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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-01-01 · Heft 1 (1.1.1850) · p. Seite 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 1 (1.1.1850)
Date
1850-01-01
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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13 fahren wird daher der Mensch erhalten, wenn Gott es so bestimmt hat: „Sieben Jahre dauerte die Pest, und dennoch starb Niemand vor der Zeit." (Jebam. 114, 2.) Demungeachtet wußten -ie Talmudisten bei dieser Ueberzeugung einer Alles umfassenden Bestimmung die sittliche Freiheit des Menschen zu wahren. Sie sagen; matti na'-pö yntt tröi» ■’Td bsrf „Alles erhalt der Mensch durch die göttliche Bestimmung, außer der Gottesfurcht." (Berach. 33, 1.) Daher geben sie zu, daß am Ende der Mensch sich dennoch selbst bestimmt, welchen Weg er wandeln wolle: VNdM TTid im« •pmb'iö (Makk. 10, 2.) „den Weg, den der Mensch wandeln will, auf den wird er geführt;" und Schab. 104. heißt es daher: „will der Mensch sich verunreinigen, wird ihm die Gelegenheit gegeben; will er rein werden, hilft man ihm dazu." Aber was auch dem Menschen bestimmt sei, von der Ueberzeugung sind die Talmudisten durchdrungen, daß Alles, was Gott dem Menschen bestimmt, ihm zum Heile gereicht. FDidb üä ist der Wahlspruch des Judenthums geworden: „Auch dies zum Guten!" Berach. 60, 2. Jalk. Jjob 893. So wie die Bestimmung den Ereignissen der Menschen vorangeht, so folgt auch die Vergeltung in strengem Maße den Thaten der Menschen nach. Alles, was der Mensch thut, ja, Alles, was er spricht, sagen die Talmudisten wird in ein Buch eingetragen (Tanch. Mezor. 162, 1.); und wohl wissen sie, daß bei genauer Prüfung dieses Buches, Niemand rein dasteht. NP2N2 Q« mwb bim l-w “•Dpia. — Der Hanptgrundsatz ist hier: ib!m -niw tH«\D mwa „mit dem Maße, womit der Mensch Anderen zumißt, wird ihm zugemessen," d. h. für seine guten Handlungen belohnt, für seine bösen bestraft. Dies wird bildlich ausgedrückt: ibtöam FD ibttDiö t-n-Hps „in dem Topf, worin sie gekocht haben, werden sie selbst gekocht." (Sot. 11, 1.) Diese Lehre der Vergeltung scheint ihnen so überaus wesentlich zu sein, daß sie sagen: „wer behauptet, Gott schenkt die Schuld, ohne sie zu bestrafen, dessen Eingeweide mögen verschenkt werden, Gott ist langmüthig, fordert aber dennoch das Seinige zurück." (Jerusch. Taan. 5, 1.) Diese Vergeltung bleibt wenigstens beim Tode nicht aus, wenn sie auch inr Leben oft langsam geht. Die Talmudisten drücken dies sinnbildlich so aus: „Der Hirt (die Vergeltung) ist lahm, die Ziegen laufen schnell, aber am Eingang der Hürde werden Worte gewechselt, und an der Thüre des Stalles wird Rechenschaft gefordert." (Schab. 32.) (Fortsetzung folgt.) Neugestaltung des Gemeiudeweseus. Statutencntwurs der israelitischen Gemeinde zu Krefeld. (Fortsetzung.) V. Befugnisse der Repräsentation. Funktionen. §. 72. Die Repräsentation vertritt die Gemeinde dem Vorstande gegenüber. Zu dem Ende liegt ihr ob: a) Die Genehmigung des Budgets (§. 80). b) Die Genehmigung nicht speziell im Budget vorgesehener Ausgaben, welche zwei Thaler überschreiten (§. 84). e) Die Genehmigung von Armenunterstützungen, welche regelmäßig wiederkehren, oder zwei Thaler überschreiten (§. 88). 6) Die Genehmigung der zinsbaren und sichern Unterbringung au) der Überschüsse der Gemeindekasse, insoweit Solche mindestens 100 Thlr. betragen (§. 89), L>b) der Bestände der Synagogenbaukasse (§. 90), cc) der dieser Kasse zufließenden Zinsen und sonstigen Beträge (§. 91). c) Die Genehmigung von Feuerversicherungen, Miethverträgen und Kündigungen (§. 93). fj Die Prüfung und die Decharge der Rechnungen über die Verwaltung des gesammten Gemeindevermögens (§. 94). g) Die Entscheidung und Decharge bei Überschreitung der Etatssätze (§. 95). h) Die Genehmigung der Wahl ihres Sitzungslokals (§. 67). i) Die Bestätigung bei Anstellung von besoldeten Gemeindebeamten, sowol hinsichts der Person als der Bedingungen (§. 70.) Berufung einer Generalversammlung, tz. 73. Die Repräsentation hat das Recht, den Vorstand unter Angabe des Berathungsgegenstandes zur Einberufung einer Generalversammlung nach §. 51 schriftlich aufzufordern. Kommt der Vorstand dieser Aufforderung binnen 14 Tagen nicht nach, so hat die Repca-

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