützung für die verwundeten Krieger beizutragen, und zu diesem Zwecke liegt ein Subskriptionsbogen auf. —. Die Gesuche mehrerer Israeliten in Preßburg um grundbücherliche Ueberschreibung ihrer bisher nur pfandweise besessener Häuser wurde mit der Weisung, sich die Perennalität zu verschaffen, genehmigt. Pesth, 8. Januar. (Privatmitth.) Welche eigenthümliche Stellung nimmt doch das Judenthum, namentlich im österreichischen Kaiserstaate, ein? Die hiesigen Blätter berichten über ein neues Stück, das aufgeführt werden solle, Anya ös vetelytärsnö; da

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