Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 4 (21.1.1850)
- Date
- 1850-01-21
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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XIV. Jahrgang No. 4. Allgemeine Zeitung -es Zu-enthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Verlag von Dr. Ludwig Philippfon, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. zu Leipzig. Leipzig, den 21. Januar 1850. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 221/2 Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sächs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, München, München, Frankfurt am Main. Oesterreichischer Kaiser st aat: Pesth, Pesth, Sandec, Brody, Wien, aus dem südlichen Ungarn, Papa. Frankreich: Paris, Paris. Amerika: Jamaika, Boston, New-Uork. Rußland: aus Litthauen. Abhandlungen verschiedenen Inhalts: Einige Details über die Juden auf der Küste von Malabar. Belletristisches: Erzählungen eines Großonkels. (Fortsetzung.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 10. Januar. Die hiesigen Blätter enthalten folgende Bemerkung: Der Rechtskonsulent der hiesigen jüdischen Gemeinde, Dr. Rubo, hat von dem neuen Borstande der Letztem seine Demission erhalten, ist jedoch dagegen klagbar geworden, weil er zeitlebens zu diesem Posten engagirt sei. Es kann dabei hinzugefügt werden, daß der gegenwärtige Riß in der hiesigen jüdischen Gemeinde, deren frühere Einigkeit unter den religiösen Streitigkeiten der jüngsten Vergangenheit um so bemerkenswerther war, bereits so tief gegangen ist, daß man von mehreren Seiten eine völlige Auflösung in Aussicht stellt. —. So weit ist «8 gekommen! So weit führt es stets der Absolutismus der Gemeindevorstände! Hätte der frühere berliner Gemeindevorstand zur rechten Zeit vermöge eines angemessenen Gemeindestatuts, vermittelst einer brauchbaren Gemeindeverfassung der sich entwickelnden Gemeinde Raum gegeben, sich verlautbar zu machen und für ihre verschiedenen Bedürfnisse zu sorgen, hätte er nicht stets auf das Judenreglement von Anno 97 sich gesteift, das für 300 Familien berechnet war, hätte er nicht alle innere Freiheit der Gemeinde durch seine Autokratie unterdrückt — es wäre keine Fäulniß in den Körper gekommen, die nun Alles zur Verwesung bringt. Hätte der frühere berliner Vorstand durch gemeinnützige Unternehmen den Sinn für Gemeinsamkeit geweckt und genährt — wir erinnern an das mehr als traurige Benehmen desselben in der Fakultätsangelegenheit — es würde jetzt nicht die Säule auf sein Grab gestellt werden müssen: was Du verdient hast, ist Dir geworden! — Für Herrn Dr. Rubo ist es freilich sehr ehrenhaft, Klage zu führen, um in einem Posten zu bleiben, wo man ihn nicht mehr haben will. Haben aber die früheren Vorsteher das Recht gehabt, der Gemeinde aufzubürden, was sie nicht mehr brauchen kann, was überhaupt stets störend gewirkt hat? In der Geschichte des neuern Judenthums spielt der frühere berliner Vorstand eine nicht beneidenswerthe Rolle, und für seine Gemeinde? „Zahlt auf seine Thaten Und was er gewollt, und was ihm gerathen?" Synagoge, Schule, Seminar! Vae, vae!