Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-12-03 · Heft 49 (3.12.1849) · p. Seite 702

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 49 (3.12.1849)
Date
1849-12-03
Page
Seite 702 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225606-3225656--10641-3240705
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

702 Speisen für das adamitische, der vollständigen Gestattung derselben für das noachilische Geschlecht und der spätem theilweisen Zurücknahme dieser Erlaubniß durch und unter Moses führt, ist für uns nur des Prinzips, nicht der dabei aufgestellten einzelnen Ideen und Erklärungen wegen wichtig. — Wichtiger aber ist für uns das folgende Kap. 16, wo A. die Behauptung zurückweist, aus dem Zusatz von Dbi? (Dbi? npn 12 rc.) auf die Ewigkeit der betreffenden Gesetze oder der Offenbarung überhaupt schließen zu können. Zunächst ist ihm Kidd. 37,1) selbst hierfür eine Stütze. Alsdann werden aus den verschiedensten Büchern der heil. Schrift, der Pentateuch nicht ausgenommen, Stellen herbeigebracht, aus denen der umschränkte Begriff von mit Deutlichkeit hervorgehe. Ebenso diene Vajikr. R. zum Beweise, wo auf das dereinstige Aufgeben der meisten mosaischen Festtage hingedeutet wird, obgleich auch diese als sogenannte ewige (nbir) Gesetze in der Schrift bezeichnet werden. Endlich weist A. auf die Abänderung des mosaischen Gebots hin, von Nissan an und nach diesem als dem ersten Monat des Jahres zu zählen — zur ewigen Erinnerung an die Befreiung aus Egypten durch Gottes starke Hand und an die politisch-nationale Begründung Israels, — indem durch Esra nach der Rückkehr aus Babel zur Erinnerung hieran die chaldäischen Namen der Monate und nach ursprünglich israelitischer und der Gewohnheit anderer orientalischer Völker der Beginn des Jahres von Tischri (Herbst) an eingeführt wurde. Alles dies gegen das Wort der Schrift, wo das betreffende Gesetz durchaus nicht als zeitlich und vorübergehend sich bezeichnet finde. A. zieht hieraus den Schluß, daß ihn danach Nichts hindere, auch für andere Gesetze, wie das Verbot „Fett, Blut zu genießen, außerhalb Jerusalem zu opfern 2c.", anzunehmen, daß sie in zufälligen Umständen ihren Grund haben und mit der Veränderung dieser — selbst verändert zu werden fähig seien. Eine ewige Giltigkeit für die göttliche Offenbarung überhaupt, wie der mosaischen insbesondere taffe sich demnach nicht behaupten. Es könne auch nach seiner und anderer Theologen Ansicht, die Lehre von der sogenannten Ewigkeit und Unabänderlichkeit der göttlich-mosaischen Offenbarungslehre nicht als religiöse Fundamentallehre, sondern nur als frommer und für die Praxis wichtiger Glaube angenommen werden und gelten. Nach den Beweisen von der Möglichkeit, ja Nothwendigkeit des Wechsels göttlicher Offenbarungslehren überhaupt, wie der mosaischen insbesondere, geht A. zur Darlegung der Mittel über, durch welche eine Aenderung der göttlichen Lehren vorgenommen und bewerkstelligt werden könne (K. 17 ff.). A. unterscheidet in dieser Beziehung zwischen Lehren und Gesetzen, welche direkt und unmittelbar aus Gottes Mund oder indirekt durch Vermittelung der Propheten von Gott an uns gekommen sind. Zu den Ersteren rechnet er blos das erste und zweite Gebot des Dekatogs. Schon der Talmud weise auf diesen Unterschied hin (rrrnan ^12 ^b rrrv abi *038 Makk. 24, a). Diese gelten ifym nid)t nur eil# unumstößliche metaphysische Grundlehren, sondern auch der Art ihrer Offenbarung wegen als ewige und absolute Wahrheiten, die selbst in Rücksicht aus momentane Verhältnisse und vorübergehende Anforderungen des Augenblicks keiner Veränderung unterworfen werden dürfen namir). Jndeß könne, ja müsse (Deut. 18, 15.) dies wol mit den übrigen Vorschriften des Dekalogs, wie anderer Gesetze, Ge- und Verbote der heil. Schrift geschehen (vgl. K. 18 Ende). Was das Wesen der Prophetie selbst aber anbetrifft, so vergleicht A. die verschiedenen hohen und niedrigen Grade prophetischer Erkenntniß mit der Stärke und Schwäche des physischen Schauens. — Moses erkennt auch A. die höchsten Grade prophetischer Kraft und Anschauung zu, welche überhaupt ein Wesen außer Gott zu erreichen gewürdigt werden kann. Beweise dafür sind ihm Num. 12, 8. und Deut. 34, 10. Die Möglichkeit einer Abänderung oder gar Aufhebung bereits bestehender göttlicher Gesetze macht A. demnach von dem höhern Grade prophetischer Würdigung und Kraft abhängig, wodurch sich ein späterer Prophet vor dem frühem auszeichnet, durch welchen das betreffende Gesetz im Namen Gottes verkündet worden. Es scheint ihm dieser Satz so unumstößlich und an sich nothwendig, daß er ohne denselben die Lehre der Willkür eines Jeden preisgegeben und aller Garantie für ein längeres Fortbestehen bar sieht. Da er aber Moses bereits auf die höchste Stufe der Prophetie gestellt hat, die von nachfolgenden Propheten weder erreicht worden ist, noch je erreicht werden könne, so hat er damit praktisch jede reformatorische Abänderung der Offenbarungslehre unmöglich gemacht. Nur wenn durch öffentliche und göttliche Bewahrheitung das Auftreten eines später» Propheten sich in ähnlicher Weise bekunde, wie das Mosens, räumt er dessen Abänderungen auch praktische Wirksamkeit und Folge ein. Die Abänderung der mosaischen Vorschrift, von Nissan an als dem ersten der Monate nach biblischem Gebrauche

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.