Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 2 (7.1.1850)
- Date
- 1850-01-07
- Page
- Seite 27 (sequence 11)
- Language
- German
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- Mohel 1× ep/1006163
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27 fj Der Beschneider (Mohel) am Tage der Beschneidung. g) Der Ehemann, dessen Frau zum erstenmal nach dem Wochenbette die Synagoge besucht. §. 6. Wenn mehr Berechtigte, als disponible betreffende Funktionen vorhanden sind, so entscheidet der Rims, und supplementarisch das Loos über den Vorrang. K. 7. Wer die Ausnahmsberechtigung zu Ehrenfunktionen nach diesem Reglement beansprucht, hat dieses dem Gemeindediener mindestens Tags vorher anzuzeigen. Mino ritäts gutacht en. §. 4. Jedes männliche Mitglied, welches das 21. Jahr vollendet hat, im Vollbesitz der bürgerlichen Rechte sich befindet und wenigstens ein halbes Jahr Mitglied der Gemeinde ist (§. 2), hat Stimm- und Wahlrecht in allen Gemeindeangelegenheiten, insofern es nicht aus öffentlichen Armenmitteln Unterstützung bezieht. Dasselbe Recht steht den selbstständigen Frauen zu, jedoch müssen sich diese durch einen Stimmberechtigten vertreten lassen. K. 14. Beitragspflichtig sind sämmtliche volljährige Gemeindemitglieder, mit Ausnahme der im elterlichen Geschäfte thätigen, weder daran betheiligten noch in festem Gehalte stehenden Söhne. Ferner sind diejenigen, welche im Gesindedienst stehen, oder aus öffentlichen Armenmitteln Unterstützung beziehen, nicht als beitragspflichtig za betrachten. H. 24. Wegfall des §. §. 37. Wegfall des §. §. 56. Jeder kann sich durch einen andern Stimmberechtigten vertreten lassen; doch darf Keiner mehr wie Einen vertreten. Die Beschlüsse der Generalversammlung sind für die Abwesenden verbindlich. §. 78. Streichung des Artikels e. §. 106. Zu einer Abänderung der Statuten bedarf es der Theitnahme von 2/3 der Stimmberechtigten an der zu diesem Ende anzuberamnenden Generalversammlung und der Zustimmung von ^/4 der Anwesenden. Rabbinische Sprichwörter. (Fortsetzung aus No. 42. 43. 44. 45. 51. v. I. No. 1. d. I.) Im Sinne dieser göttlichen Vergeltung sprechen es die Talmudisten aus, was so häufig in den Psalmen und Sprüchw. Schelom. ausgedrückt ist, daß die böse That oft genug in ihren Folgen gerade den Urheber der That, statt unschuldige Menschen trifft. rrTOü 2">bmm*1 yrra bttpra „der Pfeilschmied wird oft von seinem eigenen Pfeile getödtet, mit seiner Hände Werk wird er bezahlt" (Pesach. 28, 1.); oder: „der Schmied, der an seinem Amboß sitzt, wird oft von seiner Hände eignem Werk bezahlt" (das.). Jndeß wissen sie, daß nicht die Strafe stets der bösen That auf den Fuß folgt; ja, sie sehen die Geschicke des Menschen so an, daß Gott ihm öfter Warnungen zukommen läßt, bevor er das Gericht ergehen laßt, pa rnni fcpsnan 82 8in 7m wnpsrr, „Gott," sagen sie, „kommt nicht mit überlegener Gewalt zu Gericht mit seinen Geschöpfen" (Ab. sor. 3, 2.). Um so mehr verwarnen sie den Frevler, weil sie wissen, daß durch die böse That, ihre Folgen, ihre Strafe der Unschuldige oft mit dem Schuldigen leidet. In ihrer bildlichen Weise sprechen sie dies so aus: arpb 821N 'HM 82-12 „mit dem Stengel geht der Kohl zu Grunde" (Jalk. beschäl. 261.) Noch bestimmter: N2ri22) *]V>2 2w-lb *p2 ■pro» ir« mniöBb riiwi „ist dem Verderben die Erlaudniß gegeben zu wüthen, unterscheidet es nicht zwischen dem Gerechten und dem Frevler" (Bab. Kam. 60.) Jenem alten, an sich abergläubischen, aber in der Erfahrung so oft bestätigten, immer aber nicht als Ursache und Wirkung zu vereinigenden Vorurtheil, daß auf das Aussprechen eines Uebels dessen Verwirklichung eintritt, huldigen auch die Talmudisten in dem bekannten Spruche: ■piöb vs 228 nriO"- btf „öffne nicht den Mund zum Satan" (Berach. 60, 1.), Satan als die Personifikation des Unglücks, Uebels verstanden. Ohne diesen Satan sagen sie: nmu -121 LN8 ararp b« übi^b *pd -pri?a „niemals soll der Mensch ein schlimmes Wort aus seinem Munde kommen lassen" Pesach. 3, 1., wo denn Blatt 2 Folgendes erzählt wird: „Jochanan aus Chakuka ging in die Stadt. Als er da anlangte, fcug man ihn: ist der Weizen gerathen? Er antwortete: die Gerste steht gut. Man erwiderte ihm: geh und verkünde dies den Pferden und Eseln, wie es heißt 1 Kön. 5, 8.: „Gerste und Stroh für die Maulesel." Was hätte er denn antworten sollen? Voriges Jahr ist der Weizen gerathen, oder: die Linsen sind gerathen." Diese vollständige, systematische Lehre von der göttlichen Bestimmung und Vorsehung hält jedoch die Tal-