Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 13 (1849)
- Issue
- Heft 52 (24.12.1849)
- Date
- 1849-12-24
- Page
- Seite 739 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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739 er volle Freiheit, er will uns Nichts mehr vorschrnben, zu Nichts mehr anhalten. Schön. Aber um so mehr sind wir berufen, uns selbst anzuhalten. Bergesset die Verantwortlichkeit nicht! Lasset Ihr die Gemeinde ein, zwei, zehn Jahre auseinandergefallen, aufgelöst sein, so' . ist sie unwiederbringlich verloren. Denn solche Institute wollen ununterbrochen von Geschlecht auf Geschlecht übertragen sein. Nicht Eure Kinder waren anzuschuldigen, sondern Ihr, Ihr allein. Das sind Menschen, würde man sagen, und mit Recht, als der Zwang auf ihnen lag, da beugten sie sich willig, da vertrugen sie sich; als aber die Freiheit kam, da vermochten sie Nichts, da liefen sie auseinander, da war kein höheres Gefühl, kein edlerer Gedanke, keine Thatkraft in ihnen. Sie wichen. Die Gemeinde muß erhalten.werden! Hierin müsset Ihr Alle übereinstimmen — dies sei Euer Aller Wille und Streben. Und um dies zu erreichen, müsset Ihr alle Persönlichkeiten aus dem Spiele lassen, müsset Ihr allen Streit und Hader vermeiden. Was recht ist, es ist ja so leicht einzusehen und so leicht zu behaupten, wenn kein Eigennutz, keine Selbstsucht das Auge verblendet. Was Recht ist, ist so leicht durch ein ruhiges, geziemendes Wort, durch Frieden zu erlangen. Um was handelt es sich? Es hat ja kein Einzelner dabei zu gewinnen oder zu verlieren, sondern nur Alle. Die Gemeinde muß organisi'rt werden, d. h. ein paffendes Statut haben, und hat sie dies, so muß darnach verfahren werden, dies ist die ganze .Sache. Wie leicht, wie ganz ohne Schwierigkeit. Darum keinen Streit, keinen Zwiespalt. Fürwahr, das bedarf keiner Leidenschaft, keines Kampfes. Seid Ihr so Männer, ernste, durch das Leben gewiegte Männer, wie kann das Schwierigkeiten machen? Bedenkt dies, und handelt danach. Zeitungsnachrichten. Oesterreichifcher Kaiferstaat. Prag, 13. Dezember. (Privatmitth.) Ein hiesiges Blatt, das eben nicht im besten Geruch« der Freisinnigkeit steht, bringt in einer seiner jüngsten Nummern eine Notiz aus der österreichischen Reichszcitung, in welcher es heißt, daß nächstens das städtische Gemeindegesetz veröffentlicht werden soll, mit dieser Veröffentlichung werde die Eintheilung in einzelne Stadtviertel aufhören und dadurch auch die Iudenstadt mit den übrigen Stadttheilen zusammenfließen, und wundert sich der Berichterstatter darüber, wie bei einem Verhältnisse, wo durch ein Gesetz das Judenviertel der Integrität der übrigen Stadt einverleibt wird, man von derselben für diese Einverleibung 200,000 Gulden K. M. verlangen könne. Wir erkennen diese Frage als eine sehr richtig gestellte, müssen aber zweierlei darüber bemerken. Erstens glauben wir an keine so baldige Veröffentlichung des städtischen Gemeindegesetzes, da ohnedies der Staat die Durchführung seines Gemeindegcsetzes in den Provinzen bis zu jener Zeit suspendiren mußte, wo die neue Gerichtsordnung eingeführt wird, und da wir unser Stadtverordnetenkollegium kennen und oft aus trauriger Erfahrung wissen, daß Zuvorkommenheit nicht zu seinen schwachen Seiten gehört, vorzüglich wo die Verwirklichung wenn auch nur eines Theiles der Emanzipation durch sie befördert werden soll, so können wir auch behaupten, daß die prager Stadtgemeinde sich mit der Veröffentlichung ihres Gemeindegesetzes schon um der Judenstadt willen nicht beeilen wird. Zweitens wurde die oben ausgesprochene bedeutende Summe nicht für die Einverleibung sondern als tunäus instructus zur Bestreitung der Auslagen bei der Verwaltung der ökonomischen u. s. w. Angelegenheiten verlangt. — Wir glauben aus zuverlässigerer Quelle berichten zu können, daß es sich mit dem Anschluß der Judenstadt an die übrigen Stadttheile folgendermaßen verhält. Während im Stadtverordnetenkollegium die Debatten über die Anschlußftage mit ihren ungebührlichen und mitunter oft unlauteren Anforderungen noch zu keinem Schluffe geführt, sollen von Seite der Jsraelitengemeinde beim Ministerium zur Beförderung des Anschlusses einige Schritte gemacht worden sein, welche zu dem Resultate geführt, daß von Seite des Ministeriums folgende vier Punkte festgestellt worden seien, mit deren Erfüllung der Anschluß der Judenstadt an die übrigen vier Stadttheile faktisch zu Ende geführt sein wird. 1) Ein Baarerlag von 100,000 Gulden in die Stadtrentm. 2) Die Verbindlichkeit, an Sonn- und christlichen Feiertagen sämmtliche offene Gewölbe und Werkstätten geschlossen zu halten. 3) Muß Jeder, dessen Moralität nicht genügend bekannt ist, bei seiner Uebersiedelung aus der, bald nur sogenannten, Judenstadt in die übrigen Stadttheile mit einem Moralitätszeugnisse von Seite des israelitischen Kultusvorstandes versehen sein. 4) Dürfen 52*